ד ולאביי פטור והאמר רב חסדא מודה ר' נחוניא בן הקנה בגונב חלבו של חבירו ואכלו שהוא חייב שכבר נתחייב בגניבה קודם שבא לידי איסור חלב אלמא דמעידנא דאגביה קנייה מתחייב בנפשו לא הוה עד דאכיל ליה הכא נמי בעידנא דאגביה קנייה מתחייב בנפשו לא הוי עד דאכיל ליה הכא במאי עסקינן כגון שתחב לו חבירו לתוך פיו
4 Ist er denn nach Abajje frei, R. Ḥisda sagte ja, R. Neḥunja b. Haqana pflichte bei, daß, wenn jemand seinem Nächsten Talggestohlen und ihn gegessen hat, er [zur Ersatzleistung] verpflichtet sei, weil er wegen des Diebstahls schuldig war, noch bevor er zum Talgverbotekam. Hierbei hat er ihn sich beim Hochheben angeeignet und sich erst nach dem Essen der Todesstrafe schuldig gemacht, ebenso hat er [die Hebe] beim Hochheben sich angeeignet und sich erst nach dem Essen der Todesstrafe schuldig gemacht!? — Hier wird von dem Falle gesprochen, wenn jemand ihm [Hebe] in den Mund gesteckthat. —