Chullin 205

Kapitel 205

א אכל אבר מן החי מן הטרפה ר' יוחנן אמר חייב שתים ור' שמעון בן לקיש אמר אינו חייב אלא אחת
1 Hat jemand ein Glied von einem lebenden Totverletzten gegessen, so ist er, wie R. Joḥanan sagt, zweimal, und wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, nur einmal schuldig.
ב בשלמא לר' יוחנן ניחא אלא לר' שמעון בן לקיש קשיא
2 Erklärlich ist dies nach R. Joḥanan, R. Šimo͑n b. Laqiš aber befindet sich ja in einem Widerspruche mit sich selbst!?
ג אמר רב יוסף לא קשיא כאן בבהמה אחת כאן בשתי בהמות בשתי בהמות מיחייב שתים בבהמה אחת פליגי
3 R. Joseph erwiderte: Das ist kein Widerspruch; eines gilt von einem Tiere und eines gilt von zwei Tieren; bei zwei Tieren ist er zweimal schuldig, und über ein Tier streiten sie. –
ד בבהמה אחת במאי פליגי אמר אביי כגון שנטרפה עם יציאת רובה מ"ס בהמה בחייה לאברים עומדת ואיסור טרפה ואיסור אבר בהדי הדדי קאתו
4 Worüber streiten sie bei einem Tiere? Abajje erwiderte: In dem Falle, wenn es beim Herauskommen des größeren Teiles totverletzt wurde. Einer ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten zur Zergliederung bestimmt, somit treten das Verbot des Totverletzten und das Verbot eines Gliedes gleichzeitig ein,
ה ומ"ס בהמה בחייה לאו לאברים עומדת ולא אתי איסור אבר חייל אאיסור טרפה
5 und einer ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten nicht zur Zergliederung bestimmt, und das Verbot eines Gliedes erstreckt sich nicht auf das Verbot des Totverletzten.
ו ואיבעית אימא דכ"ע בהמה בחייה לאו לאברים עומדת ובמיתי איסור אבר מיחל אאיסור טרפה קא מיפלגי מר סבר אתי איסור אבר חייל אאיסור טרפה ומר סבר לא אתי איסור אבר חייל אאיסור טרפה
6 Wenn du willst, sage ich: alle stimmen überein, das Vieh sei bei Lebzeiten nicht zur Zergliederung bestimmt, und sie streiten darüber, ob das Verbot eines Gliedes sich auf das Verbot des Totverletzten erstrecke. Einer ist der Ansicht, das Verbot des Gliedes erstrecke sich auf das Verbot des Totverletzten, und einer ist der Ansicht, das Verbot des Gliedes erstrecke sich nicht auf das Verbot des Totverletzten.
ז איבעית אימא דכ"ע בהמה בחייה לאברים עומדת וכגון שנטרפה לאחר מכאן ובמיתי איסור טרפה חייל אאיסור אבר קא מיפלגי
7 Wenn du aber willst, sage ich: alle stimmen überein, das Vieh sei bei Lebzeiten zur Zergliederung bestimmt, und hier handelt es sich um den Fall, wenn es später totverletzt wurde, und sie streiten darüber, ob das Verbot des Totverletzten sich auf das Verbot eines Gliedes erstrecke.
ח מר סבר אתי וחייל ומר סבר לא אתי וחייל
8 Einer ist der Ansicht, es erstrecke sich darauf, und einer ist der Ansicht, es erstrecke sich darauf nicht.
ט רבא אמר כגון שתלש ממנה אבר וטרפה בו מר סבר בהמה בחייה לאברים אינה עומדת איסור אבר ואיסור טרפה בהדי הדדי קאתו
9 Raba erklärte: In dem Falle, wenn er ihm ein Glied abgerissen und es dadurch totverletzt gemacht hat. Einer ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten nicht zur Zergliederung bestimmt, somit entstehen das Verbot eines Gliedes und das Verbot des Totverletzten gleichzeitig,
י ומר סבר בהמה בחייה לאברים עומדת ולא אתי איסור טרפה חייל אאיסור אבר
10 und einer ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten zur Zergliederung bestimmt, und das Verbot des Totverletzten erstreckt sich nicht auf das Verbot eines Gliedes.
יא אמר ר' חייא בר אבא אמר ר' יוחנן אכל חלב מן החי מן הטרפה חייב שתים אמר ליה ר' אמי ולימא מר שלש שאני אומר שלש איתמר נמי אמר ר' אבהו א"ר יוחנן אכל חלב מן החי מן הטרפה חייב שלש
11 R. Ḥija b. Abba sagte im Namen R. Joḥanans: Hat jemand Talg von einem lebenden Totverletzten gegessen, so ist er zweimal schuldig. R. Ami sprach zu ihm: Möge der Meister dreimal sagen, denn ich sage dreimal. Es wurde auch gelehrt: R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Hat jemand Talg von einem lebenden Totverletzten gegessen, so ist er dreimal schuldig. –
יב במאי קמיפלגי כגון שנטרפה עם יציאת רובה מ"ד שלש קסבר בהמה בחייה לאברים עומדת דאיסור חלב ואיסור אבר ואיסור טרפה בהדי הדדי קאתו
12 Worin besteht ihr Streit? – In dem Falle, wenn es beim Herauskommen des größeren Teilestotverletzt wurde. Der dreimal sagt, ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten zur Zergliederung bestimmt, somit treten das Verbot des Talges, das Verbot eines Gliedes und das Verbot des Totverletzten gleichzeitig ein,
יג ומ"ד שתים קסבר בהמה בחייה לאו לאברים עומדת ואיסור חלב ואיסור טרפה איכא איסור אבר לא אתי חייל
13 und der zweimal sagt, ist der Ansicht, das Vieh sei bei Lebzeiten nicht zur Zergliederung bestimmt, somit liegt nur das Verbot des Talges und das Verbot des Totverletzten vor, und das Verbot eines Gliedes erstreckt sich nicht auf diese.
יד ואי בעית אימא דכ"ע בהמה בחייה לאו לאברים עומדת ובמיתי איסור אבר וחייל אאיסור חלב ואאיסור טרפה קא מיפלגי מר סבר אתי חייל ומר סבר לא אתי חייל
14 Wenn du willst, sage ich: alle stimmen überein, das Vieh sei bei Lebzeiten nicht zur Zergliederung bestimmt, und sie streiten darüber, ob das Verbot eines Gliedes sich auf das Verbot des Talges und das Verbot des Totverletzten erstrecke. Einer ist der Ansicht, es erstrecke sich wohl, und einer ist der Ansicht, es erstrecke sich nicht.
טו ואי בעית אימא דכולי עלמא בהמה בחייה לאברים עומדת וכגון שנטרפה לאחר מכאן ובמיתי איסור טרפה מיחל אאיסור אבר קא מיפלגי
15 Wenn du aber willst, sage ich: alle stimmen überein, das Vieh sei bei Lebzeiten zur Zergliederung bestimmt, und hier handelt es sich um den Fall, wenn es später totverletzt wurde, und sie streiten darüber, ob das Verbot des Totverlelzten sich auf das Verbot eines Gliedes erstrecke.
טז מר סבר אתי חייל מידי דהוה אחלב דאמר מר התורה אמרה יבא איסור נבלה יחול על איסור חלב ויבא איסור טרפה יחול על איסור חלב
16 Einer ist der Ansicht, es erstrecke sich darauf, wie dies auch beim Talge der Fall ist, denn der Meister sagte, die Tora habe gesagt, es komme das Verbot des Aases und erstrecke sich auf das Verbot des Talges, es komme das Verbot des Totverletzten und erstrecke sich auf das Verbot des Talges,
יז ואידך אחלב הוא דחייב דהותר
17 und einer ist der Ansicht, es erstrecke sich nur auf das Verbot des Talges, der aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist,