Beitzah 23

Kapitel 23

א מר סבר גזרינן ציר באמצע אטו ציר מן הצד ומר סבר לא גזרינן:
1 nach der einen Ansicht berücksichtige man bei der Angel in der Mitte die Angel an der Seite, und nach der anderen Ansicht berücksichtige man dies nicht.
ב <big><strong>מתני׳</strong></big> בית שמאי אומרים אין מוציאין לא את הקטן ולא את הלולב ולא את ספר תורה לרשות הרבים ובית הלל מתירין:
2 <b>D</b><small>IE</small> S<small>CHULE</small> Š<small>AMMAJS SAGT, MAN DÜRFE EIN</small> K<small>IND, EINEN</small> F<small>ESTSTRAUSS, ODER EINE</small> T<small>ORAROLLE NICHT AUF ÖFFENTLICHES</small> G<small>EBIET HINAUSTRAGEN; DIE</small> S<small>CHULE</small> H<small>ILLELS ERLAUBT DIES</small>.
ג <big><strong>גמ׳</strong></big> תני תנא קמיה דרבי יצחק בר אבדימי השוחט עולת נדבה ביום טוב לוקה
3 GEMARA. Ein Schüler rezitierte vor R. Jiçḥaq b. Evdämi: Wer am Feste ein freiwilliges Brandopfer darbringt, erhält Geißelhiebe.
ד אמר ליה דאמר לך מני בית שמאי היא דאמרי לא אמרינן מתוך שהותרה הוצאה לצורך הותרה נמי שלא לצורך דאי בית הלל הא אמרי מתוך שהותרה הוצאה לצורך הותרה נמי שלא לצורך הכא נמי מתוך שהותרה שחיטה לצורך הותרה נמי שלא לצורך
4 Dieser sprach zu ihm: Dies hast du wohl von der Schule Šammajs, nach der man nicht sage, da das Hinaustragen für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt, denn nach der Schule Hillels, nach der man sage, da das Hinaustragen für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt, sollte man auch hierbei sagen: da das Schlachten für das Nötige erlaubt worden ist, sei es auch für das Unnötige erlaubt.
ה מתקיף לה רבה ממאי דבית שמאי ובית הלל בהא פליגי דלמא בערוב והוצאה לשבת ואין ערוב והוצאה ליום טוב קא מיפלגי
5 Rabba wandte ein: Woher, daß die Schule Šammajs und die Schule Hillels hierüber streiten, vielleicht streiten sie darüber, ob [das Gesetz] vom Hinausbringen und dem E͑rub nur für den Šabbath gilt und nicht für das Fest.
ו מר סבר ערוב הוצאה לשבת וערוב הוצאה ליום טוב
6 Eine ist der Ansicht, [das Gesetz] vom Hinausbringen und dem E͑rub gilt für den Šabbath und für das Fest,
ז ומר סבר ערוב הוצאה לשבת ואין ערוב הוצאה ליום טוב כדכתיב (ירמיהו יז, כב) ולא תוציאו משא מבתיכם ביום השבת בשבת אין ביום טוב לא
7 und eine ist der Ansicht, [das Gesetz] vom Hinausbringen und dem E͑rub gilt für den Šabbath und nicht für das Fest, wie es heißt: <i>ihr sollt am Šabbathtage keine Last aus euren Häusern tragen</i>, nur am Šabbath und nicht am Feste.
ח מתקיף לה רב יוסף אלא מעתה ליפלגו באבנים אלא מדלא מפלגי באבנים ש"מ
8 R.Joseph entgegnete: Demnach sollten sie über [das Hinaustragen von] Steinen streiten!? Da sie nun nicht über [das Hinaustragen von] Steinen streiten,
ט בהוצאה שלא לצורך פליגי
9 so streiten sie wohl über das Hinaustragen von Unnötigem.
י ואף ר' יוחנן סבר במתוך שהותרה הוצאה לצורך הותרה נמי שלא לצורך פליגי דתני תנא קמיה דר' יוחנן המבשל גיד הנשה בחלב ביום טוב ואכלו לוקה חמש
10 Und auch R. Joḥanan ist der Ansicht, daß sie darüber streiten, ob es, da es für das Nötige erlaubt worden ist, auch für das Unnötige erlaubt ist. Ein Schüler rezitierte nämlich vor R. Joḥanan: Wer am Festtage die Spannader mit Milch kocht und sie ißt, erhält fünffach Geißelhiebe:
יא לוקה משום מבשל גיד ולוקה משום אוכל גיד ולוקה משום מבשל בשר בחלב ולוקה משום אוכל בשר בחלב ולוקה
11 Geißelhiebe wegen des Kochens der Spannader [am Feste], Geißelhiebe wegen des Essens der Spannader, Geißelhiebe wegen des Kochens von Fleisch mit Milch, Geißelhiebe wegen des Essens von Fleischmit Milch und Geißelhiebe