Gittin 116

Kapitel 116

א תניא כוותיה דשמואל ר' שמעון בן אלעזר אומר לקח מן האשה וחזר ולקח מן האיש מקחו קיים מן האיש וחזר ולקח מן האשה מקחו בטל עד שתכתוב לו אחריות
1 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Šemuél: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Wenn er es von der Frau und darauf vom Ehemanne gekauft hat, so ist der Kauf gültig, wenn aber vom Ehemanne und darauf von der Frau, so ist der Kauf ungültig, es sei denn, daß sie ihm eine Bürgschaft geschrieben hat. –
ב נימא תיהוי תיובתא דרב אמר לך רב מאי אחריות נמי שטר
2 Dies wäre somit eine Widerlegung der Lehre Rabhs!? – Rabh kann dir erwidern: unter Bürgschaft ist ein Verkaufsschein zu verstehen.
ג ת"ר לקח מן הסיקריקון ואכלה שלש שנים בפני בעלים וחזר ומכרה לאחר אין לבעלים על לוקח שני כלום
3 Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand [ein Feld] von einem Plünderer gekauft, drei Jahre in Gegenwart des Eigentümers nießbraucht und dann weiter an einen anderen verkauft hat, so hat der Eigentümer keinen Anspruch an den zweiten Käufer. –
ד ה"ד אי דקא טעין ואמר מינך זבנה אפילו ראשון נמי אי דלא קא טעין ואמר מינך זבנה אפילו שני נמי לא
4 In welchem Falle, erwidert [der Käufer:] jener hat es von dir gekauft, so sollte dies auch vom ersten gelten, und erwidert er nicht: jener hat es von dir gekauft, so sollte dies auch vom anderen nicht gelten!?
ה אמר רב ששת לעולם דלא קא טעין ליה וכגון זה טוענין ליורש וטוענין ללוקח
5 R. Šešeth erwiderte: Tatsächlich, wenn er dies nicht erwidert, jedoch tritt man in einem solchen Falle für Erben und Käufer ein;
ו ואידך אי טעין אין ואי לא טעין לא:
6 von jenem aber gilt dies nur dann, wenn er selbst dies erwidert, sonst aber nicht.
ז ת"ר הבא מחמת חוב ומחמת אנפרות אין בו משום סיקריקון ואנפרות עצמה צריכה שתשהה שנים עשר חדש
7 Die Rabbanan lehrten: Wenn es wegen einer Schuld oder durch gewöhnliche Wegnahme erfolgt ist, so gilt dies nicht als Plünderung. Die Wegnahme seihst ist nach zwölf Monaten gültig. –
ח והאמרת אין בה משום סיקריקון ה"ק סיקריקון עצמה צריכה שתשהה י"ב חדש
8 Du sagtest ja aber, daß dies nicht als Plünderung gelte!? – Er meint es wie folgt: die Plünderung selbst ist erst nach zwölf Monaten gültig.
ט אמר רב יוסף נקטינן אין אנפרות בבבל והא קחזינן דאיכא אלא אימא אין דין אנפרות בבבל מ"ט כיון דאיכא בי דוואר ולא אזיל קביל אימא אחולי אחיל
9 R. Joseph sagte: Es ist uns überliefert, daß es in Babylonien keine Wegnahme gebe. – Wir sehen ja aber, daß es solche wohl gibt!? – Sage vielmehr: das Gesetz von der Wegnahme hat in Babylonien keine Geltung. – Aus welchem Grunde? – Da Gerichte vorhanden sind und er nicht gegen ihn geklagt hat, so hat er wohl Verzicht geleistet.
י גידל בר רעילאי קביל ארעא בטסקא מבני באגא אקדים ויהיב זוזי דתלת שנין לסוף אתא מרוותא קמאי אמרו ליה שתא קמייתא דיהבת אכלת השתא אנן יהבינן אנן אכלינן
10 Gidel b. Rei͑laj übernahm Land von den Grundbesitzern gegen die Grundstückssteuer und zahlte das Geld für zwei oder drei Jahre im Voraus. Hierauf kam der Eigentümer und sprach zu ihm: Das erste Jahr, wofür du [die Steuer] bezahlt hast, hast du es missbraucht, jetzt will ich sie bezahlen und es nießbrauchen.
יא אתו לקמיה דרב פפא סבר למיכתב ליה טירפא אבני באגא א"ל רב הונא בריה דרב יהושע לרב פפא א"כ עשית סיקריקון אלא אמר רב הונא בריה דרב יהושע הניח מעותיו על קרן הצבי:
11 Als sie hierauf zu R. Papa kamen, wollte er ihm eine Einweisungsurkunde auf die Grundbesitzer geben, da sprach R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, zu R. Papa: Demnach verfährst du hierbei, wie bei der Plünderung!? Vielmehr, sagte R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, dieser hat sein Geld auf das Rehgeweih gelegt.
יב זו משנה ראשונה ב"ד של אחריהן אמרו הלוקח מן הסיקריקון נותן לבעלים רביע: אמר רב רביע בקרקע או רביע במעות ושמואל אמר רביע בקרקע שהן שליש במעות
12 D<small>IES IST DIE ERSTE</small> [F<small>ASSUNG DER</small>] M<small>IŠNA; DAS SPÄTERE</small> G<small>ERICHT BESTIMMTE, DASS, WENN JEMAND VON EINEM</small> P<small>LÜNDERER KAUFT, ER EIN</small> V<small>IERTEL AN DEN</small> E<small>IGENTÜMER ZAHLE</small>. Rabh sagt, ein Viertel in Grundbesitz oder in Bargeld; Šemuél aber sagt, ein Viertel in Grundbesitz, das ist ein Drittel in Bargeld. –
יג במאי קמיפלגי מר סבר נכי רביע זבין ומ"ס נכי חומשא זבין
13 Worin besteht ihr Streit? – Einer ist der Ansicht, er habe es um ein Viertel billiger gekauft, und einer ist der Ansicht, er habe es um ein Fünftel billiger gekauft.
יד מיתיבי זו משנה ראשונה ב"ד של אחריהן אמרו הלוקח מן הסיקריקון נותן לבעלים רביע ויד בעלים על העליונה רצו בקרקע נוטלין רצו במעות נוטלין אימתי בזמן שאין בידן ליקח אבל יש בידן ליקח הן קודמין לכל אדם
14 Man wandte ein: Dies ist die erste [Fassung der] Mišna; das spätere Gericht bestimmte, daß, wenn jemand von einem Plünderer kauft, er ein Viertel an den Eigentümer zahle, und der Eigentümer die Oberhand habe; wenn er will, verlange er Grundbesitz, und wenn er will, verlange er Bargeld. Dies nur dann, wenn [der Eigentümer] es nicht zurückkaufen kann, wenn er es aber zurückkaufen kann, so geht er jedem anderen vor.
טו רבי הושיב ב"ד ונמנו שאם שהתה בפני סיקריקון שנים עשר חודש כל הקודם ליקח זכה אבל נותן לבעלים רביע בקרקע או רביע במעות
15 Rabbi setzte ein Gerichtskollegium ein und es stimmte ab, daß, wenn es zwölf Monate im Besitze des Plünderers war, jeder, der es zuerst gekauft hat, es erworben habe, jedoch ein Viertel in Grundbesitz oder in Bargeld an den Eigentümer zahle!?
טז אמר רב אשי כי תניא ההיא לאחר שבאו מעות לידו אמר רב
16 R. Aši erwiderte: Diese Lehre bezieht sich auf den Fall, wenn das Geld bereits in seine Hände gekommen ist. Rabh sagte: