Chullin 58

Kapitel 58

א אם כן הויא ליה עבודה באחר ותניא כל עבודת יוה"כ אינן כשרות אלא בו
1 Wenn dem so wäre, so würde ja der Dienst durch einen anderen erfolgen, und es wird gelehrt, daß alle Dienstleistungen am Versöhnungstage nur durch ihn selbst gültig seien!? –
ב ה"ק יכול יהא פסול מדרבנן דס"ד אמינא איכא פסול מדרבנן לכך שנינו רוב אחד בעוף ורוב שנים בבהמה ומאחר דאפילו פסולא דרבנן ליכא למה לי למרק מצוה למרק:
2 Er meint es wie folgt: man könnte glauben, sie sei rabbanitisch ungültig, denn es gebe eine rabbanitische Ungültigkeit. – Wozu ist, wenn dadurch nicht einmal eine rabbanitische Ungültigkeit erfolgt, die Vollendung überhaupt nötig!? – Es ist Gebot, zu vollenden.
ג אמר ר"ש בן לקיש משום לוי סבא אינה לשחיטה אלא בסוף ורבי יוחנן אמר ישנה לשחיטה מתחלה ועד סוף
3 R. Šimo͑n b. Laqiš sagte im Namen Levi des Greisen, die Schlachtung habe Gültigkeit erst bei Beendigung, und R. Joḥanan sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit vom Beginn bis zur Beendigung.
ד אמר רבא הכל מודים היכא דשחט סימן אחד עובד כוכבים וסימן אחד ישראל שהיא פסולה שהרי נעשה בה מעשה טרפה ביד עובד כוכבים
4 Raba sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn ein Nichtjude ein Halsorgan und ein Jisraélit ein Halsorgan durchgeschnitten hat, es ungültig sei, da eine tödliche Verletzung durch den Nichtjuden erfolgt ist,
ה בעולת העוף נמי היכא דמליק סימן אחד למטה וסימן אחד למעלה פסולה שהרי עשה בה מעשה חטאת העוף למטה
5 und daß ferner, wenn man bei einem Geflügel-Brandopfer ein Halsorgan unten und eines oben abgekniffen hat, es ungültig sei, da unten die Herrichtungsart des Geflügel-Sündopfers erfolgt ist,
ו לא נחלקו אלא כגון ששחט סימן אחד בחוץ וסימן אחד בפנים למאן דאמר ישנה לשחיטה מתחלה ועד סוף מיחייב למ"ד אינה לשחיטה אלא בסוף לא מיחייב
6 sie streiten nur über den Fall, wenn man ein Halsorgan außerhalb und eines innerhalb durchgeschnitten hat. Nach demjenigen, welcher sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit vom Beginn bis zur Beendigung, ist man schuldig, und nach demjenigen, welcher sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit erst bei Beendigung, ist man nicht schuldig.
ז א"ל רבה בר שימי מר לא אמר הכי ומנו רב יוסף היכא דשחט סימן אחד בחוץ וסימן אחד בפנים נמי פסול שהרי עשה בה מעשה חטאת העוף בחוץ
7 Rabba b. Šimi sprach zu ihm: Der Meister, das ist R. Joseph, sagte anders: Hat man ein Halsorgan außerhalb und eines innerhalb durchgeschnitten, ist dies ebenfalls ungültig, da die Herrichtungsart des Geflügel-Sündopfers außerhalb erfolgt ist;
ח לא נחלקו אלא כגון ששחט מיעוט סימנין בחוץ וגמרו בפנים למ"ד ישנה לשחיטה מתחלה ועד סוף מיחייב למ"ד אינה לשחיטה אלא בסוף לא מיחייב
8 sie streiten nur über den Fall, wenn man den kleineren Teil der Halsorgane außerhalb durchgeschnitten und es innerhalb beendet hat; nach demjenigen, welcher sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit vom Beginn bis zur Beendigung, ist man schuldig, und nach demjenigen, welcher sagt, die Schlachtung habe Gültigkeit erst bei Beendigung, ist man nicht schuldig.
ט מתיב רבי זירא כל העסוקין בפרה מתחלה ועד סוף מטמאין בגדים ופוסלין אותה במלאכה אחרת
9 R. Zera wandte ein: Alle, die sich mit der [roten] Kuh befassen, vom Beginn bis zur Beendigung, machen die Kleider unrein, und machen sie durch eine andere Tätigkeit untauglich.
י אירע בה פסול בשחיטתה בין קודם פסולה בין לאחר פסולה אינה מטמאה בגדים בהזאתה קודם פסולה מטמאה בגדים לאחר פסולה אינה מטמאה בגדים
10 Ist bei der Schlachtung eine Untauglichkeit erfolgt, so macht sie, einerlei ob vor oder nach Eintritt der Untauglichkeit, die Kleider nicht unrein; wenn bei der Besprengung, so macht sie vor Eintritt der Untauglichkeit die Kleider unrein und nachher die Kleider nicht unrein.
יא ואי אמרת ישנה לשחיטה מתחלה ועד סוף לפלוג נמי בשחיטתה אירע בה פסול בשחיטה קודם פסולה מטמאה בגדים לאחר פסולה אינה מטמאה בגדים
11 Wenn du nun sagst, die Schlachtung habe Gültigkeit vom Beginn bis zur Beendigung, so sollte er auch hinsichtlich der Schlachtung einen Unterschied machen: ist bei der Schlachtung eine Untauglichkeit erfolgt, so macht sie vor Eintritt der Untauglichkeit die Kleider unrein und nachher die Kleider nicht unrein!?
יב אמר רבא נתקלקלה שחיטה קאמרת שאני התם דאגלאי מלתא למפרע דלאו שחיטה היא כלל
12 Raba erwiderte: Von der Untauglichwerdung der Schlachtung ist nichts zu beweisen; hierbei ist es anders, da es sich herausstellt, daß es rückwirkend überhaupt keine Schlachtung war.
יג אמר רבא אי קשיא לי הא קשיא לי למ"ד אינה לשחיטה אלא בסוף לפלוג בהכשרה דפרה כגון דשחטוה בתרי גברי דגברא קמא לא מטמאה וגברא בתרא מטמאה
13 Raba sprach: Wenn ich einen Einwand erheben wollte, würde es folgender sein: sollte er doch nach demjenigen, welcher sagt, die Schlachtung habe erst bei Beendigung Gültigkeit, auch hinsichtlich der tauglichen [roten] Kuh einen Unterschied machen: haben zwei Personen sie geschlachtet, so macht sie die erste nicht unrein und die andere wohl!?
יד אמר רב יוסף תרי גברי בחד זיבחא קאמרת בר מיניה דההוא דתנינא (דברים יב, טו) תזבח שלא יהו שנים שוחטין זבח אחד (ויקרא יט, ה) תזבחהו שלא יהא אחד שוחט שני זבחים
14 R. Joseph erwiderte: Du sprichst von zwei Personen bei einer Schlachtung; dies gibt es nicht, denn es wird gelehrt: <i>Sollst du schlachten,</i> zwei dürfen nicht ein Opfer schlachten, <i>sollst du es schlachten,</i> einer darf nicht zwei Opfer schlachten;
טו ואמר רב כהנא תזבחהו כתיב
15 R. Kahana sagte nämlich, die Schreibweise sei: <i>sollst du es schlachten.</i>
טז א"ל אביי לאו אתמר עלה אמר רבה בר בר חנה אמר רבי יוחנן זו דברי רבי אלעזר ברבי שמעון
16 Abajje erwiderte ihm: Hierzu wurde ja gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans, dies sei die Ansicht des Anonymus R. Elea͑zar b. R. Šimo͑n,