ד אלא אמר רב ששת אהא הלכה מקבר בעלה לבית אביה או שחזר' לבית חמיה ולא נעשית אפוטרופיא אין היורשים משביעין אותה ואם נעשית אפוטרופיא יורשין משביעין אותה על העתיד לבא ואין משביעין אותה על מה שעבר ואתא ר"ש למימר כל זמן שתובעת כתובתה יורשין משביעין אותה אינה תובעת כתובתה אין היורשין משביעין אותה
4 Vielmehr, erklärte R. Šešeth, bezieht es sich auf das folgende: Ging sievom Grabe ihres Ehemannes in das Haus ihres Vaters, oder kehrte sie zurück in das Haus ihres Schwiegervaters, ohne zur Verwalterin eingesetzt worden zu sein, so können die Erben sie nicht schwören lassen; ist sie zur Verwalterin eingesetzt worden, so können die Erben sie über das nachherige schwören lassen, nicht aber über das vorherige. Hierzu sagte R. Šimo͑n, solange sie ihre Morgengabe fordert, können die Erben sie schwören lassen, falls sie aber ihre Morgengabe nicht fordert, können die Erben sie nicht schwören lassen.