Chullin 108

Kapitel 108

א וחזייה לדרב מתנא דאתיא בזה הכלל מאי טעמא דדמיא לנטולי תנא אלו טרפות הני הוא דטרפה הא דרב מתנא כשרה
1 und da man den von R. Mathna gelehrten Fall in die Regel einbegreifen könnte, denn er gleicht den Fällen, wenn etwas fort ist, so lehrt er bei den Totverletzungen ‘folgendes’, nur diese sind Totverletzungen, während es im von R. Mathna gelehrten Falle tauglich ist.
ב ור' שמעון בן לקיש אמר אלו כשרות דוקא תנא טרפות ותנא זה הכלל וחזייה לדרב מתנא דלא אתיא בזה הכלל מ"ט לאו לנקובי דמיא ולא לפסוקי דמיא ולנטולי נמי לא דמיא תנא אלו כשרות הני הוא דכשרות הא דרב מתנא טרפה
2 R. Šimo͑n b. Laqiš aber sagt, [das Wort] ‘folgendes’ sei bei den Tauglichen genau zu nehmen; er zählt die Totverletzungen auf, und er lehrt eine Regel, und da man den von R. Mathna gelehrten Fall in die Regel nicht einbegreifen kann, denn er ist weder mit den Fällen der Durchlöcherung zu vergleichen, noch mit denen des Durchreißens, noch mit denen, wenn etwas fehlt, daher lehrt er bei den Tauglichen ‘folgendes’, nur diese sind tauglich, während es im von R. Mathna gelehrten Falle untauglich ist.
ג גופא אמר רב מתנא האי בוקא דאטמא דשף מדוכתיה טרפה ורבא אמר כשרה ואי איפסיק ניביה טרפה והלכתא איפסיק נמי כשרה עד דמתעכלא אתעכולי:
3 Der Text. R. Mathna sagte: Wenn das Oberschenkelbein aus seiner Lage verrenkt ist, so ist es tot verletzt. Raba aber sagt, es sei tauglich, wenn aber die Sehne durchgerissen ist, totverletzt. Die Halakha ist, auch wenn diese durchgerissen ist, sei es tauglich, es sei denn, daß sie angefault ist.
ד עד כמה תחסר [וכו']: אמר זעירי אתון דלא מיתחמי לכון שיעורא שיעוריה בדינרא קורדינאה והוי כפשיטא זוטרתי ומשתכחא ביני פשיטי דפומבדיתא
4 W<small>IEVIEL DARF FEHLEN &amp;C</small>. Zee͑ri sagte: Für euch, die ihr dieses Maß nicht gesehen habt, gilt der gordianische Denar als Maß; er gleicht der kleinen Kupfermünze und findet sich unter den Kupfermünzen von Pumbeditha.
ה אמר רבי חנא פתוראה עילא מינאי הוה קאי בר נפחא ובעא מיני דינרא קורדינאה לשערי ביה טריפתא ובעי למיקם מקמיה ולא שבקני אמר לי שב בני שב אין בעלי אומניות רשאין לעמוד מפני תלמידי חכמים בשעה שעסוקין במלאכתם
5 R. Ḥana der Geldwechsler erzählte: Einst stand der Schmiedesohn über mir und verlangte von mir einen gordianischen Denar, um eine Totverletzung zu messen. Als ich vor ihm aufstehen wollte, sprach er zu mir: Bleibe sitzen, mein Sohn, Handwerker dürfen, wenn sie sich mit ihrer Arbeit befassen, nicht vor den Schriftgelehrten aufstehen. —
ו ולא והתנן כל בעלי אומניות עומדים מפניהם ושואלין בשלומן ואומרין להם אחינו אנשי מקום פלוני בואכם בשלום
6 Etwa nicht, wir haben ja gelernt: Alle Handwerker standen vor ihnen auf und begrüßten sie, indem sie zu ihnen sprachen: Brüder, Bürger aus dem und dem Orte, in Frieden sei euer Kommen!
ז אמר רבי יוחנן מפניהם עומדין מפני תלמידי חכמים אין עומדין אמר רבי יוסי בר אבין בא וראה כמה חביבה מצוה בשעתה שהרי מפניהם עומדין מפני תלמידי חכמים אין עומדין
7 R. Joḥanan erwiderte: Vor ihnen müssen sie aufstehen, vor Schriftgelehrten dürfen sie nicht aufstehen. R. Jose b. Abin sagte: Komm und sieh, wie beliebt ein Gebot zur festgesetzten Zeit ist; vor ihnen müssen sie aufstehen, vor Schriftgelehrten aber dürfen sie nicht aufstehen. —
ח ממאי דילמא כדי שלא תהא נמצא מכשילן לעתיד לבא
8 Wieso dies, vielleicht nur aus dem Grunde, damit man sie nicht zu einem Verstoße in zukünftigen Fällen bringe.
ט אמר רב נחמן כסלע כיתר מכסלע כאיסר כיתר מכאיסר
9 R. Naḥman sagte: Ein Sela͑ gilt als über ein Sela͑, ein Assar gilt als über ein Assar.
י אלמא קסבר רב נחמן עד ולא עד בכלל
10 R. Naḥman ist somit der Ansicht, ‘bis’ sei ausschließlich zu verstehen.
יא איתיביה רבא לרב נחמן חבל היוצא מן המטה עד חמשה טפחים טהור מאי לאו חמשה כלמטה לא חמשה כלמעלה
11 Raba wandte gegen R. Naḥman ein: Wenn ein Strick bis fünf Handbreiten aus dem Bette herausragt, so ist er rein. Fünf gehört wohl nach unten!? — Nein, fünf gehört nach oben. —
יב ת"ש מה' ועד עשרה טמא מאי לאו עשרה כלמטה לא עשרה כלמעלה
12 Komm und höre: Von fünf bis zehn ist erunrein. Zehn gehört wohl nach unten!? — Nein, zehn gehört nach oben. —
יג תא שמע הדקין שבכלי חרס הן וקרקרותיהן ודופנותיהם יושבין שלא מסומכין
13 Komm und höre: Ganz kleine Tongefäße oder Boden- und Seitenstücke von [Gefäßen] bis zu einem Log, sofern sie ungestützt stehen können, wenn sie