Gittin 16

Kapitel 16

א כקונה בפרוארי ירושלים חייבת במעשר ובשביעית כא"י קסבר כיבוש יחיד שמיה כיבוש
1 so ist es ebenso als würde er eines in den Vororten von Jerušalem kaufen. «Es unterliegt gleich dem Jisraéllande [den Gesetzen von] der Verzehntung und dem Siebentjahre.» Er ist der Ansicht, die Eroberung des einzelnen gelte als Eroberung.
ב והרוצה ליכנס לה בטהרה נכנס והאמרת עפרה טמא בשידה תיבה ומגדל
2 «Wer da in Reinheit hineingehen will, gehe hinein.» Du sagst ja aber, seine Erde sei unrein!? – In einer Truhe, einer Kiste oder einem Schranke.
ג דתניא הנכנס לארץ העמים בשידה תיבה ומגדל רבי מטמא רבי יוסי ברבי יהודה מטהר ואפי' רבי לא קא מטמא אלא בארץ העמים דגזרו על גושה ועל אוירה אבל סוריא על גושה גזרו על אוירה לא גזרו
3 Es wird nämlich gelehrt: Wer in einer Truhe, einer Kiste oder einem Schranke in das Land der weltlichen Völker gekommen war, ist nach Rabbi unrein und nach R. Jose b. R. Jehuda rein. Und selbst nach Rabbi ist er nur im Lande der weltlichen Völker unrein, weil [die Unreinheit] über den Boden und über die Luft verhängt worden ist,
ד והקונה שדה בסוריא כקונה בפרוארי ירושלים למאי הילכתא אמר רב ששת לומר שכותבין עליו אונו ואפילו בשבת
4 in Syrien aber ist sie nur über den Boden verhängt worden, nicht aber über die Luft. «Wenn jemand ein Feld in Syrien kauft, so ist es ebenso, als würde er eines in den Vororten von Jerušalem kaufen.» In welcher Hinsicht? R. Šešeth erwiderte: Dies besagt, daß man den Kaufschein sogar am Šabbath schreibe. –
ה בשבת ס"ד כדאמר רבא אומר לעובד כוכבים ועושה ה"נ אומר לעובד כוכבים ועושה ואע"ג דאמירה לעובד כוכבים שבות משום ישוב א"י לא גזור רבנן:
5 Am Šabbath, wie kommst du darauf!? – Wie Raba erklärt hat, man beauftrage einen Nichtjuden, daß er es tue, ebenso beauftrage man auch hierbei einen Nichtjuden, daß er es tue. Und obgleich auch der Auftrag an einen Nichtjuden des Feierns wegen verboten ist, haben es die Rabbanan hierbei nicht verboten, wegen der Besiedelung des Jisraéllandes.
ו ת"ר עבד שהביא גיטו וכתוב בו עצמך ונכסיי קנויין לך עצמו קנה נכסים לא קנה:
6 Die Rabbanan lehrten: Wenn ein Sklave seinen Freibrief bringt und darin geschrieben steht: deine Person und meine Güter seien dir zugeeignet, so hat er sich selbst erworben, nicht aber die Güter.
ז איבעיא להו כל נכסיי קנויין לך מהו אמר אביי מתוך שקנה עצמו קנה נכסים
7 Sie fragten: Wie ist es, [wenn jemand zu seinem Sklaven gesagt hat]: all meine Güter sollen dir zugeeignet sein? Abajje erwiderte: Da er sich selbst erwirbt, erwirbt er auch die Güter.
ח א"ל רבא בשלמא עצמו ליקני מידי דהוה אגט אשה אלא נכסים לא ליקני מידי דהוה אקיום שטרות דעלמא
8 Raba sprach zu ihm: Einleuchtend ist es, daß er sich selbst erwirbt, wie dies auch beim Scheidebriefe der Fall ist, die Güter aber sollte er nicht erwerben, wie auch bei anderen Urkunden eine Bestätigung erforderlich ist!?
ט הדר אמר אביי מתוך שלא קנה נכסים לא קנה עצמו א"ל רבא בשלמא נכסים לא ליקני מידי דהוה אקיום שטרות דעלמא אלא עצמו ליקני מידי דהוה אגט אשה
9 Hierauf sagte Abajje: Da er die Güter nicht erwirbt, so erwirbt er auch sich selbst nicht. Raba sprach zu ihm: Einleuchtend ist es, daß er die Güter nicht erwirbt, wie auch bei anderen Urkunden eine Bestätigung erforderlich ist, sich selbst aber sollte er doch erwerben, wie dies auch beim Scheidebriefe der Fall ist!?
י אלא אמר רבא אחד זה ואחד זה עצמו קנה נכסים לא קנה א"ל רב אדא בר מתנה לרבא כמאן כר"ש דאמר פלגינן דיבורא
10 Vielmehr, sagte Rabba, ob so oder so erwirbt er sich selbst, nicht aber die Güter. R. Ada b. Mathna sprach zu Raba: Wohl nach R. Šimo͑n, welcher sagt, man teile das Wort.
יא דתנן הכותב כל נכסיו לעבדו יצא בן חורין שייר קרקע כל שהוא לא יצא בן חורין ר"ש אומר
11 Wir haben nämlich gelernt: Wenn jemand all seine Güter seinem Sklaven verschrieben hat, so wird er frei; hat er etwas Grundbesitz zurückbehalten, so wird er nicht frei. R. Šimo͑n sagt,