Beitzah 68

Kapitel 68

א ערב שבת בשביעית ואומר מכאן אני אוכל למחר וחכמים אומרים עד שירשום ויאמר מכאן ועד כאן:
1 MAN DÜRFE IM S<small>IEBENTJAHRE AM</small> V<small>ORABEND</small> <small>DES</small> Š<small>ABBATHS AM</small> T<small>ROCKENPLATZE STEHEN UND SAGEN</small>: D<small>AVON WERDE ICH MORGEN ESSEN</small>. D<small>IE</small> W<small>EISEN SAGEN, MAN MÜSSE GENAU BEZEICHNEN UND SAGEN</small>: V<small>ON DA BIS DA</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> תנן התם תינוקות שטמנו תאנים מערב שבת ושכחו ולא עשרו למוצאי שבת לא יאכלו אלא אם כן עשרו ותנן נמי המעביר תאנים בחצרו לקצות בניו ובני ביתו אוכלין מהן עראי ופטורים
2 GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn Kinder am Vorabend des Šabbaths [auf dem Felde] Feigen verwahrt und zu verzehnten vergessen haben, so darf man sie [auch] nach dem Šabbath nur dann essen, wenn man sie verzehntet hat. Ferner wird gelehrt: Wenn jemand durch seinen Hof Feigen zum Trocknen führt, so dürfen seine Kinder und Familienangehörigen davon gelegentlich zehntfrei essen.
ג בעא מניה רבא מרב נחמן שבת מהו שתקבע מוקצה למעשר בדבר שלא נגמרה מלאכתו מי אמרינן כיון דכתיב (ישעיהו נח, יג) וקראת לשבת עונג קבעה ואפילו בדבר שלא נגמרה מלאכתו או דלמא בדבר שנגמרה מלאכתו קבעה בדבר שלא נגמרה מלאכתו לא קבעה
3 Raba fragte R. Naḥman: Macht der Šabbath eine Sache, die noch nicht fertig ist, zehntpflichtig: sagen wir, er mache auch eine Sache, die noch nicht fertig ist, zehntpflichtig, weil es heißt: <i>du sollst den Šabbath eine Wonne</i> <i>nennen</i>, oder macht er nur eine Sache, die fertig ist, zehntpflichtig, nicht aber eine Sache, die nicht fertig ist?
ד א"ל שבת קובעת בין בדבר שנגמרה מלאכתו בין בדבר שלא נגמרה מלאכתו א"ל ואימא שבת דומיא דחצר מה חצר אינה קובעת אלא בדבר שנגמרה מלאכתו אף שבת לא תקבע אלא בדבר שנגמרה מלאכתו א"ל לימוד ערוך הוא בידינו שהשבת קובעת בין בדבר שנגמרה מלאכתו בין בדבר שלא נגמרה מלאכתו
4 Dieser erwiderte: Der Šabbath macht zehntpflichtig sowohl eine Sache, die fertig ist, als auch eine Sache, die nicht fertig ist. Jener entgegnete: Vielleicht gleicht der Šabbath dem Hofe: wie der Hof nur eine fertige Sache zehntpflichtig macht, ebenso macht auch der Šabbath nur eine fertige Sache zehntplichtig!? Dieser erwiderte: Wir haben eine deutliche Lehre, der Šabbath mache zehntpflichtig, einerlei ob die Sache fertig ist oder die Sache nicht fertig ist.
ה אמר מר זוטרא בריה דרב נחמן אף אנן נמי תנינא ועוד אמר רבי אליעזר עומד אדם על המוקצה ערב שבת בשביעית וכו' טעמא דשביעית דלאו בר עשורי הוא הא בשאר שני שבוע הכי נמי דאסור מ"ט לאו משום דשבת קבעה
5 Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, sprach: Auch wir haben gelernt: Ferner sagte R. Elie͑zer, man dürfe im Siebentjahre am Vorabend des Šabbaths am Trockenplatze stehen &amp;c. Nur im Siebentjahre, in dem der Zehnt nicht entrichtet wird, in den übrigen Jahren des Septenniums aber ist es demnach verboten. Doch wohl aus dem Grunde, weil der Šabbath zehntpflichtig macht. –
ו לא שאני התם כיון דאמר מכאן אני אוכל למחר קבע ליה עלויה אי הכי מאי אריא שבת אפילו בחול נמי הא קמ"ל דטבל מוכן הוא אצל שבת שאם עבר ותקנו מתוקן
6 Nein, anders ist es hierbei; da man gesagt hat: davon werde ich morgen essen, so hat man es zehntpflichtig gemacht. – Weshalb lehrt er es demnach vom Šabbath, dies gilt ja auch am Wochentage!? – Er lehrt uns folgendes: das Unverzehntete ist hinsichtlich des Šabbaths Vorrätiges, denn, wenn man übertreten und [den Zehnten] abgesondert hat, ist es fertig. –