Nedarim 121

Kapitel 121

א אילימא כדקתני למה לי למימרא אלא לאו דאמר שנה אלמא שנה כהשנה דמי ויום נמי כהיום דיניה
1 wollte man sagen, wie gelehrtwird, so braucht dies ja nicht gesagtzu werden; doch wohl, wenn er ‘das Jahr’ sagt, somit gilt ‘das Jahr’ wie ‘dieses Jahr’, und ebenso ‘den Tag’ wie ‘diesen Tag’. –
ב לא לעולם דאמר השנה ומהו דתימא הלך אחר רוב השנים ולא אית בהו עיבור קא משמע לן
2 Nein, tatsächlich, wenn er ‘dieses Jahr’ sagt, denn man könnte glauben, man richte sich nach den meisten Jahren, die keinen Schaltmonathaben, so lehrt er uns.
ג איבעיא להו אמר יין שאני טועם יובל מאי שנת חמשים כלפני חמשים או כלאחר חמשים
3 Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand sagt: [Qonam,] daß ich [dieses] Jobel keinen Wein kosten werde: gleicht das fünfzigste Jahr den vorangehendenoder den folgenden? –
ד ת"ש דתניא פלוגתא דרבי יהודה ורבנן (ויקרא כה, י) וקדשתם את שנת החמשים שנה שנת החמשים אתה מונה ואי אתה מונה שנת חמשים ואחת מכאן אמרו יובל אינו עולה למנין שבוע רבי יהודה אומר יובל עולה למנין שבוע
4 Komm und höre: Es wird ein Streit zwischen R. Jehuda und den Rabbanan gelehrt:<i>ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen</i>, du hast das fünfzigste Jahr zu zählen, nicht aber hast du das einundfünfzigste Jahr zu zählen. Hieraus folgerten sie, das Jobeljahr gehöre nicht in die Zahldes Septenniums. R. Jehuda sagt, das Jobeljahr gehöre in die Zahldes Septenniums.
ה אמרו לו לרבי יהודה הרי הוא אומר (ויקרא כה, ג) שש שנים תזרע שדך ואין כאן אלא חמש
5 Sie sprachen zu R. Jehuda: Es heißt<i>:</i><i>sechs Jahre bestelle dein Feld</i>, und demnach sind es ja nur fünf!?
ו אמר להם לדבריכם הרי הוא אומר (ויקרא כה, כא) ועשת את התבואה לשלש השנים הרי כאן ארבע
6 Er erwiderte ihnen: Es heißt ja auch:<i>daß es den Ertrag bringe für drei Jahre</i>, und nach eurer Ansichtsind es ja vier!?
ז אלא איכא לאוקמה בשאר שני שבוע דילי נמי איכא לאוקמה בשאר שני שבוע:
7 Vielmehr beziehe man dies auf die übrigen Septenniumsjahre, ebenso ist [jenes] nach mir auf die übrigen Septenniumsjahre zu beziehen.
ח עד הפסח אסור כו': למימרא דרבי מאיר סבר לא מעייל איניש נפשיה
8 B<small>IS ZUM</small> P<small>ESAḤ VERBOTEN</small> &amp;<small>C</small>. Demnach ist R. Meír der Ansicht, man begreife sich bei einem Zweifel nichtein,