Meilah 19

Kapitel 19

א וסיפא רבנן אמר רב גביהא דבי כתיל לרב אשי הכי אמר אביי רישא רבי שמעון וסיפא רבנן
1 Der Anfangsatz nach R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach den Rabbanan!? R. Gebiha aus Be-Kethil sprach zu R. Aši: [Freilich,] so sagte Abajje: der Anfangsatz nach R. Šimo͑n und der Schlußsatz nach den Rabbanan.
ב אמר רבא הכל מודים שאם נהנה מבשר קדשי קדשים שנטמא (קודם זריקה) ומאימורי קדשים קלין לאחר שהעלן דפטור
2 Raba sagte: Alle stimmen überein, daß, wenn jemand Fleisch von unrein gewordenem Hochheiligen vor dem Sprengen, oder Opferteile von [unrein gewordenem] Minderheiligen nach dem Sprengen nießbraucht hat, er frei sei. –
ג פשיטא מאי קא מפסיד
3 Selbstverständlich, er hat ja keinen Schaden angerichtet!? –
ד מהו דתימא בשר קדשי קדשים שנטמא אית ליה מצות שריפה לכהנים אימורי קדשים קלין איכא מצוה להפוכי בצינורא קמ"ל דלא
4 Man könnte glauben, beim unrein gewordenen Fleisch vom Hochheiligen besteht ja ein Gebot für die Priester, es zu verbrennen, bei den Opferteilen vom Minderheiligen besteht ja ein Gebot, sie mit der Gabel umzuwenden, so lehrt er uns, daß dem nicht so ist.
ה אמר רבא הא דאמרת כבר קרבה חטאת ילכו לים המלח הני מילי דאתידע ליה קמי כפרה אבל לאחר כפרה יפלו לנדבה מאי טעמא אין מפרישין מתחלה לאיבוד
5 Raba sagte: Das, was du sagst, wenn das Sündopfer bereits geschlachtet worden ist, sei [das Geld] in das Salzmeer zu werfen, gilt nur von dem Falle, wenn er sichvor der Sühne bewußt wird, wenn aber nach der Sühne, fällt es der freiwilligen Spendenkasse zu, denn man sondert es nicht von vornherein zur Vernichtung ab.
ו <big><strong>מתני׳</strong></big> הקומץ והלבונה והקטורת ומנחת כהנים ומנחת כהן משיח ומנחת נסכים מועלין בהם משהוקדשו
6 <b>B</b><small>EIM</small> H<small>ALFEN</small>, <small>DEM</small> W<small>EIHRAUCH, DEM</small> R<small>ÄUCHERWERK, DEM</small> S<small>PEISOPFER DER</small> P<small>RIESTER, DEM</small> S<small>PEISOPFER DES GESALBTEN</small> P<small>RIESTERS UND DEM</small> S<small>PEISOPFER ZUM</small> G<small>USSOPFER GIBT ES EINE</small> V<small>ERUNTREUUNG, SOBALD SIE GEHEILIGT WORDEN SIND; </small>
ז קדשן בכלי הוכשר ליפסל בטבול יום ובמחוסר כפורים ובלינה וחייבין עליו משום נותר ומשום טמא ופיגול אין בה
7 SIND SIE IM [D<small>IENST]GEFÄSSE GEHEILIGT WORDEN, SO SIND SIE UNTAUGLICH ZU WERDEN GEEIGNET [DURCH</small> B<small>ERÜHRUNG</small>] <small>MIT EINEM, DER AM SELBEN</small> T<small>AGE UNTERGETAUCHT IST ODER DEM DIE</small> S<small>ÜHNE NOCH FEHLT, UND DURCH DAS</small> Ü<small>BERNACHTEN; MAN IST IHRETWEGEN SCHULDIG WEGEN</small> Ü<small>BRIGGEBLIEBENEM UND</small> U<small>NREINEM</small>, V<small>ERWERFLICHES ABER GIBT ES BEI IHNEN NICHT</small>.
ח זה הכלל כל שיש לו מתירין אין חייבין עליו משום פיגול ונותר וטמא עד שיקריבו מתירין
8 D<small>IE</small> R<small>EGEL HIERBEI IST: BEI ALLEM, WOBEI ES EIN</small> E<small>RLAUBTMACHENDES</small><small>GIBT, IST MAN WEGEN</small> V<small>ERWERFLICHEM</small>, Ü<small>BRIGGEBLIEBENEM UND</small> U<small>NREINEM NICHT EHER SCHULDIG, </small>
ט וכל שאין לו מתירין כיון שקידש בכלי חייבין עליו משום נותר וטמא ופיגול אין בה:
9 ALS BIS DAS E<small>RLAUBTMACHENDE DARGEBRACHT WORDEN IST, UND BEI ALLEM, WOBEI ES KEIN</small> E<small>RLAUBTMACHENDES</small><small>GIBT, IST MAN SCHULDIG WEGEN</small> Ü<small>BRIGGEBLIEBENEM UND</small> U<small>NREINEM, SOBALD ES IM</small> [D<small>IENST</small>]<small>GEFÄSSE GEHEILIGT WORDEN IST</small>, V<small>ERWERFLICHES ABER GIBT ES DABEI NICHT</small>.