ז אמר ליה מר קשישא בריה דרב חסדא לרב אשי תא שמע נדרי אונסין הדירו חבירו שיאכל אצלו וחלה הוא או חלה בנו או שעכבו נהר הא לאו הכי נדר הוא מני אי רבי אליעזר בן יעקב זירוזין הוי אלא לאו רבנן ופליגי
7 Mar Qašiša, Sohn des R. Ḥisda, sprach zu Aši: Komm und höre: Ein Zwangsgelübde ist es, wenn sein Nächster ihn mit einem Gelübde belegt hat, bei ihm zu essen, und er oder sein Kind erkrankt ist oder ein Fluß ihn gehinderthat. Sonst aber ist das Gelübde gültig. Nach wessen Ansicht: wenn nach R. Elie͑zer b. Ja͑qob, so ist dies ja ein Anspornungsgelübde, doch wohl nach den Rabbanan, und sie streiten [gegen ihn]. –