יג אמרי אי סבירי לן דכתובו כתב ידן הוא כתב הגט נעשה כאומר אמרו ומודה ר' יוסי באומר אמרו ומי מודה ר' יוסי באומר אמרו והתנן כתב סופר ועד כשר ואמר ר' ירמיה חתם סופר שנינו
13 Ich will dir sagen, wenn wir annehmen, daß unter ‘schreiben’ die Unterschrift zu verstehen ist, so ist es hinsichtlich der Niederschrift ebenso, als würde er ‘sagt’ gesagt haben, und R. Jose pflichtet hinsichtlich des Falles bei, wenn er ‘sagt’ gesagt hat. – Pflichtet denn R. Jose hinsichtlich des Falles bei, wenn er ‘sagt’ gesagt hat, wir haben ja gelernt, wenn ihn der Schreiber geschrieben und ein Zeuge [unterschrieben] hat, sei er gültig, und hierzu sagte R. Jirmeja, dies sei zu verstehen, wenn der Schreiber unterschrieben hat,