2 hinsichtlich dessen, das das Alter noch nicht erlangt hat, ist er der Ansicht des R. Šimo͑n b. Jehuda; und hinsichtlich des Verwaisten gilt dies von dem Falle, wenn der Balg noch vorhanden ist. R. Jehošua͑ vertritt hierbei seine Ansicht, denn er sagt, selbst wenn man die Mutter geschlachtet hat, der Balg aber noch vorhanden ist, sei es kein Verwaistes.