Meilah 20

Kapitel 20

א <big><strong>גמ׳</strong></big> מה"מ דת"ר יכול אין חייבין משום טומאה אלא בדבר שיש לו מתירין
1 GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Man könnte glauben, man sei wegen des Unreinen schuldig nur bei einer Sache, bei der es ein Erlaubtmachendes gibt,
ב ודין הוא ומה פיגול שהוא בידיעה אחת וקרבנו קבוע ולא הותר מכללו אין חייבין אלא על דבר שיש לו מתירין
2 und dies wäre auch durch einen Schluß zu folgern: wenn man wegen des Verwerflichen, wobei nur ein einmaliges Bewußtwerdenerforderlich, das Opfer festgesetzt, und das nicht aus der Allgemeinheit heraus erlaubt worden ist, nur dann schuldig ist, wenn es durch anderes erlaubt wird,
ג טומאה שהיא בשתי ידיעות וקרבנו עולה ויורד והותרה מכללה אינו דין שלא יהא חייב אלא על דבר שיש לו מתירין
3 um wieviel mehr ist man wegen des Unreinen, wobei ein zweimaliges Bewußtwerdenerforderlich, das Opfer ein auf- und absteigendes, und das aus der Allgemeinheit heraus erlaubt wordenist, nur dann schuldig, wenn es durch anderes erlaubt wird.
ד תלמוד לומר (ויקרא כב, ג) אמור אליהם לדורותיכם כל איש אשר יקרב מכל זרעכם וגו' בכל הקדשים הכתוב מדבר יכול יהו חייבין עליהן מיד תלמוד לומר אשר יקרב
4 Daher heißt es:<i>sprich zu ihnen: Für eure Geschlechter: jeder, der von all eurem Samen nahet &amp;c.</i>; die Schrift spricht von allen Opfern. Man könnte glauben, man sei wegen dieser sofort schuldig, so heißt es: <i>der nahet</i>.
ה אמר רבי אלעזר וכי יש נוגע שהוא חייב הא כיצד כל דבר שיש לו מתירין אינו חייב עד שיקרבו מתירין וכל דבר שאין לו מתירין אינו חייב עד שיקדש בכלי
5 R. Elea͑zar erklärte: Ist man denn nur wegen des Berührensschuldig? Vielmehr, wie folgt: wird es durch anderes erlaubt, so ist man schuldig, erst wenn das Erlaubtmachende dargebracht worden ist, und wird es nicht durch anderes erlaubt, so ist man schuldig, erst wenn es durch das [Dienst]gefäß geheiligt worden ist.
ו <br><br><big><strong>הדרן עלך חטאת העוף</strong></big><br><br>
6 
ז מתני׳ <big><strong>ולד</strong></big> חטאת ותמורת חטאת וחטאת שמתו בעליה ימותו
7 <b>D</b><small>AS</small> J<small>UNGE EINES</small> S<small>ÜNDOPFERS, DAS</small> E<small>INGETAUSCHTE EINES</small> S<small>ÜNDOPFERS UND DAS</small> S<small>ÜNDOPFER, DESSEN</small> E<small>IGENTÜMER GESTORBEN IST, SIND VERENDEN ZU LASSEN</small>.
ח ושעיברה שנתה ושאבדה ונמצאת בעלת מום אם משכיפרו הבעלים תמות ואינה עושה תמורה ולא נהנין ולא מועלין
8 D<small>AS DAS</small> J<small>AHR</small> <small>ÜBERSCHRITTEN HAT, DAS ABHANDEN GEKOMMEN WAR UND GEBRECHENBEHAFTET SICH EINFINDET, IST, WENN DER</small> E<small>IGENTÜMER BEREITS</small> S<small>ÜHNE ERLANGT HAT, VERENDEN ZU LASSEN, AUCH KANN ES NICHT UMGETAUSCHT WERDEN, UND MAN DARF ES NICHT NUTZNIESSEN, JEDOCH GIBT ES DABEI KEINE</small> V<small>ERUNTREUUNG; </small>