ו הניחא למ"ד גזילו אסור היינו דאצטריך קרא למישרי אונאה אלא אי סבר לה כמ"ד גזילו של כנעני מותר אונאה מיבעיא אמרי אי סבר לה כמ"ד גזילו מותר על כורחיך כר' יוחנן ס"ל
6 Allerdings ist nach demjenigen, welcher sagt, seine Beraubung sei verboten, ein Schriftvers nötig, seine Übervorteilung zu erlauben, wenn er aber der Ansicht desjenigen ist, welcher sagt, seine Beraubung sei erlaubt, so gilt dies ja um so mehr von der Übervorteilung!? – Ich will dir sagen, wenn er der Ansicht desjenigen ist, welcher sagt, seine Beraubung sei erlaubt, so ist er notgedrungen der Ansicht R. Joḥanans.