א <big><strong>גמ׳</strong></big> תנו רבנן חרמי כהנים אין להן פדיון ונותנין לכהן חרמים כל זמן שהן בבית בעלים הרי הן כהקדש לכל דבריהן שנאמר (ויקרא כז, כח) כל חרם בישראל קדש קדשים הוא לה' נתנן לכהן הרי הן לכל דבריהן כחולין שנאמר (במדבר יח, יד) כל חרם בישראל לך יהיה:
1 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Für das den Priestern zufallende Banngut gibt es keine Auslösung, vielmehr ist es dem Priester zu geben. Das Banngut, so lange es sich im Hause des Eigentümers befindet, gleicht in jeder Hinsicht dem Geheiligten, denn es heißt: <i>alles Gebannte (in Jisraél) ist hochheilig für den Herrn</i>. Hat man es dem Priester gegeben, so gilt es in jeder Hinsicht als profan, denn es heißt: <i>alles Gebannte in Jisraél soll dein sein</i>.