יג ואי אשמעינן הני תרתי אביו דשכיח גביה ורבו דאית ליה אימתיה אבל אחיו דלית ליה לא הא ולא הא אימא לא קמ"ל כיון דקיום שטרות מדרבנן הימנוהו רבנן בדרבנן:
13 Und würde er es von beiden gelehrt haben, so könnte man glauben, beim Vater, weil er stets bei ihm war, und beim Lehrer, weil er Ehrfurcht vor ihm hatte, nicht aber gelte dies von seinem Bruder, bei dem weder das eine noch das andere zutrifft, so lehrt er uns, daß die Rabbanan ihm, da die Beglaubigung von Urkunden rabbanitisch ist, bei einer rabbanitischen Bestimmung glauben.