יד מיתיבי זו משנה ראשונה ב"ד של אחריהן אמרו הלוקח מן הסיקריקון נותן לבעלים רביע ויד בעלים על העליונה רצו בקרקע נוטלין רצו במעות נוטלין אימתי בזמן שאין בידן ליקח אבל יש בידן ליקח הן קודמין לכל אדם
14 Man wandte ein: Dies ist die erste [Fassung der] Mišna; das spätere Gericht bestimmte, daß, wenn jemand von einem Plünderer kauft, er ein Viertel an den Eigentümer zahle, und der Eigentümer die Oberhand habe; wenn er will, verlange er Grundbesitz, und wenn er will, verlange er Bargeld. Dies nur dann, wenn [der Eigentümer] es nicht zurückkaufen kann, wenn er es aber zurückkaufen kann, so geht er jedem anderen vor.