Chullin 81

Kapitel 81

א אבל זבח לא ואי אין אדם אוסר דבר שאינו שלו מאי אריא חטאת העוף אפי' חטאת בהמה נמי כיון דקניא ליה לכפרה כדידיה דמיא
1 nicht aber bei einer anderen Schlachtung. Wenn man nun sagen wollte, man könne das nicht verboten machen, was nicht ihm gehört, so gilt dies ja nicht nur von einem Geflügel-Sündopfer, sondern auch von einem Vieh-Sündopfer!? — Da er es zur Sühne gekauft hat, gilt es als seines. —
ב ת"ש ב' אוחזין בסכין ושוחטין אחד לשום אחד מכל אלו ואחד לשום דבר כשר שחיטתו פסולה הכא במאי עסקינן דאית ליה שותפות בגוה
2 Komm und höre: Haben zwei das Messer gehalten und geschlachtet, einer auf den Namen eines dieser Dinge und einer auf einen zulässigen Namen, so ist die Schlachtung ungültig!? — Hier handelt es sich um den Fall, wenn er [am Vieh] beteiligt ist. —
ג ת"ש המטמא והמדמע והמנסך בשוגג פטור במזיד חייב הכא נמי דאית ליה שותפות בגוה
3 Komm und höre: Wenn jemand unrein macht, bemischt oder libiert, so ist er, wenn versehentlich, frei, und wenn vorsätzlich, schuldig!? — Hier handelt es sich ebenfalls um den Fall, wenn er daran beteiligt ist.
ד כתנאי עובד כוכבים שניסך יינו של ישראל שלא בפני עבודת כוכבים אסרו ר' יהודה בן בתירא ור' יהודה בן בבא מתירין אותו מפני שני דברים אחד שאין מנסכין יין אלא בפני עבודת כוכבים ואחד שיכול לומר לו לא כל הימנך שתאסר ייני לאונסי
4 Hierüber streiten auch folgende Tannaím: Hat ein Nichtjude den Wein eines Jisraéliten in Abwesenheit eines Götzen libiert, so hat er ihn verboten gemacht. R. Jehuda b. Bethera und R. Jehuda b. Baba erlauben ihn aus zwei Gründen: erstens libiert man Wein nur in Anwesenheit eines Götzen, und zweitens kann der Eigentümer sagen: wie kommst du dazu, meinen Wein gegen meinen Willen verboten zu machen!?
ה ורב נחמן ורב עמרם ורב יצחק אמרי אפי' למ"ד אדם אוסר דבר שאינו שלו ה"מ כותי אבל ישראל לצעוריה קא מיכוין
5 R. Naḥman, R. A͑mram und R. Jiçḥaq aber sagen, selbst nach demjenigen, welcher hierbei sagt, man könne das verboten machen, was nicht ihm gehört, gilt dies nur von einem Nichtjuden, ein Jisraélit aber will ihn dadurch nur ärgern!? —
ו ת"ש ב' אוחזין בסכין ושוחטין אחד לשום אחד מכל אלו ואחד לשום דבר כשר שחיטתו פסולה הכא במאי עסקינן בישראל מומר
6 Komm und höre: Haben zwei das Messer gehalten und geschlachtet, einer auf den Namen eines dieser Dinge und einer auf einen zulässigen Namen, so ist die Schlachtung ungültig!? — Hier wird von einem abtrünnigen Jisraéliten gesprochen. —
ז ת"ש המטמא והמדמע והמנסך בשוגג פטור במזיד חייב הכא נמי בישראל מומר
7 Komm und höre: Wenn jemand unrein macht, bemischt oder libiert, so ist er, wenn versehentlich, frei, und wenn vorsätzlich, schuldig!? —Hier wird ebenfalls von einem abtrünnigen Jisraéliten gesprochen.
ח אמר ליה רב אחא בריה דרבא לרב אשי התרו בו וקבל עליו התראה מאי אמר ליה התיר עצמו למיתה קאמרת אין לך מומר גדול מזה:
8 R. Aḥa, der Sohn Rabas, fragte R. Aši: Wie ist es, wenn man ihn gewarnt und er die Warnung entgegengenommen hat? Dieser erwiderte: Du sprichst von dem Falle, wenn er sich der Todesstrafe preisgibt; es gibt keinen größeren Abtrünnigen als diesen.
ט <big><strong>מתני׳</strong></big> אין שוחטין לא לתוך ימים ולא לתוך נהרות ולא לתוך כלים אבל שוחט הוא לתוך עוגה של מים ובספינה על גבי כלים אין שוחטין לגומא כל עיקר אבל עושה גומא בתוך ביתו בשביל שיכנס הדם לתוכה ובשוק לא יעשה כן שלא
9 <b>M</b><small>AN DARF NICHT IN</small> S<small>EEN,</small> F<small>LÜSSE ODER</small> G<small>ERÄTE HINEINSCHLACHTEN, WOHL ABER DARF MAN IN EINE</small> W<small>ASSERGRUBE HINEINSCHLACHTEN UND AUF EINEM</small> S<small>CHIFFE AUF EIN</small> G<small>ERÄT</small>. I<small>N EINE</small> G<small>RUBE HINEIN DARF MAN ÜBERHAUPT NICHT SCHLACHTEN; JEDOCH DARF MAN IN SEINEM</small> H<small>AUSE EINE</small> G<small>RUBE MACHEN, DAMIT DAS</small> B<small>LUT DA HINEINFLIESSE</small>; <small>AUF DER</small> S<small>TRASSE TUE</small> <small>MAN</small> <small>MAN DIES NICHT, </small>