Ketubot 194

Kapitel 194

א אלא מן האירוסין מאי טעמא אמר עולא משום חינא ר' יוחנן אמר לפי שאין אדם רוצה שתתבזה אשתו בבית דין
1 weshalb aber die nach der Verlobung? U͑la erwiderte: Wegen der Gunstbezeugung. R. Joḥanan erwiderte: Weil niemand es wünscht, daß sich seine Frau bei Gericht herabsetze. –
ב מאי בינייהו איכא בינייהו גרושה למאן דאמר משום חינא גרושה נמי בעיא חן למאן דאמר לפי שאין אדם רוצה שתתבזה אשתו בבית דין גרושה לא איכפת ליה
2 Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Ein Unterschied besteht zwischen ihnen hinsichtlich einer Geschiedenen; nach demjenigen, der erklärt, wegen der Gunstbezeugung, ist Gunstbezeugung auch bei einer Geschiedenen zu berücksichtigen, und nach demjenigen, der erklärt, niemand wünsche, daß sich seine Frau bei Gericht herabsetze, achtet man bei einer Geschiedenen nicht darauf. –
ג תנן וגרושה לא תמכור אלא בבית דין בשלמא למאן דאמר לפי שאין אדם רוצה שתתבזה אשתו בבית דין גרושה לא איכפת ליה אלא למאן דאמר משום חינא גרושה נמי בעיא חן
3 Es wird gelehrt: Eine Geschiedene darf nur vor Gericht verkaufen. Erklärlich ist dies nach demjenigen, der erklärt, niemand wünsche, daß sich seine Frau bei Gericht herabsetze, denn bei einer Geschiedenen achte man nicht darauf, nach demjenigen aber, der erklärt, wegen der Gunstbezeugung, ist ja die Gunstbezeugung auch bei einer Geschiedenen zu berücksichtigen!? –
ד הא מני ר' שמעון היא
4 Hier ist die Ansicht R. Šimo͑nsvertreten. –
ה אי רבי שמעון הא תנא ליה רישא מן האירוסין לא תמכור כו'
5 Die Ansicht R. Šimo͑ns lehrt er ja schon vorangehend: die nach der Verlobung, dürfe nur &c. verkaufen!? –
ו מהו דתימא אלמנה מן האירוסין הוא דלא נפיש חן דידה אבל גרושה דנפיש חן דידה אימא תיבעי חן
6 Man könnte glauben, dies gelte nur von einer Witwe nach der Verlobung, bei der die Gunstbezeugung nur geringist, bei einer Geschiedenen aber, bei der die Gunstbezeugung bedeutendist, sei die Gunstbezeugung zu berücksichtigen. –
ז הא נמי תנינא כל שאין לה מזונות לאתויי מאי לאו לאתויי גרושה
7 Auch von dieser wurde es ja bereits gelehrt: wer keinen [Anspruch auf] Unterhalt hat, und dies schließt wohl die Geschiedene ein!? –
ח לא לאתויי מגורשת ואינה מגורשת כדרבי זירא דאמר ר' זירא כל מקום שאמרו מגורשת ואינה מגורשת בעל חייב במזונותי'
8 Nein, dies schließt ein, die geschieden und nicht [vollständig] geschiedenist. Dies nach R. Zera, denn R. Zera sagte: In allen Fällen, von denen sie sagten, sie sei geschieden und nicht geschieden, ist der Ehemann zu ihrem Unterhalte verpflichtet. –
ט ת"ש כשם שמוכרת שלא בב"ד כך יורשיה יורשי כתובתה מוכרים שלא בבית דין בשלמא למאן דאמר לפי שאין אדם רוצה שתתבזה אשתו בבית דין כי היכי דאיהי לא ניחא ליה דתתבזי יורשיה נמי לא ניחא ליה דליבזו אלא למאן דאמר משום חינא יורשיה מאי חן איכא תרגמה עולא כגון שירשתה בתה או אחותה:
9 Komm und höre: Wie sie ohne Gericht verkaufen darf, ebenso dürfen ihre Erben, die ihre Morgengabe erben, ohne Gericht verkaufen. Erklärlich ist dies nach demjenigen, der erklärt, niemand wünsche, daß sich seine Frau bei Gericht herabsetze, denn wie er nicht wünscht, daß sich seine Frau herabsetze, ebenso wünscht er nicht, daß sich ihre Erben herabsetzen, nach demjenigen aber, der erklärt, wegen der Gunstbezeugung: welche Gunstbezeugung ist bei den Erben zu berücksichtigen!? – U͑la erklärte, wenn ihre Tochter oder ihre Schwester sie beerbt.
י <big><strong>מתני׳</strong></big> מכרה כתובתה או מקצתה משכנה כתובתה או מקצתה נתנה כתובתה לאחר או מקצתה לא תמכור את השאר אלא בבית דין וחכ"א מוכרת היא אפי' ארבעה וחמשה פעמים ומוכרת למזונות שלא בבית דין וכותבת למזונות מכרתי וגרושה לא תמכור אלא בבית דין:
10 <b>V</b><small>ERKAUFT</small> [<small>DIE</small> W<small>ITWE</small>] <small>IHRE</small> M<small>ORGENGABE ODER EINEN</small> T<small>EIL DERSELBEN, VERPFÄNDET SIE IHRE</small> M<small>ORGENGABE ODER EINEN</small> T<small>EIL DERSELBEN, SCHENKT SIE IHRE</small> M<small>ORGENGABE ODER</small> E<small>INEN</small> T<small>EIL DERSELBEN EINEM ANDEREN, SO DARF SIE DEN</small> R<small>EST</small><small>NUR VOR</small> G<small>ERICHT VERKAUFEN; DIE</small> W<small>EISEN SAGEN, SIE VERKAUFE</small><small>AUCH VIER- UND FÜNFMAL, UND VERKAUFE</small> [<small>WÄHRENDDESSEN</small>] <small>AUCH FÜR IHREN</small> U<small>NTERHALT OHNE</small> G<small>ERICHT, INDEM SIE SCHREIBE: ICH HABE FÜR DEN</small> U<small>NTERHALT</small><small>VERKAUFT.</small> E<small>LNE</small> G<small>ESCHIEDENE DARF NUR VOR</small> G<small>ERICHT VERKAUFEN.</small>
יא <big><strong>גמ׳</strong></big> מתניתין מני ר"ש היא דתניא מכרה כתובתה משכנה כתובתה עשתה כתובתה אפותיקי לאחר אין לה מזונות (דברי רבי מאיר) ר"ש אומר אע"פ שלא מכרה ולא משכנה כתובתה אלא מחציתה אבדה מזונותיה
11 GEMARA. Unsere Mišna vertritt die Ansicht R. Šimo͑ns, denn es wird gelehrt: Verkauft sie ihre Morgengabe, verpfändet sie ihre Morgengabe, oder verhypotheziert sie ihre Morgengabe einem anderen, so hat sie keinen [Anspruch auf] Unterhalt – so R. Meír. R. Šimo͑n sagt, auch wenn sie nur die Hälfte ihrer Morgengabe verkauft oder verpfändet, verliere sie den [Anspruch auf] Unterhalt. –
יב למימרא דרבי שמעון סבר דלא אמרי' מקצת כסף ככל כסף ורבנן סברי אמרי' מקצת כסף ככל כסף
12 Demnach ist R. Šimo͑n der Ansicht, wir sagen nicht, ein Teil des Betrages gleiche dem ganzen Betrage, und sind die Rabbanan der Ansicht, wir sagen, ein Teil des Betrages gleiche dem ganzen Betrage;
יג הא איפכא שמעינן להו דתניא (ויקרא כא, יג) והוא אשה בבתוליה פרט לבוגרת שכלו בתוליה דברי ר"מ ר' אלעזר ור' שמעון מכשירין בבוגרת
13 aber sie lehren ja entgegengesetzt!? Es wird nämlich gelehrt:<i>Er soll eine Frau mit ihrer Jungfernschaft nehmen,</i> ausgenommen die Mannbare, deren Jungfernschaft reduziert ist – so R. Meír; R. Elea͑zar und R. Šimo͑n erlauben die Mannbare. –
יד התם בקראי פליגי ר' מאיר סבר בתולה אפי' מקצת בתולים בתוליה עד דאיכא כולהו בתולים בבתוליה בכדרכה אין שלא כדרכה לא
14 Da streiten sie über den Sinn des Schriftverses. R. Meír erklärt: <i>Jungfrau</i>, [würde bedeuten,] wenn sie einen Teil der Jungfernschaft hat; <i>ihre Jungfernschaft</i>; wenn sie die Jungfernschaft vollständighat; <i>mit ihrer Jungfernschaft,</i> natürlicherweiseund nicht widernatürlicherweise.
טו ר' אלעזר ור' שמעון סברי בתולה שלמה משמע בתוליה אפילו מקצת בתולים
15 R. Elea͑zar und R. Šimo͑n aber erklären: <i>Jungfrau,</i> eine vollständige Jungfrau; <i>ihre Jungfernschaft,</i> auch ein Teil der Jungfernschaft;