ד תניא כלישנא קמא א"ר מאיר מפני מה אמרו המוציא את אשתו משום שם רע לא יחזיר ומשום נדר לא יחזיר שמא תלך ותנשא לאחר ונמצאו דברים בדאין ויאמר אילו הייתי יודע שכן הוא אפי' אם היו נותנים לי מאה מנה לא הייתי מגרשה ונמצא גט בטל ובניה ממזרין לפיכך אומרים לו הוי יודע שהמוציא את אשתו משום שם רע לא יחזיר ומשום נדר לא יחזיר
4 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit der ersten Lesart: R. Meír sagte: Weshalb sagten sie, wer sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, dürfe sie nicht wiedernehmen, wer wegen Gelobens, dürfe sie nicht wiedernehmen? Weil er, wenn sie sich mit einem anderen verheiratet und die Sache sich als unwahr herausstellt, sagen könnte: wenn ich gewußt hätte, daß dem so sei, ließe ich mich von ihr nicht scheiden, selbst wenn man mir hundert Minen gegeben hätte. Die Scheidung würde dann nichtig sein und ihre Kinder Hurenkinder. Daher spreche man zu ihm: Wisse, wenn jemand sich von seiner Frau wegen übler Nachrede scheiden ließ, darf er sie nicht wiedernehmen, wenn wegen Gelobens, darf er sie nicht wiedernehmen.