Gittin 53

Kapitel 53

א <big><strong>מתני׳</strong></big> המביא גט ואבד הימנו מצאו לאלתר כשר ואם לאו פסול מצאו בחפיסה או בדלוסקמא אם מכירו כשר:
1 <b>W</b><small>ENN JEMAND EINEN</small> S<small>CHEIDEBRIEF GEBRACHT</small> <small> UND IHN VERLOREN HAT</small>, <small> SO IST ER, WENN ER IHN SOFORT FINDET, GÜLTIG, WENN ABER NICHT</small>, <small>UNGÜLTIG</small>. W<small>ENN ER IHN IN</small> [<small>EINEM</small>] B<small>EUTEL ODER</small> [<small>EINER</small>] T<small>ASCHE</small> <small>FINDET ODER ER IHN ERKENNT, SO IST ER GÜLTIG</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> ורמינהו מצא גיטי נשים ושחרורי עבדים דייתיקי מתנות ושוברין הרי זה לא יחזיר שאני אומר כתובין היו ונמלך עליהן שלא ליתנן הא אמר תנו נותנין ואפי' לזמן מרובה
2 GEMARA. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Wer Scheidebriefe, Freilassungsbriefe, Testamente, Schenkungsurkunden oder Quittungen findet, gebe sie nicht ab, denn man nehme an, er habe sie geschrieben und sich überlegt, sie nicht zu geben. Wenn jener aber sagt, daß man sie aushändige, so tue er dies, sogar nach einer längeren Zeit!?
ג אמר רבה לא קשיא כאן במקום שהשיירות מצויות כאן במקום שאין השיירות מצויות
3 Rabba erwiderte: Das ist kein Widerspruch; das eine gilt von Orten, wo Karawanen verkehren, und das andere gilt von Orten, wo keine Karawanen verkehren.
ד ואפילו במקום שהשיירות מצויות והוא שהוחזקו שני יוסף בן שמעון בעיר אחת
4 Aber auch in Orten, wo Karawanen verkehren, gilt dies nur von dem Falle, wenn in derselben Stadt zwei [Personen namens] Joseph ben Šimo͑n bekannt sind,
ה דאי לא תימא הכי קשיא דרבה אדרבה דההוא גיטא דאישתכח בי דינא דרב הונא והוה כתיב ביה בשוירי מתא דעל רכיס נהרא ואמר רב הונא חוששין לשני שוירי
5 denn wenn man nicht so sagen wollte, würde Rabba sich mit sich selbst in einem Widerspruche befinden. Einst wurde nämlich im Gerichtshause R. Honas eine Urkunde gefunden, in der geschrieben stand: in der Stadt Ševiri, am Flusse Rakis. Da sprach R. Hona: Man berücksichtige, es gebe vielleicht zwei [Städte namens] Ševiri.
ו ואמר ליה רב חסדא לרבה פוק ועיין בה דלאורתא בעי לה מינך רב הונא נפק דק ואשכח דתנן כל מעשה ב"ד הרי זה יחזיר
6 Hierauf sprach R. Ḥisda zu Rabba: Geh, denke darüber nach, denn abends wird R. Hona dich befragen. Hierauf ging er fort, dachte darüber nach und fand folgende Lehre: oder irgend eine gerichtliche Urkunde [findet], so gebe er sie ab.
ז והא בי דינא דרב הונא דכמקום שהשיירו' מצויות דמי וקא פשיט יחזיר אלמא אי הוחזקו שני יוסף בן שמעון בעיר אחת אין ואי לא לא
7 Das Gerichtshaus R. Honas glich ja einem Orte, in dem Karawanen verkehren, und er entschied, daß man ihn abgebe. Demnach gilt dies nur von dem Falle, wenn zwei [Personen namens] Joseph ben Šimo͑n bekannt sind, sonst aber nicht.
ח עבד רבה עובדא בההוא גיטא דאישתכח בי כיתנא בפומבדיתא כשמעתיה איכא דאמרי בדוכתא היכא דתרו כיתנא ואף על גב דהוחזקו דלא שכיחן שיירתא ואיכא דאמרי בדוכתא דמזבני כיתנא והוא שלא הוחזקו ושכיחן שיירות
8 Rabba traf eine Entscheidung hinsichtlich eines Scheidebriefes, der in einem Flachslager in Pumbeditha gefunden wurde, nach seiner Ansicht. Manche sagen, da wurde Flachs geweicht; es waren solche bekannt, jedoch herrschte da kein starker Verkehr. Manche sagen, da wurde Flachs verkauft; es herrschte da ein starker Verkehr, jedoch waren solche nicht bekannt.
ט רבי זירא רמי מתני' אברייתא ומשני תנן המביא גט ואבד הימנו אם מצאו לאלתר כשר ואם לאו פסול ורמינהו מצא גט אשה בשוק בזמן שהבעל מודה יחזיר לאשה אין הבעל מודה לא יחזיר לא לזה ולא לזה הא
9 R. Zera wies auf einen Widerspruch hin zwischen unserer Mišna und einer Barajtha und erklärte es auch. Wir haben gelernt, wenn jemand einen Scheidebrief gebracht und ihn verloren hat, sei er, wenn er sofort gefunden wird, gültig, wenn aber nicht, ungültig, und dem widersprechend wird gelehrt, wenn jemand einen Scheidebrief auf der Straße findet, gebe er ihn, wenn der Ehemann es zugibt, der Frau, und wenn der Ehemann es nicht zugibt, weder ihr noch ihm.