Makkot 26

Kapitel 26

א ישנו בכלל מלקות ארבעים דברי רבי ישמעאל
1 von den vierzig Streichen einbegriffen – so R. Jišma͑él;
ב ר"ע אומר חייבי כריתות ישנו בכלל מלקות ארבעים שאם עשו תשובה ב"ד של מעלה מוחלין להן חייבי מיתות ב"ד אינו בכלל מלקות ארבעים שאם עשו תשובה אין ב"ד של מטה מוחלין להן
2 R. A͑qiba sagt, die der Ausrottung Schuldigen sind im Gesetze von den vierzig Streichen einbegriffen, denn wenn sie Buße tun, verzeiht ihnen das himmlischeGericht, die der Todesstrafe durch das Gericht Schuldigen sind im Gesetze von den vierzig Streichen nicht einbegriffen, denn auch wenn sie Buße tun, verzeiht ihnen das irdischeGericht nicht.
ג ר' יצחק אומר חייבי כריתות בכלל היו ולמה יצאת כרת באחותו לדונו בכרת ולא במלקות
3 R. Jiçḥaq sagte: Die der Ausrottung Schuldigenwerden ja gemeinsam genannt, weshalb wird nun die Ausrottung wegen [der Blutschande an] einer Schwester besonders hervorgehoben? Daß dies nur mit Ausrottung und nicht mit Geißelung bestraft wird. –
ד מ"ט דר' ישמעאל דכתיב (דברים כח, נח) אם לא תשמור לעשות את כל דברי התורה הזאת וכתיב (דברים כח, נט) והפלא ה' את מכותך הפלאה זו איני יודע מה היא כשהוא אומר (דברים כה, ב) והפילו השופט והכהו לפניו הוי אומר הפלאה זו מלקות היא וכתיב (דברים כח, נח) אם לא תשמור לעשות את כל וגו'
4 Was ist der Grund R. Jišma͑éls? – Es heißt:<i>wenn du nicht achtest, nach all den Worten dieses Gesetzes zu tun;</i> ferner:<i>der Herr wird deine Plagen auszeichnen [hiphla]</i>. Ich würde nicht gewußt haben, was <i>hiphla</i> bedeute, wenn es aber heißt:<i>so soll ihn der Richter vor sich hinlegen [hippilo] und prügeln lassen</i>, so sage man, unter <i>hiphla</i> sei die Geißelung zu verstehen, und es heißt: <i>wenn du nicht achtest, nach all den Worten zu tun &amp;c</i>. –
ה אי הכי חייבי עשה נמי אם לא תשמור כתיב וכדרבי אבין א"ר אילעי דאמר רבי אבין א"ר אילעי כל מקום שנאמר השמר פן ואל אינו אלא לא תעשה
5 Demnach sollte dies auch von den Geboten gelten!? – Es heißt: <i>wenn du nicht achtest</i>, und R. Abin sagte im Namen R. Ilea͑js, daß überall, wo es <i>achte, daß nicht</i> und <i>nicht</i> heißt, ein Verbot ausgedrückt sei. –
ו אי הכי לאו שאין בו מעשה נמי (דברים כח, נח) לעשות כתיב
6 Demnach sollte dies auch von einem Verbote gelten, durch welches keine Handlung begangen wird!? – Es heißt: <i>zu tun</i>. –
ז לאו שניתק לעשה נמי דומיא דלאו דחסימה
7 Aber dies sollte doch von einem Verbote gelten, das durch ein Gebot aufgehobenwird? – Nur solche, die dem Verbote des Maulschließensgleichen.
ח השתא דאתית להכי כולהו נמי דומיא דלאו דחסימה
8 Jetzt nun, wo du auf diese [Erklärung] gekommen bist, ist auch hinsichtlich aller anderen zu erklären: nur solche, die dem Verbote des Maulschließens gleichen. –
ט ור"ע מאי טעמא (דברים כה, ב) כדי רשעתו משום רשעה אחת אתה מחייבו ואי אתה מחייבו משום שתי רשעיות
9 Was ist der Grund R. A͑qibas? – Es heißt:<i>entsprechend seinem Frevel;</i> du kannst ihn nur wegen eines Frevels verurteilen, nicht aber kannst du ihn wegen zweier Frevel verurteilen. –
י ור' ישמעאל הני מילי מיתה וממון או מלקות וממון אבל מיתה ומלקות מיתה אריכתא היא
10 Und R. Jišma͑él!? – Dies gilt nur von Todesstrafe und Geldstrafe, oder Geißelung und Geldstrafe, während aber Todesstrafe und Geißelung zusammen als verlängerte Todesstrafe zu betrachten sind. –
יא ולרבי עקיבא אי הכי חייבי כריתות נמי מאי אמרת שאם עשו תשובה השתא מיהת לא עבדי
11 Diessollte ja aber nach R. A͑qiba auch von den der Ausrottung Schuldigen gelten!? Wenn du aber einwendest: sie könnten Buße tun, so haben sie es ja nicht getan!?
יב אמר רבי אבהו בפירוש ריבתה תורה חייבי כריתות למלקות דגמר (ויקרא כ, יז) לעיני (דברים כה, ג) מלעיניך מתקיף לה ר' אבא בר ממל אי הכי חייבי מיתות ב"ד נמי נגמרם (במדבר טו, כד) מעיני מלעיניך
12 R. Abahu erwiderte: Die Tora hat die der Ausrottung Schuldigen ausdrücklich hinsichtlich der Geißelung einbegriffen, denn dies ist [durch Wortanalogie] aus [den Worten] <i>vor den Augen</i> und <i>vor deinen Augen</i>zu folgern. R. Abba b. Mamal wandte ein: Demnach sollte man dies auch hinsichtlich der der Todesstrafe durch das Gericht Schuldigen folgern, bei der es ebenfalls heißt: <i>von den Augen</i>!? –
יג דנין לעיני מלעיניך ואין דנין מעיני מלעיניך
13 Man folgere [durch Vergleichung von] <i>vor den Augen</i> mit <i>vor deinen Augen</i>, nicht aber [durch Vergleichung von] <i>von den Augen</i> mit <i>vor deinen Augen</i>. –
יד ומאי נפקא מיניה והא תנא דבי ר' ישמעאל (ויקרא יד, לט) ושב הכהן (ויקרא יד, מד) ובא הכהן זו היא שיבה וזו היא ביאה
14 Welchen Unterschied gibt es denn dabei, in der Schule R. Jišma͑éls folgerten sie ja aus:<i>wenn der Priester wiederkommt</i>, und:<i>soll der Priester hineingehen</i>, denn ‘kommen’ und ‘gehen’ sei dasselbe!?
טו ועוד לגמור מעיני מלעיני דהא גמור לעיני מלעיניך
15 Ferner: sollte man [die Vergleichung von] <i>von den Augen</i> mit <i>vor den Augen</i> zu einer Schlußfolgerung verwenden, da [die Vergleichung von] <i>vor den Augen</i> mit <i>vor deinen Augen</i> zu einer solchen verwandtwird!?
טז קבלה מיניה רבי שמואל בר רב יצחק כדי רשעתו משום רשעה אחת אתה מחייבו ואי אתה מחייבו משום שתי רשעיות ברשעה המסורה לב"ד הכתוב מדבר
16 R. Šemuél b. R. Jiçḥaq nahm dies entgegen, [und erwiderte:] <i>Gemäß seines Frevels</i>, du kannst ihn nur wegen eines Frevels bestrafen, nicht aber wegen zweier Frevel; jedoch spricht die Schrift nur von Freveln, [deren Bestrafung] dem Gerichte übertragen wordenist.
יז רבא אמר אתרו ביה לקטלא כ"ע לא פליגי דאין לוקה ומת כי פליגי דאתרו ביה למלקות רבי ישמעאל סבר לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד לוקין עליו ור"ע סבר לאו שניתן לאזהרת מיתת ב"ד אין לוקין עליו
17 Raba erklärte: Hat man einen auch auf Todesstrafe gewarnt, so stimmen alle überein, daß er nicht der Geißelung und der Todesstrafe verfalle, sie streiten nur über den Fall, wenn man ihn [nur] auf Geißelung gewarnt hat; R. Jišma͑él ist der Ansicht, man sei wegen eines Verbotes, worauf die Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, zu geißeln, und R. A͑qiba ist der Ansicht, man sei wegen eines Verbotes, worauf die Verwarnung auf Todesstrafe durch das Gericht gesetzt ist, nicht zu geißeln. –
יח ור"ע אי הכי חייבי כריתות נמי לאו שניתן לאזהרת כרת הוא א"ל רב מרדכי לרב אשי הכי אמר אבימי מהגרוניא משמיה דרבא חייבי כריתות לא צריכי התראה שהרי פסח ומילה ענש אף על פי שלא הזהיר
18 Demnach ist gegen R. A͑qiba [einzuwenden:] auf die mit der Ausrottung belegten Verbrechen ist ja die Verwarnung auf Ausrottunggesetzt!? R. Mordekhaj sprach zu R. Aši: So sagte Abimi aus Hagronja im Namen Rabas: bei den der Ausrottung Schuldigen ist keine Warnungerforderlich, denn bei den Gesetzen vom Pesaḥopfer und von der Beschneidung ist eine Strafe angedroht, obgleich bei diesen eine Warnung nicht möglich ist. –
יט ודלמא אזהרה לקרבן דהא פסח ומילה דלית בהו אזהרה לא מייתי קרבן
19 Vielleicht ist eine Warnung nur in den Fällen erforderlich, wo [unvorsätzlich] ein Opfer darzubringen ist, denn wegen des Pesaḥopfers und der Beschneidung, bei denen eine Warnung nicht erforderlich ist, ist ja kein Opfer darzubringen!? –
כ התם לאו היינו טעמא אלא משום דאיתקש כל התורה כולה לעבודת כוכבים מה עבודת כוכבים שב ואל תעשה אף כל שב ואל תעשה לאפוקי הני דקום עשה
20 Bei diesen ist nicht dies der Grund, sondern weil alle [Vorschriften der] Toramit dem Götzendienste verglichen werden: wie der Götzendienst eine zu unterlassende Vorschrift ist, ebenso auch bei allen anderen, wenn es zu unterlassende sind, ausgenommen diese, die auszuübende sind.
כא רבינא אמר לעולם
21 Rabina erklärte: Tatsächlich,