Ketubot 214

Kapitel 214

א צדקה מ"ד צדקה אבל תכשיט יהבינן לה דלא ניחא ליה דתינוול
1 und wer Almosen erklärt, nach dem gilt dies nicht von Putzmitteln, weil es ihm nicht lieb ist, daß sie verhäßliche. –
ב תא שמע היבמה ג' חדשים הראשונים ניזונת משל בעלה
2 Komm und höre: Die Schwägerinist die ersten drei Monatevom Vermögen ihres Mannes zu unterhalten,
ג מיכן ואילך אינה ניזונת לא משל בעלה ולא משל יבם עמד בדין וברח ניזונת משל יבם
3 von da ab weder von dem ihres Mannes noch von dem des Schwagers. Wenn ervor Gericht gestanden und entflohen ist, so ist sie vom Vermögen des Schwagers zu unterhalten!? –
ד אמר לך שמואל למאי ניחוש לה להאי אי משום צררי לא מיקרבא דעתיה לגבה אי משום מעשה ידיה לא משתעבדא ליה
4 Šemuél kann dir erwidern: was sollte bei dieser berücksichtigt werden, wenn etwa Vermögensstücke, so steht er ihr nicht nahe, und wenn die Arbeitsleistung, so ist sie ihm nicht verpflichtet. –
ה תא שמע האשה שהלכה היא ובעלה למדינת הים ובאת ואמרה מת בעלי רצתה ניזונת רצתה גובה כתובתה גירשני בעלי מתפרנסת והולכת עד כדי כתובתה
5 Komm und höre: Wenn eine Frau, die mit ihrem Manne nach dem Überseelande gegangen war, zurückkehrt und sagt, ihr Mann sei gestorben, so kann sie, wenn sie will, Unterhalt, und wenn sie will, ihre Morgengabe fordern. [Sagt sie,] ihr Mann habe sich von ihr geschieden, so ist sie bis zur Höhe ihrer Morgengabe zu unterhalten!? –
ו הכא נמי כששמעו בו שמת ומאי שנא עד כדי כתובתה דאיהי היא דאפסידה אנפשה
6 Dies ebenfalls [in dem Falle], wenn man gehört hat, daß er gestorben sei. – Weshalb [nur] bis zur Höhe ihrer Morgengabe? – Sie selber hat sich geschädigt. –
ז תא שמע כיצד אמרו ממאנת אין לה מזונות אי אתה יכול לומר ביושבת תחת בעלה שהרי בעלה חייב במזונות אלא כגון שהלך בעלה למדינת הים לותה ואכלה עמדה ומיאנה טעמא דמיאנה הא לא מיאנה יהבינן לה
7 Komm und höre: In welchem Falle sagten sie, die Weigerungserklärende habe keinen Anspruch auf Unterhalt? Man kann nicht sagen, wenn sie bei ihrem Manne weilt, denn ihr Mann ist ja sie zu unterhalten verpflichtet; vielmehr, wenn ihr Mann nach dem Überseelande gegangen ist, und sie geborgt und verzehrt hat, darauf auftritt und die Weigerung erklärt. Nur dann, wenn sie die Weigerung erklärt, wenn sie aber die Weigerung nicht erklärt, erhält sie wohl!? –
ח אמר לך שמואל הכא למאי ניחוש לה אי משום צררי צררי לקטנה לא מתפיס ואי משום מעשה ידיה קטנה לא ספקה
8 Šemuél kann dir erwidern: was sollte bei dieser berücksichtigt werden, wenn etwa Vermögensstücke, so händigt man einer Minderjährigen keine Vermögensstücke ein, und wenn die Arbeitsleistung, so ist die der Minderjährigen nicht ausreichend. –
ט מאי הוה עלה כי אתא רב דימי אמר מעשה בא לפני רבי בבית שערים ופסק לה מזונות לפני רבי ישמעאל בצפורי ולא פסק לה מזונות תהי בה רבי יוחנן וכי מה ראה רבי ישמעאל שלא פסק לה מזונות הא לא נחלקו בני כהנים גדולים וחנן אלא לענין שבועה אבל מזוני יהבינן לה
9 Wie bleibt es damit? – Als R. Dimi kam, erzählte er: Einst kam ein solcher Fall vor Rabbi in Beth Šea͑rim, und er sprach ihr Unterhalt zu, vor R. Jišma͑él in Sepphoris, und er sprach ihr keinen Unterhalt zu. R. Joḥanan staunte darüber: was veranlaßte R. Jišma͑él, ihr keinen Unterhalt zuzusprechen? Die Hochpriesterssöhne und Ḥanan streiten ja nur über den Eid, Unterhalt aber erhält sie ja [nach aller Ansicht]!?
י א"ל רב שמן בר אבא כבר תרגמה רבינו שמואל בבבל כששמעו בו שמת א"ל פתריתו בה כולי האי
10 R. Šamen b. Abba erwiderte ihm: Bereits erklärte es [unser Meister] Šemuél in Babylonien, wenn man gehört hat, daß er gestorben sei. Jener sprach: So vieles erklärt ihr damit.
יא כי אתא רבין אמר מעשה בא לפני רבי בבית שערים ולא פסק לה מזונות לפני רבי ישמעאל בציפורי ופסק לה מזונות א"ר יוחנן מה ראה רבי שלא פסק לה דהא לא נחלקו חנן ובני כהנים גדולים אלא לענין שבועה אבל מזונות יהבינן לה אמר ליה רב שמן בר אבא כבר תרגמה שמואל בבבל כששמעו בו שמת אמר ליה פתריתו בה כולי האי
11 Als Rabin kam, erzählte er: Einst kam ein solcher Fall vor Rabbi in Beth Šea͑rim, und er sprach ihr keinen Unterhalt zu, vor R. Jišma͑él in Sepphoris, und er sprach ihr Unterhalt zu. R. Joḥanan sprach: Was veranlaßte Rabbi, ihr keinen [Unterhalt] zuzusprechen? Ḥanan und die Hochpriesterssöhne streiten nur über den Eid, Unterhalt aber erhält sie ja [nach aller Ansicht]!? R. Šamen b. Abba erwiderte ihm: Bereits erklärte es Šemuél in Babylonien, wenn man gehört hat, daß er gestorben sei. Jener sprach: So vieles erklärt ihr damit.
יב והלכתא כותיה דרב ופוסקין מזונות לאשת איש והלכתא כותיה דרב הונא אמר רב דאמר רב הונא אמר רב יכולה אשה שתאמר לבעלה איני ניזונת ואיני עושה
12 Die Halakha ist wie Rabh, und man setze einer Ehefrau Unterhalt aus. Ferner ist die Halakha wie R. Hona im Namen Rabhs lehrte. R. Hona sagte nämlich im Namen Rabhs, eine Frau könne zu ihrem Manne sagen, sie wolle nicht unterhalten werden und nicht arbeiten.
יג והלכתא כותיה דרב זביד בקוניא דאמר רב זביד הני מאני דקוניא חיורי ואוכמי שרו
13 Ferner ist die Halakha wie R. Zebid hinsichtlich der glasierten Gefäße. R. Zebid sagte nämlich: Glasierte Gefäße sind, wenn sie weiß oder schwarz sind, erlaubt,
יד ירוקי אסירי ולא אמרן אלא דלית בהו קרטופני אבל אית בהו קרטופני אסירי:
14 wenn grün, verboten. Dies nur dann, wenn sie keine Risse haben, wenn sie aber Risse haben, sind sie verboten.
טו <big><strong>מתני׳</strong></big> מי שהלך למדינת הים ועמד אחד ופירנס את אשתו חנן אומר איבד את מעותיו
15 <b>W</b><small>ENN JEMAND NACH DEM</small> Ü<small>BERSEELANDE GEGANGEN IST UND JEMAND SEINE</small> F<small>RAU UNTERHALTEN HAT, SO HAT ER, WIE ḤANAN SAGT, SEIN</small> G<small>ELD VERLOREN</small>.
טז נחלקו עליו בני כהנים גדולים ואמרו ישבע כמה הוציא ויטול א"ר דוסא בן הרכינס כדבריהם א"ר יוחנן בן זכאי יפה אמר חנן הניח מעותיו על קרן הצבי:
16 D<small>IE</small> H<small>OCHPRIESTERSSÖHNE STREITEN GEGEN IHN UND SAGEN, ER SCHWÖRE, WIEVIEL ER AUSGEGEBEN HAT, UND ERHALTE ES ZURÜCK.</small> R. D<small>OSA B.</small> A<small>RCHINOS PFLICHTETE IHNEN BEI.</small> R. J<small>OḤANAN B.</small> Z<small>AKKAJ SAGTE</small>: <small>ḤANAN HAT</small> R<small>ECHT</small>: <small>ER HAT SEIN</small> G<small>ELD AUF DAS</small> R<small>EHGEWEIH</small><small>GELEGT.</small>
יז <big><strong>גמ׳</strong></big> תנן התם המודר הנאה מחבירו
17 GEMARA. Dort haben wir gelernt: Wenn einem der Genuß von seinem Nächsten abgelobt ist,