Eruvin 94

Kapitel 94

א שאין מן הכל זוכה אדם ללמוד ואמר ר' יוסי מעשה ביוסף הכהן שהלך אצל רבו לצידן ללמוד תורה
1 einem Menschen nicht beschieden ist, von jedem zu lernen. R.Jose erzählte: Einst ging der Priester Joseph zu seinem Lehrer nach Çajdan, um die Tora zu lernen.
ב ואמר ר' יוחנן הלכה כרבי יוסי ולמה לי והא אמרת רבי יהודה ור' יוסי הלכה כר' יוסי
2 Hierzu sagte R.Joḥanan, die Halakha sei wie R.Jose. Wozu brauchte er dies [zu sagen], er sagte ja bereits, daß, wenn R.Meír und R.Jose [streiten], die Halakha wie R.Jose sei!?
ג אמר אביי איצטריך סד"א הני מילי במתני' אבל בברייתא אימא לא קמ"ל
3 Abajje erwiderte: Dies war ja nötig; man könnte glauben, nur wenn in einer Mišna, nicht aber wenn in einer Barajtha, so lehrt er uns!? —
ד אלא הכי קאמר הני כללי לאו ד"ה נינהו דהא רב לית ליה הני כללי:
4 Vielmehr, [R.Mešaršeja] meint es wie folgt: diese Regeln gelten nicht nach aller Ansicht, denn nach Rabh haben sie keine Geltung.
ה אמר רב יהודה אמר שמואל חפצי נכרי אין קונין שביתה
5 R.Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Sachen eines Nichtjuden erwerben kein Šabbathgebiet. —
ו למאן אילימא לרבנן פשיטא השתא חפצי הפקר דלית להו בעלים אין קונין שביתה חפצי הנכרי דאית להו בעלים מיבעיא
6 Nach wem: wollte man sagen, nach den Rabbanan, so ist es ja selbstverständlich, wenn herrenlose Sachen, die gar keinen Besitzer haben, kein Šabbathgebiet erwerben, um wieviel weniger Sachen eines Nichtjuden, die einen Besitzer haben!? —
ז אלא אליבא דר' יוחנן בן נורי וקמ"ל אימר דאמר ר' יוחנן בן נורי קונין שביתה הני מילי חפצי הפקר דלית להו בעלים אבל חפצי הנכרי דאית להו בעלים לא
7 Vielmehr, nach R.Joḥanan b. Nuri, und er lehrt uns, daß nach R.Joḥanan b. Nuri nur herrenlose Sachen, die keinen Besitzer haben, das Šabbathgebiet erwerben, nicht aber Sachen eines Nichtjuden, die einen Besitzer haben.
ח מיתיבי ר"ש בן אלעזר אומר השואל כלי מן הנכרי ביום טוב וכן המשאיל לו לנכרי כלי מעיו"ט והחזירו לו ביום טוב והכלים והאוצרות ששבתו בתוך התחום יש להן אלפים אמה לכל רוח ונכרי שהביא לו פירות מחוץ לתחום הרי זה לא יזיזם ממקומן
8 Man wandte ein: R.Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Ein Gerät, das jemand von einem Nichtjuden am Feste borgt, ebenso ein Gerät, das jemand einem Nichtjuden am Vorabend des Festes geborgt und dieser ihm am Feste zurückgibt, auch Geräte und Vorräte, die sich am Šabbath innerhalb des Šabbathgebietes befinden, haben zweitausend Ellen nach jeder Richtung. Wenn ein Nichtjude einem Früchte von außerhalb des Šabbathgebietes bringt, so darf er sie von ihrem Platze nicht fortbringen.
ט אי אמרת בשלמא קסבר רבי יוחנן בן נורי חפצי נכרי קונין שביתה הא מני ר' יוחנן בן נורי היא
9 Allerdings ist hier, wenn du sagst, nach R.Joḥanan b. Nuri erwerben Sachen eines Nichtjuden ein Šabbathgebiet, die Ansicht des R.Joḥanan b. Nuri vertreten,
י אלא אי אמרת קסבר רבי יוחנן בן נורי חפצי הנכרי אין קונין שביתה הא מני לא ר' יוחנן בן נורי ולא רבנן
10 wessen Ansicht aber ist hier vertreten, wenn du sagst, nach R.Joḥanan b. Nuri erwerben Sachen eines Nichtjuden kein Šabbathgebiet, weder die des R.Joḥanan b. Nuri, noch die der Rabbanan!? —
יא לעולם קסבר רבי יוחנן בן נורי חפצי הנכרי קונין שביתה ושמואל דאמר כרבנן ודקאמרת לרבנן פשיטא מהו דתימא גזירה בעלים דנכרי אטו בעלים דישראל קמ"ל
11 Tatsächlich ist R.Joḥanan b. Nuri der Ansicht, Sachen eines Nichtjuden erwerben ein Šabbathgebiet, Šemuél aber sagte es nach den Rabbanan. Wenn du aber einwendest, nach den Rabbanan sei dies ja selbstverständlich, [so ist zu erwidern:] man könnte glauben, dies sei auch bei einem nichtjüdisehen Besitzer anzuordnen mit Rücksicht auf einen jüdischen Besitzer, so lehrt er uns.
יב ורב חייא בר אבין אמר רבי יוחנן חפצי נכרי קונין שביתה גזירה בעלים דנכרי אטו בעלים דישראל
12 R.Ḥija b. Abin aber sagte im Namen R.Joḥanans, Sachen eines Nichtjuden erwerben ein Šabbathgebiet; dies wurde bei einem nichtjüdischen Besitzer mit Rücksicht auf einen jüdischen Besitzer angeordnet.
יג הנהו דכרי דאתו למברכתא שרא להו רבא לבני מחוזא למיזבן מינייהו
13 Einst wurden Widder nach Mabrakhta gebracht, und Raba erlaubte den Einwohnern von Maḥoza, von diesen zu kaufen.
יד א"ל רבינא לרבא מאי דעתיך דאמר רב יהודה אמר שמואל חפצי נכרי אין קונין שביתה
14 Da sprach Rabina zu Raba: Du stützest dich wohl darauf, daß R.Jehuda im Namen Šemuéls sagte, Sachen eines Nichtjuden erwerben kein Šabbathgebiet,
טו והא שמואל ור' יוחנן הלכה כר' יוחנן ואמר רב חייא בר אבין אמר ר' יוחנן חפצי נכרי קונין שביתה גזירה בעלים דנכרי אטו בעלים דישראל
15 aber [bei einem Streite zwischen] Šemuél und R.Joḥanan wird die Halakha nach R.Joḥanan entschieden, und R.Ḥija b. Abin sagte im Namen R.Joḥanans, Sachen eines Nichtjuden erwerben ein Šabbathgebiet, weil dies bei nichtjüdischen Eigentümern mit Rücksicht auf jüdische Eigentümer angeordnet worden ist!?
טז הדר אמר רבא ליזדבנו לבני מברכתא דכולה מברכתא לדידהו כד' אמות דמיא
16 Darauf befahl Raba, sie an die Leute von Mabrakhta zu verkaufen, denn für diese galt ganz Mabrakhta als vier Ellen.
יז תני רבי חייא חרם שבין תחומי שבת צריך
17 R.Ḥija lehrte: Eine Fischgrube, die sich zwischen zwei Šabbathgebieten befindet, benötigt