Beitzah 77

Kapitel 77

א ורב אשי אמר משום דהוי ליה דבר שיש לו מתירין וכל דבר שיש לו מתירין אפילו באלף לא בטיל:
1 R. Aši erklärte, weil es eine Sache ist, wofür es ein Erlaubtwerden gibt, und wofür es ein Erlaubtwerden gibt, verliert sich auch im Tausendfachen nicht.
ב רבי יהודה פוטר במים: מים אין מלח לא והא תניא ר' יהודה אומר מים ומלח בטלין בין בעיסה בין בקדרה לא קשיא הא במלח סדומית הא במלח אסתרוקנית
2 R. J<small>EHUDA ENTBINDET BEIM</small> W<small>ASSER</small>. Nur beim Wasser, beim Salz aber nicht; es wird ja aber gelehrt: R. Jehuda sagt, Wasser und Salz verlieren sich sowohl im Teige als auch in der gekochten Speise!? – Das ist kein Einwand; das eine gilt von Feinsalz und das andere gilt von Grobsalz. –
ג והתניא ר' יהודה אומר מים ומלח בטלין בעיסה ואין בטלין בקדרה מפני רוטבה לא קשיא הא בעבה הא ברכה:
3 Es wird ja aber gelehrt: R. Jehuda sagt, Wasser und Salz verlieren sich im Teige, nicht aber in der gekochten Speise, weil diese dünn ist!? – Das ist kein Einwand; das eine gilt von einer dicken und das andere von einer dünnen.
ד <big><strong>מתני׳</strong></big> הגחלת כרגלי הבעלים ושלהבת בכל מקום גחלת של הקדש מועלין בה ושלהבת לא נהנין ולא מועלין המוציא גחלת לרה"ר חייב ושלהבת פטור:
4 <b>E</b><small>INE</small> K<small>OHLE GLEICHT DEN</small> F<small>ÜSSEN DES</small> E<small>IGENTÜMERS</small>, <small>EINE</small> F<small>LAMME</small> <small>ABER</small> [<small>GEHÖRT</small>] <small>ÜBERALL HIN</small>. A<small>N EINER</small> K<small>OHLE DES</small> H<small>EILIGTUMS BEGEHT MAN EINE</small> V<small>ERUNTREUUNG, EINE</small> F<small>LAMME ABER DARF MAN NICHT NIESSBRAUCHEN, JEDOCH BEGEHT MAN DARAN KEINE</small> V<small>ERUNTREUUNG</small>. W<small>ENN MAN EINE</small> K<small>OHLE AUF ÖFFENTLICHES</small> G<small>EBIET HINAUSBRINGT, IST MAN SCHULDIG, WENN EINE</small> F<small>LAMME, IST MAN FREI</small>.
ה <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר חמשה דברים נאמרו בגחלת הגחלת כרגלי הבעלים ושלהבת בכל מקום גחלת של הקדש מועלין בה ושלהבת לא נהנין ולא מועלין גחלת של ע"ז אסורה ושלהבת מותרת המוציא גחלת לרשות הרבים חייב ושלהבת פטור המודר הנאה מחבירו אסור בגחלתו ומותר בשלהבתו
5 GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Fünferlei wurde von der Kohle gelehrt: eine Kohle gleicht den Füßen des Eigentümers, eine Flamme aber [gehört] überall hin; an einer Kohle des Heiligtums begeht man eine Veruntreuung, eine Flamme aber darf man nicht nießbrauchen, jedoch begeht man daran keine Veruntreuung; eine Kohle vom Götzendienste ist verboten, eine Flamme aber erlaubt; wenn man eine Kohle auf öffentliches Gebiet hinausbringt, ist man schuldig, wenn eine Flamme, ist man frei; wer sich den Genuß von seinem Nächsten abgelobt hat, dem ist seine Kohle verboten, seine Flamme aber erlaubt. –
ו מאי שנא שלהבת ע"ז דשריא ומאי שנא דהקדש דאסירא ע"ז דמאיסה ובדילי אינשי מינה לא גזרו בה רבנן הקדש דלא מאיס ולא בדילי אינשי מיניה גזרו ביה רבנן:
6 Weshalb ist eine Flamme vom Götzendienste erlaubt und eine des Heiligtums verboten? – Der Götzendienst ist widerwärtig und man hält sich davon fern, daher haben die Rabbanan dabei keine Maßnahme getroffen, das Heiligtum ist nicht widerwärtig und man hält sich davon nicht fern, daher haben die Rabbanan dabei eine Maßnahme getroffen.
ז המוציא גחלת לרשות הרבים חייב ושלהבת פטור: והא תניא המוציא שלהבת כל שהוא חייב אמר רב ששת כגון שהוציאו בקיסם
7 W<small>ENN MAN EINE</small> K<small>OHLE AUF ÖFFENTLICHES</small> G<small>EBIET HINAUSBRINGT, IST MAN SCHULDIG, WENN EINE</small> F<small>LAMME, IST MAN FREI</small>. Es wird ja aber gelehrt, wer eine Flamme irgend welcher Größe hinausbringt, sei schuldig!? R. Šešeth erwiderte: Wenn er sie an einem Spane hinausbringt. –
ח ותיפוק ליה משום קיסם בדלית ליה שעורא דתנן המוציא עצים כדי לבשל ביצה קלה
8 Dann ist er ja wegen des Spans schuldig!? – Wenn er die Größe nicht hat. Wir haben nämlich gelernt: Wenn man Holz hinausbringt, als man damit ein leichtes Ei kochen kann.
ט אביי אמר כגון דשייפיה מנא משחא ואתלי ביה נורא ותיפוק ליה משום מנא בחספא
9 Abajje erwiderte: Wenn er einen Gegenstand mit Öl bestreicht und es ansteckt. – Dann ist er ja wegen des Gegenstandes schuldig!? – Bei einer Scherbe. –
י ותיפוק ליה משום חספא בדלית ליה שעורא דתנן חרס כדי ליתן בין פצים לחבירו דברי ר' יהודה
10 Dann ist er ja wegen der Scherbe schuldig!? – Wenn sie die Größe nicht hat. Wir haben nämlich gelernt: Eine Scherbe, als man sie zwischen Bretter legt, so R. Jehuda. –
יא אלא הא דתנן המוציא שלהבת פטור היכי משכחת לה כגון דאדייה אדויי לרה"ר:
11 Wie kann demnach der in unserer Mišna gelehrte Fall vorkommen, man sei frei, wenn man eine Flamme hinausbringt? – Wenn man sie beispielsweise auf öffentliches Gebiet hinausbläst.
יב <big><strong>מתני׳</strong></big> בור של יחיד כרגלי היחיד ושל אנשי אותה העיר כרגלי אנשי אותה העיר ושל עולי בבל כרגלי הממלא:
12 <b>D</b><small>ER</small> B<small>RUNNEN EINES</small> E<small>INZELNEN GLEICHT DEN</small> F<small>ÜSSEN</small> <small>DES</small> E<small>INZELNEN, DER DER</small> S<small>TADTLEUTE GLEICHT DEN</small> F<small>ÜSSEN DER</small> S<small>TADTLEUTE, UND DER DER</small> A<small>USZÜGLER AUS</small> B<small>ABYLONIEN GLEICHT DEN</small> F<small>ÜSSEN DES</small> S<small>CHÖPFENDEN</small>.
יג <big><strong>גמ׳</strong></big> רמי ליה רבא לרב נחמן תנן בור של יחיד כרגלי היחיד ורמינהו נהרות המושכין ומעינות הנובעין הרי הן כרגלי כל אדם אמר (רבא) הכא במאי עסקינן) במכונסין ואתמר נמי א"ר חייא בר אבין אמר שמואל במכונסין:
13 GEMARA. Raba wies R. Naḥman auf einen Widerspruch hin: Wir haben gelernt, der Brunnen eines Einzelnen gleiche den Füßen eines Einzelnen, und dem widersprechend [wird gelehrt], fließende Ströme und sprudelnde Quellen gleichen den Füßen jedermanns!? Raba erwiderte: [Unsere Mišna] handelt von angesammeltem Wasser. Es wird auch gelehrt: R. Ḥija b. Abin sagte im Namen Šemuéls, sie handele von angesammeltem Wasser.
יד ושל עולי בבל כרגלי הממלא: אתמר מילא ונתן לחבירו רב נחמן אמר כרגלי מי שנתמלאו לו רב ששת אמר כרגלי הממלא
14 D<small>ER DER</small> A<small>USZÜGLER AUS</small> B<small>ABYLONIEN GLEICHT DEN</small> F<small>ÜSSEN DER</small> S<small>CHÖPFENDEN</small>. Es wurde gelehrt: Wenn jemand schöpft und seinem Nächsten gibt, so gleicht es, wie R. Naḥman sagt, den Füßen dessen, für den es geschöpft wird, und wie R. Šešeth sagt, den Füßen dessen, der schöpft. –
טו במאי קא מיפלגי מר סבר בירא דהפקרא הוא ומר סבר בירא דשותפי הוא
15 Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, der Brunnen sei herrenlos, und einer ist der Ansicht, der Brunnen sei gemeinschaftliches Eigentum.
טז איתיביה רבא לרב נחמן הריני עליך חרם המודר אסור
16 Raba wandte gegen R. Naḥman ein: [Sagt jemand zu einem:] ‘ich sei dir Banngut’, so ist es dem Abgelobten verboten;