Nazir 121

Kapitel 121

א תני רבי חייא זה לפני ביאת מים (חיים) וזה לאחר ביאת מים זה לפני זריקת דמים וזה לאחר זריקת דמים:
1 R. Ḥija lehrte: Bei dem einen erfolgt es vor dem Untertauchen und beim anderen nach dem Untertauchen, bei dem einen vor dem Blutsprengen und beim anderen nach dem Blutsprengen.
ב שתגלחת הנגע וכו': בעי רמי בר חמא הני ארבע תגלחיות דקאמר משום מצוה או משום אעבורי שיער טומאה
2 D<small>ENN DAS</small> S<small>CHEREN WEGEN DES</small> A<small>USSATZES</small> &amp;<small>C.</small> Rami b. Ḥama fragte: Erfolgt das viermalige Scheren, wovon er spricht, wegen des Gebotes oder zur Entfernung des unreinen Haares? –
ג למאי נפקא מינה לעבורי בנשא אי אמרת משום מצוה לעבורי בנשא לא ואי אמרת משום אעבורי שיער טומאה אפילו סכיה נשא נמי
3 In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Hinsichtlich der Entfernung mit einem Enthaarungsmittel; wenn du sagst, es erfolge wegen des Gebotes, so darf es nicht mit einem Enthaarungsmittel entferntwerden, und wenn du sagst, zur Entfernung des unreinen Haares, so darf es auch mit einem Enthaarungsmittel erfolgen.
ד מאי אמר רבא ת"ש ומגלח ארבע תגלחיות אי סלקא דעתך משום עבורי שיער טומאה אפילו בשלש נמי סגיא ליה שמע מינה משום מצוה שמע מינה:
4 Wie ist es nun? Raba erwiderte: Komm und höre: Er schere sich viermal; wenn man sagen wollte, es erfolge zur Entfernung des unreinen Haares, so sollten auch dreimalgenügen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß es wegen des Gebotes zu erfolgen habe. Schließe hieraus.
ה <br><br><big><strong>הדרן עלך שני נזירים</strong></big><br><br>
5 
ו מתני׳ <big><strong>הכותים</strong></big> אין להם נזירות נשים ועבדים יש להן נזירות חומר בנשים מבעבדים שהוא כופה את עבדו ואינו כופה את אשתו:
6 <b>B</b>EI <small>DEN</small> N<small>ICHTJUDEN HAT DAS</small> N<small>AZIRAT KEINE</small> G<small>ELTUNG, BEI</small> F<small>RAUEN UND</small> S<small>KLAVEN HAT DAS</small> N<small>AZIRAT</small> G<small>ELTUNG.</small> S<small>TRENGER IST ES BEI</small> F<small>RAUEN ALS BEI</small> S<small>KLAVEN, DENN MAN KANN SEINEN</small> S<small>KLAVEN ZWINGEN</small>, <small>NICHT ABER KANN MAN SEINE</small> F<small>RAU ZWINGEN</small>.
ז <big><strong>גמ׳</strong></big> קתני הכותים אין להם נזירות מנא הני מילי דתנו רבנן (במדבר ו, ב) דבר אל בני ישראל ולא לעובדי כוכבים ואמרת אליהם לרבות את העבדים למה לי קרא האמרת כל מצוה שהאשה חייבת בה עבד חייב בה
7 GEMARA. Er lehrt hier, daß bei Nichtjuden das Nazirat keine Geltung habe; woher dies? – Die Rabbanan lehrten: <i>Rede zu den Kindern Jisraél,</i> nicht aber zu den Nichtjuden; <i>und sprich zu ihnen,</i> dies schließt Sklaven ein. – Wozu ist hierfür ein Schriftvers nötig, du sagst ja, daß jedem Gebote, dem eine Frau unterliegt, auch ein Sklave unterliege!?
ח אמר רבא שאני הכא דאמר קרא (במדבר ל, ג) לאסור איסר על נפשו במי שנפשו קנויה לו יצא עבד שאין נפשו קנויה לו הואיל ואין נפשו קנויה לו אימא גבי נזיר נמי לא קמשמע לן
8 Raba erwiderte: Anders ist es hierbei; die Schrift sagt:<i>daß er seiner Person eine Entsagung auferlegt,</i> nur wenn seine Person ihm selbst gehört, ausgenommen ein Sklave, dessen Person nicht ihm selbst gehört. Man könnte nun glauben, daß er, da seine Person nicht ihm selbst gehört, auch hinsichtlich des Nazirates nicht [einbegriffen] sei, so lehrt er uns.
ט אמר מר דבר אל בני ישראל ולא לעובדי כוכבים וכל היכא דכתיב ישראל עובדי כוכבים לא והא גבי ערכין דכתיב (ויקרא כז, ב) דבר אל בני ישראל ותניא בני ישראל מעריכין ואין העובדי כוכבים מעריכין
9 Der Meister sagte: <i>Rede zu den Kindern Jisraél,</i> nicht aber zu den Nichtjuden. Sind denn überall, wo es <i>Jisraél</i> heißt, Nichtjuden ausgeschlossen, beim Schätzgelübde heißt es ja ebenfalls: <i>rede zu den Kindern Jisraél,</i> dennoch wird gelehrt: die Kinder Jisraél können ein Schätzgelübde tun, nicht aber können Nichtjuden ein Schätzgelübde tun;
י יכול לא יהו נערכין ת"ל איש
10 man könnte glauben, sie können auch nicht geschätzt werden, so heißt es
יא שאני הכא דאמר קרא (במדבר ו, ז) לאביו ולאמו לא יטמא במי שיש לו אב יצא עובד כוכבים שאין לו אב למאי אילימא לענין ירושה והא"ר חייא בר אבין א"ר יוחנן עובד כוכבים יורש את אביו דבר תורה שנאמר (דברים ב, ה) כי ירושה לעשו נתתי את הר שעיר
11 <i>jemand</i>!? – Anders ist es hierbei; die Schrift sagt: <i>an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen;</i> nur wer einen Vater hat, ausgenommen ein Nichtjude, der keinen Vater hat. – In welcher Hinsicht, wollte man sagen, hinsichtlich der Erbschaft, so sagte ja R. Ḥija b. Abin im Namen R. Joḥanans, daß nach der Tora ein Nichtjude seinen Vater beerbe, denn es heißt:<i>denn den Berg Seỉr habe ich E͑sav zum Erbbesitze gegeben</i>!? –
יב אלא במי שמוזהר על כיבוד אביו מי כתיב כבד אביך גבי נזיר אלא אמר קרא לאביו ולאמו לא יטמא במי שיש לו טומאה
12 Vielmehr, nur dem die Ehrung seines Vaters gebotenist. – Wird denn die Ehrung des Vaters beim Nazir genannt!? – Vielmehr, die Schrift sagt: <i>an seinem Vater und an seiner Mutter darf er sich nicht verunreinigen,</i> bei dem die Unreinheit Geltung hat,