Keritot 42

Kapitel 42

א לאפוקי מת אף על גב דממליא ליה לא מטמא טומאת אוכלין משום דבטלה דעתו אצל כל אדם
1 Ausgenommen ist ein Toter, der auch zur Ergänzung verwendet, nicht als Speise verunreinigungsfähig ist, denn sein Wille ist nichtig gegenüber dem aller anderen Menschen.
ב רב חנניא אמר אפילו תימא דהוי כזית הכא במאי עסקינן כגון שחיפהו בבצק
2 R. Ḥananja erwiderte: Du kannst auch sagen: [Aas] im Quantum einer Olive, denn hier handelt es sich um den Fall, wenn man es mit Teig überzogenhat. –
ג א"ה הכשר נמי ניבעי ה"מ באוכלין אחריני דלא מטמו לא במגע ולא במשא אבל הכא נהי דלא מטמא במגע דקמחפי בבצק במשא מיהת ליטמא דהא טעון ליה
3 Demnach sollte es auch der Befähigung benötigen!? – Dies gilt nur von anderen Speisen, die nicht durch Berühren und nicht durch Tragen verunreinigend sind, dieses aber, wenn auch durch Berühren nicht verunreinigend, da es mit Teig überzogen ist, ist durch Tragen verunreinigend, denn man kann es tragen.
ד לאפוקי מת דאף על גב דחיפהו בבצק מטמא טומאה חמורה דטומאה בוקעת ועולה בוקעת ויורדת
4 Ausgenommen ist ein Toter, denn auch wenn man ihn mit Teig überzogen hat, haftet ihm eine schwere Unreinheit an, und die Unreinheit dringt durch nach oben und dringt durch nach unten.
ה אמר מר יצאו שרצים שאין בהן טומאה ולא שרץ מטמא במגע במשא לא מטמא
5 Der Meister sagte: Ich schließe [das Blut der] Kriechtiere aus, bei denen es keine [schwere] Unreinheit gibt. Etwa nicht, das Kriechtier verunreinigt ja durch Berühren!? – Durch Tragen verunreinigt es aber nicht.
ו אמר מר יצא דם דגים ודם חגבים שכולן היתר מאי כולו היתר אילימא דחלבו מותר הרי חיה דחלבה מותר ודמה אסור ואלא משום דלית בהו איסור גיד הנשה והרי עוף דלית ביה איסור גיד הנשה ודמו אסור
6 Der Meister sagte: Ich schließe das Blut der Fische und das Blut der Heuschrecken aus, die vollständig erlaubt sind. Was heißt vollständig erlaubt: wollte man sagen, auch ihr Talg ist erlaubt, so ist ja auch beim Wilde der Talg erlaubt, das Blut aber verboten!? – Vielmehr, bei ihnen hat das Verbot der Spannader keine Geltung. – Auch beim Geflügel hat ja das Verbot der Spannader keine Geltung, das Blut aber ist verboten!? –
ז אלא מאי כולו היתר דלא בעי שחיטה
7 Vielmehr, vollständig erlaubt, indem sie des Schlachtens nicht benötigen.
ח אמר מר מה עוף שאין בו כלאים אף בהמה תלמוד לומר בהמה
8 Der Meister sagte: Wie es beim Geflügel keine Mischung gibt, ebenso ein Vieh &amp;c., so heißt es: <i>vom Vieh</i>.
ט כלאים דמאי אילימא כלאים דהרבעה וכלאים דחרישה והתנן חיה ועוף כיוצא בהן
9 Welche Mischung: wollte man sagen, die Mischung durch Kreuzungund die Mischung beim Pflügen, so haben wir ja gelernt: desgleichen Wild und Geflügel!?
י אלא אמר אביי שצימרו אין חייבין עליו משום כלאים
10 Vielmehr, erwiderte Abajje, bei dessen Wolle man nicht wegen Mischgewebesschuldig ist.
יא אמר רב יהודה אמר רב דם שרצים לוקין עליו בכזית מיתיבי דם הטחול דם הלב דם הכליות דם אברים הרי אלו בלא תעשה דם מהלכי שתים דם שרצים ורמשים אסור ואין חייבין עליו
11 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Wegen des Blutes von Ekeltieren ist beim Quantum einer Olive zu geißeln. Man wandte ein: Das Blut der Milz, das Blut des Herzens, das Blut der Nieren und das Blut einzelner Glieder ist mit einem Verbote belegt; das Blut von Zweifüßlern und das Blut von Ekel- und Kriechtieren ist verboten, jedoch ist man wegen dessen nicht schuldig!? –
יב מאי אין חייבין עליו כרת אלאו מחייב
12 Man macht sich nicht der Ausrottung schuldig, wohl aber ist man schuldig wegen des Verbotes. –
יג חדא דהיינו רישא ועוד תנא מלאו נמי קא ממעט ליה דקתני יצא דם שרצים שאין בהן טומאה חמורה
13 Erstens ist dies ja dasselbe, was der Anfangsatz, und ferner schließt sie ja dieser Autor auch vom Verbote aus, denn er lehrt: ich schließe das Blut der Kriechtiere aus, bei denen es keine schwere Unreinheit gibt!?
יד אמר רבי זירא התרו בו משום שרץ לוקה משום דם אינו לוקה
14 R. Zera erwiderte: Hat man ihn wegen eines Kriechtieres gewarnt, so ist er zu geißeln, wenn wegen Blutes, so ist er nicht zu geißeln.
טו אמר רב דם דגים שכינסו אסור מיתיבי דם דגים דם חגבים מותר ואפילו לכתחלה ההיא בשלא כינסו כי קא אמר רב בשכינסו
15 Rabh sagte: Das gesammelte Blut von Fischenist verboten. Man wandte ein: Blut der Fische und Blut der Heuschrecken ist erlaubt, auch von vornherein!? – Dies, wenn es nicht gesammelt ist, Rabh aber spricht von dem Falle, wenn es gesammelt ist. –
טז דכוותה גבי מהלכי שתים בשלא כינסו מי אסור והא תניא דם שעל גבי ככר גוררו ואוכלו של בין השינים מוצצו ובולעו ואינו חושש
16 Dem entsprechend bei Zweifüßlern, wenn es nicht gesammelt ist; aber ist solches denn verboten, es wird ja gelehrt, daß man von einem Laibe das Blutabkratze und ihn esse, das [Blut] zwischen den Zähnen aber ohne Bedenken aussauge und herabschlucke!? –
יז אלא כי תניא ההיא מתניתא דאית ביה קשקשים כי קאמר רב אסור דלית ביה קשקשים
17 Vielmehr, jene Lehre gilt von dem Falle, wenn Schuppen darinsind, das aber, was Rabh sagt, es sei verboten, gilt von dem Falle, wenn keine Schuppen darin sind.
יח אמר רב ששת דם מהלכי שתים אפילו מצות פרוש אין בו מיתיבי דם הטחול דם הלב דם הכליות דם אברים הרי אלו בלא תעשה דם מהלכי שתים דם שרצים ורמשים אסור ואין חייב עליו כי תניא אסור
18 R. Šešeth sagte: Beim Blute der Zweifüßler liegt nicht einmal ein Gebot der Enthaltungvor. Man wandte ein: Das Blut der Milz, das Blut des Herzens, das Blut der Nieren und das Blut einzelner Glieder ist mit einem Verbote belegt, das Blut von Zweifüßlern und das Blut von Ekel- und von Kriechtieren ist verboten, jedoch ist man wegen dessen nicht schuldig!? – Die Lehre, daß es verboten sei,