Nazir 63

Kapitel 63

א ואת אחד עשר:
1 UND DAS ELFTE<small>FÜR HEILIG ERKLÄRT</small>.
ב <big><strong>גמ׳</strong></big> מני מתני' לא ר' יוסי ולא רבנן
2 GEMARA. Wessen Ansicht vertritt unsere Mišna, weder die des R. Jose noch die der Rabbanan?
ג דתניא מי שנדר ועבר על נזירותו אין נזקקין לו אלא א"כ מונה בהן איסור כימים שנהג בהם היתר ר' יוסי אומר דיו שלשים יום
3 Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand [ein Nazirat] gelobt und das Nazirat übertretenhat, so komme man seinem Wunschenicht eher nach, als bis er ebensoviele Tage gehalten wie er übertretenhat. R. Jose sagt, dreißig Tagegenügen.
ד אי רבנן קשיא נזירות מועטת אי ר' יוסי קשיא נזירות מרובה
4 Wenn die der Rabbanan, so ist ja bezüglich des kurzen Nazirates ein Einwand zu erheben, und wenn die des R. Jose, so ist ja bezüglich des langen Nazirates ein Einwandzu erheben!? –
ה איבעית תימא ר' יוסי ואיבעית תימא רבנן איבעית תימא ר' יוסי כאן בנזירות מרובה כאן בנזירות מועטת
5 Wenn du willst, sage ich: die des R. Jose, und wenn du willst, sage ich: die der Rabbanan. Wenn du willst, sage ich: die des R. Jose, denn das eine gilt von einem langen Nazirate und das andere gilt von einem kurzenNazirate;
ו ואיבעית תימא רבנן לא תימא משעה שנזר אלא אימא כמשעה שנזר:
6 wenn du willst, sage ich: die der Rabbanan, denn man lese nicht: mit der Stunde des Gelobens, sondern: wie mit der Stunde des Gelobens.
ז נשאל לחכמים והתירוהו וכו': א"ר ירמיה מדב"ש נשמע לדבית הלל לאו אמרי ב"ש הקדש בטעות הוי הקדש כיון דאיגלאי מילתא דלאו שפיר נזר תצא ותרעה בעדר
7 W<small>ENN ER EINEN</small> G<small>ELEHRTEN BEFRAGT UND DIESER ES IHM ALS UNVERBINDLICH ERKLÄRT HAT &amp;C</small>. R. Jirmeja sagte: Aus [den Worten] der Schule Šammajs ist auf [die Worte] der Schule Hillels zu schließen; die Schule Šammajs sagt ja, die irrtümliche Heiligung gelte als Heiligung, dennoch darf [das Vieh], wenn es sich herausstellt, daß er unrichtig gelobthat, in die Herde kommen und weiden,
ח לב"ה נמי אע"ג דאמרי תמורה בטעות הויא תמורה ה"מ היכא דאיתיה לעיקר הקדש אבל היכא דמיתעקר עיקר הקדש איתעקר נמי תמורה:
8 ebenso gilt nach der Schule Hillels, welche sagt, der irrtümliche Umtausch sei gültig, dies nur dann, wenn die ursprüngliche Heiligungnoch besteht, wenn aber die ursprüngliche Heiligung aufgehobenist, ist auch der Umtausch aufgehoben.
ט אמר מר אי אתם מודים שאילו קרא לתשיעי עשירי כו': איתמר מעשר רב נחמן אמר טעותו ולא כוונתו רב חסדא ורבה בר רב הונא אמרי טעותו וכ"ש כוונתו
9 P<small>FLICHTET IHR ETWA NICHT BEI, DASS, WENN JEMAND DAS NEUNTE ALS ZEHNTES BEZEICHNET &amp;C</small>. Es wurde gelehrt: Dies gilt vom Zehnten, wie R. Naḥman sagt, nur bei einem Irrtum, nicht aber bei Absicht, und wie R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona sagen, bei einem Irrtum, und um so mehr bei Absicht.
י אמר ליה רבא לרב נחמן לדידך דאמרת טעותו ולא כוונתו דקאמרי בית שמאי לבית הלל אי אתם מודים שאילו קרא לתשיעי עשירי ולעשירי תשיעי ולאחד עשר עשירי ששלשתן מקודשין ואישתיקו בית הלל
10 Raba sprach zu R. Naḥman: Die Schule Šammajs sprach zu der Schule Hillels: Pflichtet ihr etwa nicht bei, daß, wenn jemand das neunte als zehntes, das zehnte als neuntes oder das elfte als zehntes bezeichnet hat, alle drei geheiligt seien!? Weshalb schwieg die Schule Hillels, nach deiner Ansicht, daß dies nur bei einem Irrtum, nicht aber bei Absicht gelte,
יא לימרו להון מה למעשר שכן אינו קדוש בכוונה
11 sollte diese doch erwidert haben: wohl gilt dies vom Zehnten, wobei die Heiligkeit bei Absicht nicht erfolgt!?
יב אמר רב שימי בר אשי היינו טעמא דלא אמרי להון דק"ו הוא מה מעשר שאינו קדוש בכוונה קדוש בטעות הקדש שקדוש בכוונה לא כל שכן
12 R. Šimi b. Aši erwiderte: Sie erwiderte dies deshalb nicht, weil man [einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere folgern könnte: wenn beim Zehnten, wobei die beabsichtigte Heiligung ungültig ist, die irrtümliche Heiligung gültig ist, um wieviel mehr gilt dies bei Geheiligtem, wobei die beabsichtigte Heiligung gültig ist.
יג ולא היא דהקדש בדעתא דמריה תלי:
13 Dies ist aber nichts; bei Geheiligtem kommt es auf die Absicht des Eigentümers an.
יד <big><strong>מתני׳</strong></big> מי שנדר בנזיר והלך להביא את בהמתו ומצאה שנגנבה אם עד שלא נגנבה בהמתו נזר הרי זה נזיר
14 <b>W</b><small>ENN JEMAND EIN</small> N<small>AZIRAT GELOBT HAT UND, ALS ER SEIN</small> V<small>IEH</small><small>HOLEN GEHT, FINDET, DASS ES GESTOHLEN WORDEN IST, SO IST ER, FALLS ER, BEVOR DAS</small> V<small>IEH GESTOHLEN WORDEN IST, GELOBT HAT</small>, N<small>AZIR</small>,