Ketubot 66

Kapitel 66

א דלמא מלקות חמור דאמר רב אילמלי נגדוה לחנניה מישאל ועזריה פלחו לצלמא א"ל רב סמא בריה דרב אסי לרב אשי ואמרי לה רב סמא בריה דרב אשי לרב אשי ולא שני לך בין הכאה שיש לה קצבה להכאה שאין לה קצבה
1 vielleicht ist die Geißelung schwerer, denn Rabh sagte, hätte man Ḥananja, Mišaél und A͑zarjageschlagen, würden sie das Götzenbild angebetet haben!? R. Sama, Sohn des R. Ithaj, manche sagen, R. Sama, Sohn des R. Aši, sprach zu R. Aši: Unterscheidest du denn nicht zwischen einer begrenzten Geißelung und einer unbegrenzten!?
ב מתקיף לה רב יעקב מנהר פקוד הניחא לרבנן דאמרי נפש ממש אלא לרבי דאמר ממון מאי איכא למימר
2 R. Ja͑qob aus Nehar Peqod wandte ein: Allerdings nach den Rabbanan, welchesagen, [das Wort] <i>Leben</i> sei wörtlichzu verstehen, wie ist es aber nach Rabbi zu erklären, welcher sagt, darunter sei ein Geldersatzzu verstehen!?
ג אלא אמר רב יעקב מנהר פקוד משמיה דרבא מהכא (שמות כא, יט) אם יקום והתהלך בחוץ על משענתו ונקה המכה וכי תעלה על דעתך שזה מהלך בשוק וזה נהרג אלא מלמד שחובשין אותו ואי מית קטלינן ליה ואי לא מית שבתו יתן ורפא ירפא
3 Vielmehr, erklärte R. Ja͑qob aus Nehar Peqod im Namen Rabinas, ist dies aus folgendem zu entnehmen:<i>Wenn er wieder aufsteht und im Freien auf seinen Stock gestützt umhergeht, so soll der Schläger frei ausgehen;</i> könnte es dir denn in den Sinn kommen, daß, wenn jener auf der Straße umhergeht, dieser hingerichtet wird? Vielmehr lehrt dies, daß man ihn einsperre; stirbt jener, so ist er hinzurichten, wenn aber nicht, so hat er Versäumnis und Kurkosten zu zahlen.
ד היכי דמי אי דלא אתרו ביה אמאי מיקטיל אלא פשיטא דאתרו ביה ומותרה לדבר חמור מותרה לדבר הקל ואמר רחמנא שבתו יתן ורפא ירפא
4 In welchem Falle: hat man ihn nicht gewarnt, wieso ist er hinzurichten, doch wohl, wenn man ihn gewarnt hat, und die eine schwere Strafe betreffende Warnung gilt auch für eine leichtere, und der Allbarmherzige sagt:<i>sein Versäumnis soll er erstatten und heilen soll er ihn lassen.</i>
ה מתקיף לה רב אשי ממאי דמותרה לדבר חמור הוי מותרה לדבר הקל דלמא לא הוי ואם תמצא לומר הוי ממאי דמיתה חמורה דלמא מלקות חמור דאמר רב אילמלי נגדוה לחנניה מישאל ועזריה פלחו לצלמא
5 R. Aši wandte ein: Woher, daß die eine schwere Strafe betreffende Warnung auch für eine leichte gilt, vielleicht nicht!? Und woher ferner, wenn du sagst, sie gelte wohl, daß die Todesstrafe schwerer ist, vielleicht ist die Geißelung schwerer, denn Rabh sagte, hätte man Ḥananja, Mišaél und A͑zarja geschlagen, würden sie das Götzenbild angebetet haben!?
ו א"ל רב סמא בריה דרב אסי לרב אשי ואמרי לה רב סמא בריה דרב אשי לרב אשי ולא שני לך בין הכאה שיש לה קצבה להכאה שאין לה קצבה
6 R. Sama, Sohn des R. Ithaj, manche sagen, R. Sama, Sohn des R. Aši, sprach zu R. Aši: Unterscheidest du denn nicht zwischen einer begrenzten Geißelung und einer unbegrenzten!?
ז מתקיף לה רב מרי ממאי דבמזיד ונקה מקטלא דלמא בשוגג ונקה מגלות קשיא:
7 R. Mari wandte ein: Woher, daß hier von der Vorsätzlichkeit [gesprochen wird], und er frei von der Todesstrafe ist, vielleicht von der Unvorsätzlichkeit, und er ist von der Verbannungfrei!? – Ein Einwand.
ח ריש לקיש אמר הא מני רבי מאיר היא דאמר לוקה ומשלם אי רבי מאיר אפי' בתו נמי
8 Reš Laqiš erklärte: Hierist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, Geißelung und Geldzahlung können gleichzeitig verhängt werden. – Wenn die des R. Meír, so sollte es auch von einer Tochtergelten!? –
ט וכי תימא ר' מאיר לוקה ומשלם אית ליה מת ומשלם לית ליה ולא והתניא גנב וטבח בשבת גנב וטבח לעבודת כוכבים גנב שור הנסקל וטבחו משלם תשלומי ארבעה וחמשה דברי רבי מאיר וחכמים פוטרין
9 Wolltest du erwidern, nach R. Meír können nur Geißelung und Geldzahlung gleichzeitig verhängt werden, nicht aber Todesstrafe und Geldzahlung, so wird ja gelehrt, daß, wenn jemand [ein Vieh] gestohlen und es am Šabbath geschlachtethat, gestohlen und es für den Götzendienst geschlachtethat, oder einen zu steinigenden Ochsengestohlen und ihn geschlachtet hat, er, wie R. Meír sagt, das Vier- oder Fünffachebezahlen müsse, und nach den Weisen davon frei sei!? –
י הא איתמר עלה אמר רבי יעקב א"ר יוחנן ואמרי לה אמר רבי ירמיה אמר ר' שמעון בן לקיש ר' אבין ורבי אילעא וכל חבורתא משמיה דרבי יוחנן אמרי בטובח על ידי אחר
10 Hierzu wurde ja gelehrt: R. Ja͑qob sagte im Namen R. Joḥanans, ebenso R. Jirmeja im Namen des R. Šimo͑n b. Laqiš, und ebenso R. Abin und R. Ilea͑ und das ganze Kollegium im Namen R. Joḥanans: wenn er es durch einen anderen schlachten ließ. –
יא וכי זה חוטא וזה מתחייב אמר רבא אמר רחמנא (שמות כא, לז) וטבחו או מכרו מה מכירה על ידי אחר אף טביחה על ידי אחר
11 Sollte denn, wenn jener die Sünde begeht, dieser strafbar sein!? Raba erwiderte: Der Allbarmherzige sagt:<i>und es schlachtet oder verkauft,</i> wie der Verkauf mit Beteiligung eines anderen erfolgt, ebenso das Schlachten mit Beteiligung eines anderen.
יב דבי רבי ישמעאל תנא או לרבות את השליח דבי חזקיה תנא תחת לרבות את השליח
12 In der Schule R. Jišma͑éls wurde gelehrt, das <i>oder</i> schließe einen Vertreter ein. In der Schule Ḥizqijas wurde gelehrt, das <i>statt</i>schließe einen Vertreter ein.
יג מתקיף לה מר זוטרא מי איכא מידי דאילו עבד איהו לא מיחייב ועביד שליח ומחייב איהו לאו משום דלא מיחייב אלא משום דקם ליה בדרבה מיניה
13 Mar Zuṭra wandte ein: Ist denn der Fall möglich, daß jemand, wenn er selber die Handlung begeht, nicht schuldig ist, und wenn sein Vertreter sie begeht, schuldig ist!? – Wenn er selber, nicht weil er nicht schuldig ist, sondern weil er mit der schwereren Strafe belegtwird. –
יד אי בטובח על ידי אחר מאי טעמייהו דרבנן דפטרי מאן חכמים
14 Weshalb ist er, wenn er es durch einen anderen schlachten ließ, nach den Weisen frei? –