Ketubot 60

Kapitel 60

א דין ארבע מיתות לא בטלו מי שנתחייב סקילה או נופל מן הגג או חיה דורסתו ומי שנתחייב שריפה או נופל בדליקה או נחש מכישו ומי שנתחייב הריגה או נמסר למלכות או ליסטים באין עליו ומי שנתחייב חנק או טובע בנהר או מת בסרונכי אלא איפוך אריא וגנבי בידי שמים צינים ופחים בידי אדם
1 Vielmehr, das Gesetz von den vier Todesstrafarten ist nicht auf gehobenworden. Wer sich die Steinigung zuschulden kommen ließ, fällt entweder von einem Dache herab oder ein wildes Tier zertritt ihn; wer sich die Verbrennung zuschulden kommen ließ, kommt entweder in eine Feuersbrunst oder eine Schlange beißt ihn; wer sich die Enthauptung zuschulden kommen ließ, wird entweder der Regierung ausgeliefert oder Räuber überfallen ihn; wer sich die Erdrosselung zuschulden kommen ließ, ertrinkt entweder in einem Flusse oder stirbt an der Bräune. — Man wende es vielmehr um: Löwen und Diebe sind eine himmlische Fügung, Kälte und Hitze sind durch Menschen [abzuwenden].
ב רבא אמר טעמא דרבי נחוניא בן הקנה מהכא (ויקרא כ, ד) ואם העלם יעלימו עם הארץ את עיניהם מן האיש ההוא בתתו מזרעו למולך ושמתי אני את פני באיש ההוא ובמשפחתו והכרתי אותו אמרה תורה כרת שלי כמיתה שלכם מה מיתה שלכם פטור מן התשלומין אף כרת שלי פטור מן התשלומין
2 Raba erwiderte: Der Grund des R. Neḥunja b. Haqana ist aus folgendem zu entnehmen:<i>wenn das Volk des Landes seine Augen von dem Manne abwendet, der von seinem Samen dem Molekh gibt &amp;c. so werde ich mein Antlitz gegen diesen Mann und gegen sein Geschlecht kehren und ihn ausrotten</i>. Die Tora sagt damit: meine Ausrottungsstrafe gleicht eurer Todesstrafe; wie eure Todesstrafe von der Ersatzleistung befreit, ebenso befreit meine Ausrottungsstrafe von der Ersatzleistung. —
ג מאי איכא בין רבא לאביי איכא בינייהו זר שאכל תרומה לאביי פטור ולרבא חייב
3 Welchen Unterschied gibt es zwischen Raba und Abajje? — Ein Unterschied besteht zwischen ihnen, wenn ein Gemeiner Hebe gegessenhat; nach Abajjeist er [von der Ersatzleistung] frei und nach Rabaist er dazu verpflichtet. —
ד ולאביי פטור והאמר רב חסדא מודה ר' נחוניא בן הקנה בגונב חלבו של חבירו ואכלו שהוא חייב שכבר נתחייב בגניבה קודם שבא לידי איסור חלב אלמא דמעידנא דאגביה קנייה מתחייב בנפשו לא הוה עד דאכיל ליה הכא נמי בעידנא דאגביה קנייה מתחייב בנפשו לא הוי עד דאכיל ליה הכא במאי עסקינן כגון שתחב לו חבירו לתוך פיו
4 Ist er denn nach Abajje frei, R. Ḥisda sagte ja, R. Neḥunja b. Haqana pflichte bei, daß, wenn jemand seinem Nächsten Talggestohlen und ihn gegessen hat, er [zur Ersatzleistung] verpflichtet sei, weil er wegen des Diebstahls schuldig war, noch bevor er zum Talgverbotekam. Hierbei hat er ihn sich beim Hochheben angeeignet und sich erst nach dem Essen der Todesstrafe schuldig gemacht, ebenso hat er [die Hebe] beim Hochheben sich angeeignet und sich erst nach dem Essen der Todesstrafe schuldig gemacht!? — Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn jemand ihm [Hebe] in den Mund gesteckthat. —
ה סוף סוף כיון דלעסיה קנייה מתחייב בנפשו לא הוי עד דבלעה כגון שתחב לו לתוך בית הבליעה היכי דמי אי דמצי לאהדורה ניהדר אי לא מצי לאהדורה אמאי חייב לא צריכא דמצי לאהדורה ע"י הדחק
5 Aber immerhin hat er sie sich bereits beim Kauen angeeignet und erst nach dem Herunterschlucken sich der Todesstrafe schuldig gemacht!? — Wenn jemand sie ihm in den Schlund gesteckt hat. — In welchem Falle: konnte er sie von sich geben, so sollte er dies, und konnte er sie nicht von sich geben, wieso ist er strafbar!? — In dem Falle, wenn er sie durch Anstrengung von sich gebenkönnte.
ו רב פפא אמר כגון שתחב לו חבירו משקין של תרומה לתוך פיו רב אשי אמר בזר שאכל תרומה משלו
6 R. Papa erklärte: Wenn jemand ihm Flüssigkeiten von Hebe in den Mund gegossen hat. R. Aši erklärte: Wenn ein Gemeiner seine eigene Hebe gegessen