Gittin 173

Kapitel 173

א אפילו זמן אחד לכולן נמי הוי טופס אלא היכי דמי כלל דכתב אנו פלוני ופלוני גירשנו נשותינו פלונית ופלונית
1 Auch mit einem Datum für alle heißt er gesondert; gemeinschaftlich heißt er, wenn darin wie folgt geschrieben ist: Wir N. und N. lassen uns von unseren Frauen N. und N. scheiden.
ב מתקיף לה רבי אבא לר' יוחנן דאמר זמן אחד לכולן זהו כלל ליחוש דלמא כי חתמו סהדי אבתרא הוא דחתימי מי לא תניא עדים חתומין על שאילת שלום בגט פסול חיישינן שמא על שאילת שלום חתמו
2 R. Abba wandte ein: Nach R. Joḥanan, welcher sagt, mit einem Datum für alle heiße er gemeinschaftlich, ist ja zu berücksichtigen, die Zeugen haben vielleicht nur den letzten unterschrieben!? Es wird ja auch gelehrt: Wenn die Zeugen auf dem Scheidebriefe unter einem Gruße unterschrieben sind, so ist zu berücksichtigen, sie haben vielleicht nur den Gruß unterschrieben. –
ג לאו איתמר עלה א"ר אבהו לדידי מפרשא לי מיניה דרבי יוחנן שאלו פסול ושאלו כשר ה"נ דכתיב ביה פלוני ופלוני ופלוני
3 Hierzu wurde gelehrt: R. Abahu sagte, ihm sei von R. Joḥanan erklärt worden: heißt es: grüßt, so ist er ungültig, heißt es: und grüßt, so ist er gültig. Ebenso auch hierbei; wenn es darin heißt: N. und N. und N. –
ד ותו לרבי יוחנן דאמר זמן לכל אחד זהו טופס מאי איריא משום טופס ותיפוק ליה דהוה ליה נכתב ביום ונחתם בלילה
4 Wozu braucht ferner nach R. Joḥanan, welcher sagt, mit besonderem Datum für jeden heiße er gesondert, der Umstand berücksichtigt zu werden, daß er gesondert ist, es sollte doch schon der Umstand genügen, daß er am Tage geschrieben und nachts unterschrieben worden ist!?
ה א"ל מר קשישא בריה דרב חסדא לרב אשי הכי אמרינן משמיה דרבי יוחנן דכתיב בהו בחד בשבא בחד בשבא
5 Mar Qašiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu R. Aši: Wir erklärten im Namen R. Joḥanans wie folgt: wenn darin geschrieben ist: am Sonntag, am Sonntag.
ו א"ל רבינא לרב אשי לריש לקיש דאמר זמן אחד לכולן נמי טופס הוי והיכי דמי כלל דכתיב ביה הכי אנו פלוני ופלוני גירשנו נשותינו פלונית ופלונית נמצאו שתי נשים מתגרשות בגט אחד והתורה אמרה וכתב לה ולא לה ולחברתה
6 Rabina sprach zu R. Aši: Nach Reš Laqiš, welcher sagt, auch mit einem Datum für alle heiße er gesondert, und gemeinschaftlich heiße er, wenn darin geschrieben steht: wir N. und N. lassen uns von unseren Frauen N. und N. scheiden, ergibt es sich ja, daß zwei Frauen durch einen Scheidebrief geschieden werden, und die Tora sagt: <i>er schreibe ihr</i>, nicht aber ihr und ihrer Genossin!? –
ז דהדר כתב פלוני גירש פלונית ופלוני גירש פלונית
7 Wenn weiter wiederholt wird: N. läßt sich von N. scheiden, und N. läßt sich von N. scheiden.
ח א"ל רבינא לרב אשי ומאי שנא מהא דתניא הכותב כל נכסיו לשני עבדיו קנו ומשחררין זה את זה
8 Rabina sprach zu R. Aši: Womit ist es hierbei anders als beim Falle der folgenden Lehre: wenn jemand all seine Güter seinen zwei Sklaven verschrieben hat, so erwerben sie einander und lassen einander frei!? –
ט ולאו אוקימנא בשני שטרות
9 Haben wir es etwa nicht auf den Fall bezogen, wenn es durch zwei Urkunden erfolgt ist!?
י תניא כוותיה דר' יוחנן תניא כוותיה דריש לקיש
10 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan und es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Reš Laqiš.
יא תניא כוותיה דר' יוחנן חמשה שכתבו בתוך הגט איש פלוני מגרש פלונית ופלוני פלונית ופלוני פלונית וזמן אחד לכולן והעדים מלמטה כולן כשרים ותנתן לכל אחת ואחת
11 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan: Wenn fünf zusammen einen Scheidebrief geschrieben haben: N. läßt sich von N. scheiden, N. von N., und N. von N., und für alle zusammen ein Datum angegeben ist und die Zeugen unten [unterschrieben haben], so sind alle gültig und er ist jeder besonders einzuhändigen;
יב זמן לכל אחד ואחד והעדים מלמטה את שהעדים נקראים עמו כשר ר' יהודה בן בתירא אומר אם יש ריוח ביניהן פסול ואם לאו כשר שאין זמן מפסיקן
12 wenn aber für jeden ein besonderes Datum angegeben ist, und die Zeugen unten [unterschrieben haben], so ist derjenige gültig, mit dem die Zeugen[unterschriften anschließend] gelesen werden. R. Jehuda b. Bethera sagt, wenn zwischen ihnen ein freier Raum vorhanden ist, sei er ungültig, wenn aber nicht, sei er gültig, denn das Datum trenne sie nicht.
יג תניא כוותיה דריש לקיש חמשה שכתבו כלל בתוך הגט אנו פלוני ופלוני גירשנו נשותינו פלונית ופלונית פלוני גירש פלונית ופלוני גירש פלונית וזמן אחד לכולן והעדים מלמטה כולן כשרין ותנתן לכל אחת ואחת
13 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit Reš Laqiš: Wenn fünf gemeinschaftlich einen Scheidebrief geschrieben haben: wir N. und N. lassen uns von unseren Frauen N. und N. scheiden, N. läßt sich von N. scheiden und N. läßt sich von N. scheiden, und für alle ein Datum angegeben ist, und die Zeugen unten [unterschrieben haben], so sind alle gültig und er ist jeder besonders einzuhändigen;
יד זמן לכל אחד ואחד וריוח לכל אחד ואחד והעדים מלמטה את שהעדים נקראין עמו כשר ר"מ אומר אע"פ שאין ריוח ביניהם פסול שהזמן מפסיקן
14 wenn aber für jeden ein besonderes Datum angegeben, zwischen dem einen und dem anderen ein freier Raum vorhanden ist, und die Zeugen unten [unterschrieben haben], so ist derjenige gültig, mit dem die Zeugen[unterschriften anschließend] gelesen werden. R. Meír sagt, auch wenn zwischen ihnen kein freier Raum vorhanden ist, sei er ungültig, denn das Datum trenne sie. –
טו וריש לקיש מאי איריא זמן לכל אחד ואחד הא אמר זמן אחד לכולן נמי טופס הוי
15 Wozu ist nach Reš Laqiš für jeden ein besonderes Datum erforderlich, er sagt ja, daß er auch mit einem Datum für alle gesondert heiße!? –
טז הני מילי היכא דלא ערבינהו מעיקרא אבל הכא דערבינהו מעיקרא אי פליג להו זמן אין אי לא לא:
16 Nur dann, wenn sie eingangs nicht vereint werden, hier aber, wo sie eingangs vereint werden, gilt dies nur dann, wenn sie durch das Datum getrennt sind, sonst aber nicht.
יז <big><strong>מתני׳</strong></big> שני גיטין שכתבן זה בצד זה ושנים עדים עברים באים מתחת זה לתחת זה ושנים עדים יונים באים מתחת זה לתחת זה את שהעדים הראשונים נקראין עמו כשר
17 <b>W</b><small>ENN ZWEI</small> S<small>CHEIDEBRIEFE NEBENEINANDER</small> <small>GESCHRIEBEN, UND UNTEN ZWEI</small> Z<small>EUGEN UNTEREINANDER HEBRÄISCH UND ZWEI</small> Z<small>EUGEN UNTEREINANDER GRIECHISCH UNTERSCHRIEBEN</small> <small>SIND, SO IST DER, DEM DIE ERSTEN</small> Z<small>EUGEN SICH ANSCHLIESSEN, GÜLTIG</small>.
יח עד אחד עברי ועד אחד יוני ועד אחד עברי ועד אחד יוני באין מתחת זה לתחת זה שניהם פסולין:
18 W<small>ENN EIN ZEUGE HEBRÄISCH, EIN</small> Z<small>EUGE GRIECHISCH, EIN</small> Z<small>EUGE HEBRÄISCH UND EIN</small> Z<small>EUGE GRIECHISCH UNTEREINANDER UNTERSCHRIEBEN IST, SO SIND BEIDE UNGÜLTIG</small>.
יט <big><strong>גמ׳</strong></big> וליתכשר האי בראובן והאי בבן יעקב עד דהא תנן בן איש פלוני עד כשר
19 GEMARA. Sollte doch der eine durch ‘Reúben’ und der andere durch ‘Sohn Ja͑qob, Zeuge’ gültig sein, denn wir haben gelernt, wenn [unterschrieben ist:] ‘Sohn N.s, Zeuge’, sei dies gültig!? –
כ דכתב ראובן בן אקמא ויעקב עד אבתרא
20 Wenn unter dem einen ‘Reúben Sohn’, und unter dem anderen ‘Ja͑qob, Zeuge‘ geschrieben steht. –
כא וליתכשר האי בראובן בן וליתכשר האי ביעקב עד דהא תנן איש פלוני עד כשר
21 Sollte doch der eine durch ‘Reúben Sohn’ und der andere durch ‘Ja͑qob, Zeuge’, gültig sein, denn wir haben gelernt, wenn [unterschrieben ist:] ‘N., Zeuge’, sei dies gültig!? –
כב דלא כתב עד ואיבעית אימא לעולם דכתב עד ודידעינן בהא חתימה דלאו דיעקב הוא
22 Wenn [das Wort] Zeuge nicht geschrieben ist. Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn [das Wort] Zeuge geschrieben ist, wenn man aber weiß, daß diese Unterschrift nicht von Ja͑qob ist. –