י הלכך טלטולי במתא גופה שרי טלטולי ברחבה גופה שרי ממתא לרחבה ומרחבה למתא פליגי בה רב אחא ורבינא חד אסר וחד שרי
10 Man darf somit in der [Durchgangsgasse zur] Stadt umhertragen, ebenso auch im Gehöfte; ob man aber auch aus der [Durchgangsgasse zur] Stadt in das Gehöft und aus dem Gehöfte in die [Durchgangsgasse zur] Stadt tragen darf, streiten R.Aḥa und Rabina: einer verbietet es, und einer erlaubt es.