Arakhin 52

Kapitel 52

א איבעיא להו בעלים ביובל שני כאחר דמו או לא
1 Sie fragten: Gilt beim nächsten Jobeljahre der Eigentümer als anderer oder nicht? —
ב תא שמע (ויקרא כז, כ) לא יגאל יכול לא תהא נגאלת שתהא לפניו כשדה מקנה ת"ל עוד לכמות שהיתה אינה נגאלת אבל נגאלת שתהא לפניו כשדה מקנה
2 Komm und höre: <i>Es kann nicht ausgelöst werden</i>; man könnte glauben, es könne nicht ausgelöst werden, nicht einmal als gekauftes Feld zu gelten, so heißt es <i>mehr</i>, es kann nicht ausgelöst werden, um das zu sein, was zuvor, wohl aber kann es ausgelöst werden, um als gekauftes Feld zu gelten.
ג אימת אילימא ביובל ראשון אמאי אינה נגאלת אחוזה נמי הויא אלא פשיטא ביובל שני
3 Wann: wollte man sagen, im ersten Jobeljahre, wieso kann es nicht ausgelöst werden, es bleibt ja sogar Erbbesitzfeld; doch wohl im nächsten Jobeljahre.
ד ולמאן אי לרבי יהודה ורבי שמעון לכהנים נפקא אלא לאו לרבי אליעזר ושמע מינה בעלים ביובל שני כאחר דמו
4 Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Jehuda und R. Šimo͑n, so gelangt es ja an die Priester, doch wohl nach R. Elie͑zer. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß der Eigentümer im nächsten Jobeljahre als anderer gilt. —
ה ותסברא רבי יהודה ורבי שמעון האי עוד מאי דרשי ביה אלא הכא במאי עסקינן בשדה שיצאה לכהנים והקדישה כהן ואתו בעלים למיפרקה ס"ד אמינא לא תיפרוק שתהא כשדה מקנה ת"ל עוד לכמות שהיתה אינה נגאלת אבל נגאלת שתהא לפניו כשדה מקנה
5 Glaubst du: wofür verwenden demnach R. Jehuda und R. Šimo͑n [das Wort] <i>mehr</i>? Vielmehr wird hier von einem Felde gesprochen, das den Priestern zugefallen war, wenn der Priester es geheiligt hat und der Eigentümer es auslösen will. Man könnte glauben, es könne nicht ausgelöst werden, nicht einmal als gekauftes Feld zu gelten, so heißt es <i>mehr</i>, es kann nicht ausgelöst werden, um das zu sein, was zuvor, wohl aber kann es ausgelöst werden, um als gekauftes Feld zu gelten.
ו והתניא (ויקרא כז, כד) ישוב השדה לאשר קנהו מאתו יכול יחזור לגזבר שלקחה הימנו ת"ל (ויקרא כז, כד) לאשר לו אחוזת הארץ
6 Es wird auch gelehrt: <i>Soll das Feld zu dem zurückkehren, von dem er es gekauft hat</i>; man könnte glauben, es kehre zum Schatzmeister zurück, von dem er es gekauft hat, so heißt es: <i>dessen der Erbbesitz des Landes ist</i>.
ז מה תלמוד לומר לאשר קנהו שדה שיצאה לכהנים ומכרה כהן והקדישה לוקח וגאלה אחר יכול תחזור לבעלים הראשונים ת"ל לאשר קנהו
7 Wieso aber heißt es: <i>von dem er es gekauft hat</i>? Wenn das Feld den Priestern zugefallen war und der Priester es verkauft hat, worauf der Käufer es geheiligt und ein anderer es gekauft hat. Man könnte glauben, es kehre zum ersten Eigentümer zurück, so heißt es: <i>von dem er es gekauft hat</i>.
ח ואיצטריך למיכתב לא יגאל ואיצטריך למיכתב לאשר קנהו דאי כתב רחמנא לא יגאל דלא קא הדרא כלל כתב רחמנא לאשר קנהו
8 Und sowohl [die Worte:] <i>es kann nicht ausgelöst werden</i>, als auch [die Worte:] <i>von dem er es gekauft hat</i>, sind nötig. Würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: <i>es kann nicht ausgelöst werden</i>, so könnte man glauben, wenn es überhaupt nicht zurückkehrt; daher schrieb der Allbarmherzige: <i>von dem er es gekauft hat</i>.
ט ואי כתב רחמנא לאשר קנהו דלא קיהבי בעלים דמי אבל הכא דיהבי בעלים דמי דתיקום בידיהו כתב רחמנא לא יגאל
9 Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: <i>von dem er es gekauft hat</i>, so könnte man glauben, wenn der Eigentümer nicht das Geld zahlt, hierbei aber, wo der Eigentümer das Geld zahlt, bleibe es in seinem Besitze; daher schrieb der Allbarmherzige: <i>es kann nicht ausgelöst werden</i>.
י ואי כתב רחמנא לא יגאל ולא כתב עוד הוה אמינא לא תיפרוק כלל כתב רחמנא עוד לכמות שהיתה אינה נגאלת אבל נגאלת שתהא לפניו כשדה מקנה
10 Und würde der Allbarmherzige nur geschrieben haben: <i>es kann nicht ausgelöst werden</i>, nicht aber <i>mehr</i>, so könnte man glauben, es könne überhaupt nicht ausgelöst werden; daher schrieb der Allbarmherzige <i>mehr</i>, es kann nicht ausgelöst werden, um das zu sein, was zuvor, wohl aber kann es ausgelöst werden, um als gekauftes Feld zu gelten. —
יא מאי הוי עלה ת"ש ר' אליעזר אומר גאלה בעלים ביובל שני יוצאה לכהנים ביובל
11 Wie ist es nun? — Komm und höre: R. Elie͑zer sagte: Hat der Eigentümer es im nächsten Jobeljahre ausgelöst, so fällt es im Jobeljahre den Priestern zu.
יב א"ל רבינא לרב אשי האנן לא תנן הכי רבי אליעזר אומר אין הכהנים נכנסין לתוכה עד שיגאלנה אחר אמר ליה בעלים ביובל שני כאחר דמו
12 Rabina sprach zu R. Aši: Wir haben ja aber eine anders lautende Lehre: R. Elie͑zer sagt, die Priester nehmen es nicht eher in Besitz, als bis ein anderer es ausgelöst hat!? Dieser erwiderte: Im nächsten Jobeljahre gleicht der Eigentümer einem anderen.
יג איכא דאמרי ר' אליעזר אומר גאלה ביובל שני אינה יוצאה לכהנים ביובל א"ל רבינא לרב אשי אף אנן נמי תנינא ר' אליעזר אומר אין הכהנים נכנסין לתוכה עד שיגאלנה אחר א"ל אי ממתני' ה"א בעלים ביובל שני כאחר דמו קמ"ל:
13 Manche lesen: R. Elie͑zer sagte: Hat [der Eigentümer] es im nächsten Jobeljahre ausgelöst, so fällt es im Jobeljahre den Priestern nicht zu. Rabina sprach zu R. Aši: Auch wir haben demgemäß gelernt: R. Elie͑zer sagt, die Priester nehmen es nicht eher in Besitz, als bis ein anderer es ausgelöst hat. Dieser erwiderte ihm: Wenn nur die Mišna, so könnte man glauben, im nächsten Jobeljahre gelte der Eigentümer als anderer, so lehrt er uns.
יד <big><strong>מתני׳</strong></big> הלוקח שדה מאביו ומת אביו ואח"כ הקדישה הרי היא כשדה אחוזה הקדישה ואח"כ מת אביו הרי היא כשדה מקנה דברי ר"מ
14 <b>W</b><small>ENN JEMAND VON SEINEM</small> V<small>ATER EIN</small> F<small>ELD GEKAUFT HAT UND SEIN</small> V<small>ATER GESTORBEN IST, UND ER ES NACHHER GEHEILIGT HAT, SO GILT ES ALS</small> E<small>RBBESITZFELD; WENN ER ES ABER GEHEILIGT HAT UND SEIN</small> V<small>ATER NACHHER GESTORBEN IST, SO GILT ES ALS GEKAUFTES</small> F<small>ELD — SO</small> R. M<small>EÍR</small>.
טו רבי יהודה ור"ש אומרים הרי היא כשדה אחוזה שנאמר (ויקרא כז, טז) אם משדה מקנתו אשר לא משדה אחוזתו שדה שאינה ראויה להיות שדה אחוזה יצתה זו שהיא ראויה להיות שדה אחוזה
15 R. J<small>EHUDA UND</small> R. Š<small>IMO͑N SAGEN, ES GELTE ALS</small> E<small>RBBFSITZFELD, DENN ES HEISST</small>: <i>wenn sein gekauftes Feld, das nicht zu den Feldern seines Erbbesitzes gehört</i>, <small>EIN</small> F<small>ELD, DAS</small> E<small>RBBESITZ ZU WERDEN NICHT GEEIGNET WAR, AUSGENOMMEN DIESES, DAS</small> E<small>RBBESITZFELD ZU WERDEN GEEIGNET WAR</small>.
טז שדה מקנה אינה יוצאה לכהנים ביובל שאין אדם מקדיש דבר שאינו שלו הכהנים והלוים מקדישין לעולם וגואלין לעולם בין לפני היובל בין לאחר היובל:
16 E<small>IN GEKAUFTES</small> F<small>ELD GELANGT IM</small> J<small>OBELJAHRE NICHT AN DIE</small> P<small>RIESTER, DENN NIEMAND KANN HEILIGEN, WAS NICHT IHM</small> <small>GEHÖRT</small>. P<small>RIESTER UND</small> L<small>EVITEN KÖNNEN IMMER HEILIGEN UND IMMER AUSLÖSEN, OB VOR DEM</small> J<small>OBELJAHRE ODER NACH DEM</small> J<small>OBELJAHRE</small>.
יז <big><strong>גמ׳</strong></big> תנו רבנן מנין ללוקח שדה מאביו והקדישה ואחר כך מת אביו מנין שתהא לפניו כשדה אחוזה ת"ל {ויקרא כ״ז:כ״ב } ואם (משדה) מקנתו אשר לא משדה אחוזתו שדה שאינה ראויה להיות שדה אחוזה יצתה זו שראויה להיות שדה אחוזה דברי רבי יהודה ורבי שמעון
17 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Woher, daß, wenn jemand von seinem Vater ein Feld gekauft und es geheiligt hat, und der Vater darauf gestorben ist, es als sein Erbbesitzfeld gilt? Es heißt: <i>wenn ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zu den Feldern seines Erbbesitzes gehört</i>, ein Feld, das Erbbesitzfeld zu werden nicht geeignet war, ausgenommen dieses, das Erbbesitzfeld zu werden geeignet war — so R. Jehuda und R. Šimo͑n.
יח רבי מאיר אומר מנין ללוקח שדה מאביו ומת אביו ואחר כך הקדישה מנין שתהא לפניו כשדה אחוזה ת"ל ואם משדה מקנתו אשר לא משדה אחוזתו שדה שאינה שדה אחוזה יצאת זו שהיא שדה אחוזה
18 R. Meír sagte: Woher, daß, wenn jemand ein Feld von seinem Vater gekauft hat und sein Vater gestorben ist, und er es darauf geheiligt hat, es als sein Erbbesitzfeld gilt? Es heißt: <i>wenn ein von ihm gekauftes Feld, das nicht zu den Feldern seines Erbbesitzes gehört</i>, ein Feld, das nicht Erbbesitzfeld ist, ausgenommen dieses, das sein Erbbesitzfeld ist.
יט לימא בהא קא מיפלגי דר"מ סבר קנין פירות כקנין הגוף דמי
19 Es wäre anzunehmen, daß ihr Streit in folgendem besteht. R. Meír ist der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche dem Besitze der Sache,
כ ר' יהודה ור"ש סברי קנין פירות לאו כקנין הגוף דמי
20 und R. Jehuda und R. Šimo͑n sind der Ansicht, der Besitz der Früchte gleiche nicht dem Besitze der Sache.
כא אמר רב נחמן בר יצחק בעלמא לר"ש ור"י קנין פירות כקנין הגוף דמי
21 R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Sonst gleicht auch nach R. Šimo͑n und R. Jehuda der Besitz der Früchte dem Besitze der Sache,