Chullin 79

Kapitel 79

א שנים אוחזין בסכין ושוחטין אחד לשם אחד מכל אלו ואחד לשם דבר כשר שחיטתו פסולה:
1 H<small>ABEN ZWEI DAS</small> M<small>ESSER GEHALTEN UND GESCHLACHTET, EINER AUF DEN</small> N<small>AMEN</small> <small>EINES DIESER</small> D<small>INGE UND EINER AUF EINEN ZULÄSSIGEN</small> N<small>AMEN, SO IST DIE</small> S<small>CHLACHTUNG UNGÜLTIG.</small>
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> פסולה אין זבחי מתים לא ורמינהי השוחט לשום הרים לשום גבעות לשום נהרות לשום מדברות לשום חמה ולבנה לשום כוכבים ומזלות לשום מיכאל השר הגדול לשום שילשול קטן הרי אלו זבחי מתים
2 GEMARA. Nur ungültig und kein Totenopfer, und dem widersprechend wird gelehrt: Wenn jemand auf den Namen von Bergen, Hügeln, Flüssen, Wüsten, der Sonne, des Mondes, der Sterne, der Planeten, des Erzengels Mikhaél oder eines kleinen Würmchens geschlachtet hat, sei es ein Totenopfer!?
ג אמר אביי לא קשיא הא דאמר להר הא דאמר לגדא דהר דיקא נמי דקתני דומיא דמיכאל שר הגדול ש"מ
3 Abajje erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; eines, wenn er gesagt hat: dem Berge, und eines, wenn er gesagt hat: dem Berggeiste. Dies ist auch zu beweisen, denn er lehrt von den anderen, wie vom Erzengel Mikhaél. Schließe hieraus.
ד אמר רב הונא היתה בהמת חבירו רבוצה לפני עבודת כוכבים כיון ששחט בה סימן אחד אסרה סבר לה כי הא דאמר עולא אמר ר' יוחנן אע"פ שאמרו המשתחוה לבהמת חבירו לא אסרה עשה בה מעשה אסרה
4 R. Hona sagte: Wenn das Vieh seines Nächsten vor einem Götzen liegt, so hat er, sobald er nur ein Halsorgan durchgeschnitten hat, es verboten gemacht. Er ist also der Ansicht R. Joḥanans, in dessen Namen U͑la sagte: Obgleich sie gesagt haben, wenn jemand sich vor dem Vieh seines Nächsten gebückt hat, habe er es nicht verboten gemacht, so hat er, wenn er daran eine Handlung begangen hat, es verboten gemacht.
ה איתיביה רב נחמן לרב הונא השוחט חטאת בשבת בחוץ לעבודת כוכבים חייב שלש חטאות ואי אמרת כיון ששחט בה סימן אחד אסרה אשחוטי חוץ לא ליחייב
5 R. Naḥman wandte gegen R. Hona ein: Hat jemand am Šabbath außerhalb ein Sündopfer für einen Götzen geschlachtet, so ist er drei Sündopfer schuldig. Wenn du nun sagst, man habe, sobald man nur ein Halsorgan durchgeschnitten hat, es verboten gemacht, so sollte er doch wegen des Schlachtens außerhalb nicht schuldig sein, denn es ist ja ebenso, als würde er Erde geschnitten haben!?