ט ת"ש כשם שמוכרת שלא בב"ד כך יורשיה יורשי כתובתה מוכרים שלא בבית דין בשלמא למאן דאמר לפי שאין אדם רוצה שתתבזה אשתו בבית דין כי היכי דאיהי לא ניחא ליה דתתבזי יורשיה נמי לא ניחא ליה דליבזו אלא למאן דאמר משום חינא יורשיה מאי חן איכא תרגמה עולא כגון שירשתה בתה או אחותה:
9 Komm und höre: Wie sie ohne Gericht verkaufen darf, ebenso dürfen ihre Erben, die ihre Morgengabe erben, ohne Gericht verkaufen. Erklärlich ist dies nach demjenigen, der erklärt, niemand wünsche, daß sich seine Frau bei Gericht herabsetze, denn wie er nicht wünscht, daß sich seine Frau herabsetze, ebenso wünscht er nicht, daß sich ihre Erben herabsetzen, nach demjenigen aber, der erklärt, wegen der Gunstbezeugung: welche Gunstbezeugung ist bei den Erben zu berücksichtigen!? – U͑la erklärte, wenn ihre Tochter oder ihre Schwester sie beerbt.