Bekhorot 112

Kapitel 112

א ותיעשרה איהי בזונית כותית
1 Wenn es eine nichtjüdische Hure ist. –
ב ולוקמה בזונה ישראלית ותיעשרה איהי קמ"ל דזונה ישראלית לא הוי אתנן
2 Sollte er es doch auf eine jisraélitische Hure beziehen, und sie es verzehnten!? – Er lehrt uns, daß es bei einer jisraélitischen Hure keine Hurengabegebe.
ג כדאביי דאמר אביי זונה כותית אתננה אסור וכהן הבא עליה אינו לוקה משום לא יחלל זרעו זונה ישראלית אתננה מותר וכהן הבא עליה לוקה משום לא יחלל זרעו
3 Dies nach Abajje, denn Abajje sagte. Die Hurengabe einer nichtjüdischen Hure ist verboten, und ein Priester, der ihr beiwohnt, ist nicht zu geißeln wegen [des Verbotes:] <i>er soll seinen Samen nicht entweihen</i>; die Hurengabe einer jisraélitischen Hure ist erlaubt, und ein Priester, der ihr beiwohnt, ist zu geißeln wegen [des Verbotes:] <i>er soll seinen Samen nicht entweihen</i>.
ד זונה כותית אתננה אסור גמר (דברים כג, יט) תועבה (ויקרא יח, כט) תועבה מעריות
4 Die Hurengabe einer nichtjüdischen Hure ist verboten, denn er folgert dies durch [das Wort] <i>Gräuel</i>von den Inzestuösen;
ה מה עריות דלא תפסי בהו קדושי אף זונה בהך דלא תפסי בה קדושי
5 wie bei den Inzestuösen eine Antrauung nicht erfolgen kann, ebenso eine Hure, bei der eine Antrauung nicht erfolgen kann.
ו וכהן הבא עליה אינו לוקה משום (ויקרא כא, טו) לא יחלל זרעו דלא יחלל זרעו אמר רחמנא והאי לאו זרעיה הוא:
6 Ein Priester, der ihr beiwohnt, ist nicht zu geißeln wegen [der Verbotes:] <i>er soll seinen Samen nicht entweihen</i>, denn der Allbarmherzige sagt: <i>er soll seinen Samen nicht entweihen</i>, und dieser ist nicht sein Samen.
ז <big><strong>מתני׳</strong></big> האחין והשותפין שחייבין בקלבון פטורין ממעשר בהמה חייבין במעשר בהמה פטורין מן הקלבון
7 <b>B</b><small>RÜDER</small>, <small>DIE</small> G<small>ESELLSCHAFTER SIND</small>, <small>SIND</small>, <small>WENN SIE ZUM</small> A<small>UFGELDE VERPFLICHTET SIND</small>, <small>VOM</small> V<small>IEHZEHNTEN FREI</small>, <small>UND WENN SIE ZUM</small> V<small>IEHZEHNTEN VERPFLICHTET SIND</small>, <small>VOM</small> A<small>UFGELDE FREI</small>.
ח קנו מתפיסת הבית חייבין ואם לאו פטורין חלקו חזרו ונשתתפו חייבין בקלבון ופטורין ממעשר בהמה:
8 H<small>ABEN SIE ES AUS DEM</small> B<small>ESITZE DES</small> H<small>AUSES</small><small>GEEIGNET</small>, <small>SO SIND SIE VERPFLICHTET</small>, <small>WENN ABER NICHT</small>, <small>SO SIND SIE FREI</small>. H<small>ABEN SIE GETEILT UND SICH WIEDER ZUSAMMENGETAN</small>, <small>SO SIND SIE ZUM</small> A<small>UFGELDE VERPFLICHTET UND VOM</small> V<small>IEHZEHNTEN FREI</small>.
ט <big><strong>גמ׳</strong></big> ת"ר (שמות יג, יב) יהיה לך ולא של שותפות יכול אפילו קנו בתפיסת הבית ת"ל יהיה
9 GEMARA. Die Rabbanan lehrten:<i>Soll dein sein</i>, nicht aber das der Gesellschafter. Man könnte glauben, auch wenn sie es mit dem Besitze des Hauses geeignet haben, so heißt es <i>sein</i>. –
י והאי בבכור כתיב אם אינו ענין לבכור דהא איתיה בשותפות דכתיב (דברים יב, ו) ובכורות בקרכם וצאנכם תנהו ענין למעשר בהמה
10 Dieser Schriftvers befindet sich ja bei der Erstgeburt!? – Da dies auf die Erstgeburt nicht zu beziehen ist, denn diese hat Geltung auch bei Gesellschaftern, denn es heißt:<i>und die Erstgeborenen eurer Rinder und eurer Schafe</i>, so beziehe man es auf den Viehzehnten.
יא א"ר ירמיה פעמים שחייבין בזה ובזה ופעמים שפטורין מזה ומזה פעמים שחייבין בקלבון ופטורין ממעשר בהמה ופעמים שחייבין במעשר בהמה ופטורין מן הקלבון
11 R. Jirmeja sagte: Zuweilen sind sie zu beiden verpflichtet, zuweilen sind sie von beiden frei, zuweilen sind sie zum Aufgelde verpflichtet und vom Viehzehnten frei, und zuweilen sind sie zum Viehzehnten verpflichtet und vom Aufgelde frei.
יב חייבין בזה ובזה שחלקו בכספים ולא חלקו בבהמה פטורין מזה ומזה שחלקו בבהמה ולא חלקו בכספים
12 Zu beiden verpflichtet, wenn sie Bargeld geteilt und das Viehnicht geteilt haben; von beiden frei, wenn sie das Vieh geteilt und das Bargeld nicht geteilt haben;
יג חייבין בקלבון ופטורין ממעשר בהמה שחלקו בזה ובזה
13 zum Aufgelde verpflichtet und vom Viehzehnten frei, wenn sie beides geteilt haben;
יד חייבין במעשר בהמה ופטורין מן הקלבון שלא חלקו בזה ובזה
14 zum Viehzehnten verpflichtet und vom Aufgelde frei, wenn sie beides nicht geteilt haben. –
טו פשיטא חלקו בבהמה ולא חלקו בכספים איצטריכא ליה סד"א כיון דחלקו בבהמה גלו דעתייהו דלמיפלג קיימי וליחייבו בקלבון קמ"ל
15 Selbstverständlich!? – Nötig ist der Fall, wenn sie das Vieh und nicht das Bargeld geteilt haben. Man könnte glauben, da sie das Vieh geteilt haben, so haben sie bekundet, daß sie teilen wollen, somit seien sie auch zum Aufgelde verpflichtet, so lehrt er uns.
טז א"ר ענן לא שנו אלא שחלקו גדיים כנגד תיישים ותיישים כנגד גדיים
16 R. A͑nan sagte: Dieslehrten sie nur von dem Falle, wenn sie Ziegen gegen Böcke und Böcke gegen Ziegen geteilt haben,
יז אבל חלקו גדיים כנגד גדיים ותיישים כנגד תיישים אומר זה חלקו המגיעו משעה ראשונה לכך
17 wenn sie aber Ziegen gegen Ziegen und Böcke gegen Böcke geteilt haben, so sage man, das sei sein Anteil, der ihm von vornherein zugefallen war.
יח ורב נחמן אמר אפילו חלקו גדיים כנגד גדיים ותיישים כנגד תיישים אין אומרים זה הוא חלקו המגיעו משעה ראשונה לכך
18 R. Naḥman aber sagt, auch wenn sie Ziegen gegen Ziegen und Böcke gegen Böcke geteilt haben, sage man nicht, dies sei sein Anteil, der ihm von vornherein zugefallen war.
יט ורבי אלעזר אמר ל"ש אלא שחלקו ט' כנגד י' וי' כנגד ט'
19 R. Elea͑zar sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn sie neun gegen zehn und zehn gegen neun geteilt haben,
כ אבל חלקו ט' כנגד ט' וי' כנגד י' אומר זה חלקו המגיעו משעה ראשונה לכך
20 wenn sie aber neun gegen neun und zehn gegen zehn geteilt haben, so sage man, dies sei sein Anteil, der ihm von vornherein zugefallen war.
כא ורבי יוחנן אמר אפילו חלקו ט' כנגד ט' ועשרה כנגד עשרה אין אומר זה חלקו המגיעו משעה ראשונה לכך
21 R. Joḥanan aber sagt, auch wenn sie neun gegen neun oder zehn gegen zehn geteilt haben, sage man nicht, dies sei sein Anteil, der ihm von vornherein zugefallen war.