Beitzah 69

Kapitel 69

א והלא מותרו חוזר ושמעינן ליה לרבי אליעזר דאמר כל היכא דמותרו חוזר לא קבע
1 Man legt ja aber das Übrigbleibende zurück, und wir wissen von R. Elie͑zer, daß er der Ansicht ist, wenn das Übrigbleibende zurückgelegt wird, werde es nicht zehntpflichtig!?
ב דתנן הנוטל זיתים מן המעטן טובל אחת אחת במלח ואוכל ואם טבל ונתן לפניו עשרה חייב ר"א אומר מן המעטן טהור חייב מן המעטן טמא פטור מפני שהוא מחזיר את המותר
2 Wir haben nämlich gelernt: Wer Oliven vom Behälter nimmt, darf sie einzeln in Salz tunken und unverzehntet essen; wenn er aber [ungefähr] zehn eingetunkt und vor sich legt, so sind sie zehntpflichtig. R. Elie͑zer sagt, aus einem reinen Behälter seien sie zehntpflichtig, aus einem unreinen seien sie zehntfrei, weil er das Übrigbleibende zurück [in den Behälter] legt.
ג והוינן בה מאי שנא רישא ומאי שנא סיפא וא"ר אבהו רישא במעטן טהור וגברא טמא דלא מצי מהדר ליה
3 Und auf unseren Einwand, wodurch sich denn der Anfangssatz vom Schlußsatze unterscheide, erwiderte R. Abahu, der Anfangssatz spreche von einem reinen Behälter und einer unreinen Person, die sie nicht zurücklegen kann,
ד סיפא במעטן טמא וגברא טמא דמצי מהדר ליה
4 und der Schlußsatz spreche von einem unreinen Behälter und einer unreinen Person, die sie zurücklegen kann. –
ה מתניתין נמי במוקצה טהור וגברא טמא דלא מצי מהדר ליה והלא מוחזרין ועומדין הן
5 Unsere Mišna spricht ebenfalls von einem reinen Trockenplatze und einer unreinen Person, die sie nicht zurückbringen kann. – Sie sind ja bereits zurückgebracht!?
ו אלא אמר רב שימי בר אשי ר"א קא אמרת רבי אליעזר לטעמיה דאמר תרומה קבעה וכ"ש שבת דתנן פירות שתרמן עד שלא נגמרה מלאכתן ר"א אוסר לאכול מהן עראי וחכמים מתירין
6 Vielmehr, erwiderte R. Šimi b.Aši, ist von R. Elie͑zer nichts zu beweisen, denn er vertritt hierbei seine Ansicht, daß nämlich schon die Hebe zehntpflichtig mache, und um so mehr der Šabbath. Wir haben nämlich gelernt: Wenn man von Früchten die Hebe abgesondert hat, bevor sie fertig waren, so ist es nach R. Elie͑zer verboten, von diesen gelegentlich [unverzehntet] zu essen; die Weisen erlauben dies. –
ז ת"ש מסיפא וחכ"א עד שירשום ויאמר מכאן ועד כאן טעמא דע"ש בשביעית דלאו בר עשורי הוא הא בשאר שני שבוע דבני עשורי נינהו אסורים מ"ט לאו משום דשבת קבעה
7 Komm und höre [eine Stütze] vom Schlußsatze: Die Weisen sagen, man müsse genau bezeichnen und sagen: Von da bis da. Nur am Vorabend im Siebentjähre, in dem der Zehnt nicht entrichtet wird, in den übrigen Jahren des Septenniums aber, in denen der Zehnt entrichtet wird, ist es demnach verboten. Doch wohl aus dem Grunde, weil der Šabbath zehntpflichtig macht. –
ח לא שאני התם כיון דאמר מכאן ועד כאן אני אוכל למחר קבע ליה אי הכי מאי אריא שבת אפילו בחול נמי הא קמ"ל דטבל מוכן הוא אצל שבת שאם עבר ותקנו מתוקן
8 Nein, anders ist es hierbei; da man gesagt hat: von da bis da werde ich morgen essen, so hat man es zehntpflichtig gemacht. – Weshalb lehrt er es demnach vom Šabbath, dies gilt ja auch am Wochentage!? – Er lehrt uns folgendes: das Unverzehntete ist hinsichtlich des Šabbaths Vorrätiges, denn, wenn man übertreten und [den Zehnten] abgesondert hat, ist es fertig. –
ט ורמינהי היה אוכל באשכול ונכנס מגנה לחצר ר"א אומר יגמור רבי יהושע אומר לא יגמור
9 Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer eine Traube essend aus dem Garten in den Hof geht, darf, wie R. Elie͑zer sagt, [das Essen] beenden, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht beenden.
י חשכה בלילי שבת ר"א אומר יגמור ר' יהושע אומר לא יגמור
10 Dunkelt die Nacht zum Šabbath, so darf er es, wie R. Elie͑zer sagt, beenden, und wie R. Jehošua͑ sagt, nicht beenden. –
יא התם כדקתני טעמא ר' נתן אומר לא כשאמר ר"א יגמור בחצר יגמור אלא יוצא חוץ לחצר ויגמור ולא כשאמר ר"א יגמור בשבת יגמור אלא ממתין למוצאי שבת ויגמור
11 Da wird auch der Grund angegeben: R. Nathan sagte: Wenn R. Elie͑zer sagt, er beende es, so ist dies nicht zu verstehen, er beende es im Hofe, vielmehr verlasse er den Hof und beende es, und wenn R. Elie͑zer sagt, er beende es, so ist dies nicht zu verstehen, er beende es am Šabbath, vielmehr warte er bis zum Ausgange des Šabbaths und beende es dann.
יב כי אתא רבין א"ר יוחנן אחד שבת ואחד תרומה ואחד חצר ואחד מקח כולן אין קובעין אלא בדבר שנגמרה מלאכתן
12 Als Rabin kam, sagte er im Namen R. Joḥanans: Ob der Šabbath, ob die Hebe, ob der Hof, ob der Kauf, sie alle machen nur das zehntpflichtig, was fertig ist.
יג שבת לאפוקי מדהלל דתניא המעמר פירות ממקום למקום לקצור וקדש עליהן היום א"ר יהודה הלל לעצמו אוסר
13 Der Šabbath, dies schließt die Ansicht Hillels aus, denn wir haben gelernt: Wenn jemand Früchte von einem Orte nach einem anderen führt und die Heiligkeit des Tages eintritt, so sind sie, wie R. Jehuda sagt, nach Hillel allein verboten.