Ketubot 192

Kapitel 192

א נכסי בחזקת יתמי קיימי ועל אלמנה להביא ראיה או דלמא נכסי בחזקת אלמנה קיימי ועל היתומים להביא ראיה
1 befinden sich die Güter im Besitze der Waisen, somit muß die Witwe den Beweis antreten, oder befinden sich die Güter im Besitze der Witwe, somit müssen die Waisen den Beweis antreten? –
ב ת"ש דתני לוי אלמנה כל זמן שלא ניסת על היתומים להביא ראיה ניסת עליה להביא ראיה
2 Komm und höre: Levi lehrte: Solange die Witwe sich nicht verheiratet, müssen die Waisen den Beweis antreten, hat sie sich verheiratet, muß sie den Beweis antreten.
ג א"ר שימי בר אשי כתנאי מוכרת וכותבת אלו למזונות מכרתי ואלו לכתובה מכרתי דברי רבי יהודה ר' יוסי אומר מוכרת וכותבת סתם וכן כחה יפה
3 R. Šimi b. Aši sagte: Hierüber streiten auch folgende Tannaím: Sie verkaufe und schreibe: dies habe ich für den Unterhalt verkauft, dies habe ich für die Morgengabe verkauft – so R. Jehuda; R. Jose sagt, sie verkaufe und schreibe ohne dies anzugeben, und darin besteht ihr Vorrecht.
ד מאי לאו בהא קמיפלגי לר' יהודה דאמר בעי לפרושי סבר נכסי בחזקת יתמי קיימי ועל האלמנה להביא ראיה ורבי יוסי סבר לא בעי לפרושי נכסי בחזקת אלמנה קיימי ועל היתומים להביא ראיה
4 Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: nach R. Jehuda, welcher sagt, sie müsse es angeben, befinden; sich die Güter im Besitze der Waisen, und die Frau muß den Beweisantreten, und nach R. Jose, welcher sagt, sie brauche es nicht anzugeben, befinden sich die Güter im Besitze der Witwe, und die Waisen müssen den Beweis antreten. –
ה ממאי דלמא דכולי עלמא נכסי בחזקת אלמנה קיימי ועל היתומים להביא ראיה ורבי יהודה עצה טובה קמ"ל דלא ליקרו לה רעבתנותא
5 Wieso dies, vielleicht sind alle der Ansicht, die Güter befinden sich im Besitze der Witwe, und die Waisen müssen den Beweis antreten, nur lehrt uns R. Jehuda einen guten Rat, damit man sie nicht gefräßigheiße.
ו דאי לא תימא הכי הא דבעי ר' יוחנן תפשוט ליה ממתני' מוכרת למזונות שלא בבית דין וכותבת אלו למזונות מכרתי אלא ממתני' ליכא למשמע מינה דעצה טובה קמ"ל ה"נ עצה טובה קמ"ל
6 Wolltest du nicht so erklären, so wäre ja die Frage R. Joḥanansaus folgender Lehre zu entscheiden: sie verkaufe für ihren Unterhalt außerhalb des Gerichtes und schreibe: dies habe ich für den Unterhalt verkauft. Vielmehr ist aus dieser Lehre nicht zu entscheiden, weil er nur einen guten Rat lehrt, ebenso lehrt er auch da nur einen guten Rat.
ז א"נ דכולי עלמא נכסי בחזקת יתמי קיימי והיינו טעמא דר' יוסי כדאביי קשישא דאמר אביי קשישא משל דר' יוסי למה הדבר דומה לשכיב מרע שאמר תנו מאתים זוז לפלוני בעל חובי רצה בחובו נוטלן רצה במתנה נוטלן
7 Oder aber: alle sind der Ansicht, die Güter befinden sich im Besitze der Waisen, und der Grund R. Joses ist nach Abajje dem Älteren zu erklären, denn Abajje der Ältere sagte: Dies gleicht dem Falle, wenn ein Sterbenskranker verfügt, daß man jenem, seinem Gläubiger, zweihundert Zuz gebe, der sie, wenn er will, für seine Schuld, und wenn er will, als Geschenk nehmen kann;