Makkot 5

Kapitel 5

א מאי ניהו דלא עשו מעשה היינו דרבה אימא וכן אמר ר"נ
1 Das heißt also: obgleich sie keine Tätigkeit ausgeübt haben, somit ist dies ja identisch mit der Erklärung Rabbas!? – Lies: ebenso sagte auch R. Naḥman.
ב אמר רב יהודה אמר רב עד זומם משלם לפי חלקו מאי משלם לפי חלקו אילמא דהאי משלם פלגא והאי משלם פלגא תנינא משלשין בממון ואין משלשין במלקות
2 R. Jehuda sagte im Namen Rabhs: Der überführte Falschzeuge muß für seinen Teil zahlen. – Was heißt: er muß für seinen Teil zahlen, wollte man sagen, der eine [Zeuge] zahle die eine Hälfte und der andere zahle die andere Hälfte, so haben wir ja bereits gelernt, man teile die Geldstrafe, nicht aber die Geißelung;
ג אלא כגון דאיתזום חד מינייהו דמשלם פלגא דידיה ומי משלם והא תניא אין עד זומם משלם ממון עד שיזומו שניהם
3 wollte man sagen, daß, wenn nur einer von ihnen als Falschzeuge überführt worden ist, er seine Hälfte bezahle, so wird ja gelehrt, ein Falschzeuge müsse nur dann eine Geldstrafe zahlen, wenn beide als Falschzeugen überführt worden sind!?
ד אמר רבא באומר עדות שקר העדתי כל כמיניה כיון שהגיד שוב אינו חוזר ומגיד
4 Raba erwiderte: Wenn er sagt, er habe ein falsches Zeugnis abgelegt. – Ist dies denn zulässig, sobald er einmal ausgesagt hat, kann er ja nicht mehr zurücktreten und anders aussagen!? –
ה אלא באומר העדנו והוזמנו בב"ד פלוני כמאן דלא כר"ע דאי כר"ע הא אמר אף אינו משלם ע"פ עצמו
5 Vielmehr, wenn er sagt: Wir haben bei jenem Gerichte Zeugnis abgelegt und sind als Falschzeugen überführt worden. – Also nicht nach R. A͑qiba, denn R. A͑qiba sagt ja, [der Falschzeuge] zahle auf Grund seines eigenen Geständnisses keine Geldbuße!? –
ו אלא באומר העדנו והוזמנו בב"ד פלוני וחוייבנו ממון
6 Vielmehr, wenn er sagt: Wir haben bei jenem Gerichte Zeugnis abgelegt und sind als Falschzeugen überführt und zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
ז ס"ד אמינא כיון דלחבריה לא מצי מחייב ליה איהו נמי לא מיחייב קמ"ל:
7 Man könnte glauben, da er die Verurteilung seines Genossen nicht herbeiführen kann, könne auch er selbst nicht verurteilt werden, so lehrt er uns.
ח <big><strong>מתני׳</strong></big> מעידין אנו את איש פלוני שגירש את אשתו ולא נתן לה כתובתה והלא בין היום ובין למחר סופו ליתן לה כתובתה
8 <b>S</b><small>AGTEN SIE</small>:] W<small>IR BEKUNDEN, DASS JENER SIGH VON SEINER</small> F<small>RAU SCHEIDEN LIESS UND IHR IHRE</small> M<small>ORGENGABE NICHT AUSGEZAHLT HAT</small>, – <small>HEUTE ODER MORGEN MUSS ER IHR SIE JA AUSZAHLEN</small>, –
ט אומדין כמה אדם רוצה ליתן בכתובתה של זו שאם נתאלמנה או נתגרשה ואם מתה יירשנה בעלה:
9 <small>SO SCHÄTZE MAN, WIEVIEL JEMAND GEBEN WÜRDE FÜR IHRE</small> M<small>ORGENGABE</small>, [<small>DIE ER NUR DANN ERHÄLT</small>,] <small>WENN SIE VERWITWET ODER GESCHIEDEN WIRD, WÄHREND, WENN SIE STIRBT, IHR</small> E<small>HEMANN SIE BEERBT</small>.
י <big><strong>גמ׳</strong></big> כיצד שמין אמר רב חסדא בבעל
10 GEMARA. Wie schätzt man hierbei? R. Ḥisda sagte, [die Exspektation] des Ehemannes;
יא רב נתן בר אושעיא אומר באשה
11 R. Nathan b. Osa͑ja sagte, [den Anspruch] der Frau;
יב אמר רב פפא באשה ובכתובתה:
12 R. Papa sagte, [den Anspruch] der Frau auf ihre Morgengabe.
יג <big><strong>מתני׳</strong></big> מעידין אנו באיש פלוני שהוא חייב לחבירו אלף זוז על מנת ליתנן לו מכאן ועד שלשים יום והוא אומר מכאן ועד עשר שנים
13 <b>S</b><small>AGTEN SIE</small>:] W<small>IR BEKUNDEN, DASS DIESER JENEM TAUSEND</small> Z<small>UZ SCHULDET, MIT DER</small> V<small>EREINBARUNG, SIE INNERHALB DREISSIG</small> T<small>AGEN ZU BEZAHLEN, WÄHREND</small> [<small>DER</small> B<small>EKLAGTE</small>] <small>SAGT: INNERHALB ZEHN</small> J<small>AHREN, </small>
יד אומדים כמה אדם רוצה ליתן ויהיו בידו אלף זוז בין נותנן מכאן ועד ל' יום בין נותנן מכאן ועד עשר שנים:
14 SO SCHÄTZE MAN DIE Z<small>INSDIFFERENZ ZWISCHEN EINEM</small> D<small>ARLEHEN VON TAUSEND</small> Z<small>UZ AUF DREISSIG</small> T<small>AGE UND EINEM SOLCHEN AUF ZEHN</small> J<small>AHRE</small>.
טו <big><strong>גמ׳</strong></big> אמר רב יהודה אמר שמואל המלוה את חבירו לעשר שנים שביעית משמטתו
15 GEMARA. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Wenn jemand seinem Nächsten [Geld] auf zehn Jahre borgt, so verfällt es im Siebentjahre,