Niddah 127

Kapitel 127

א <big><strong>גמ׳</strong></big> איתמר ראתה יום חמשה עשר לחדש זה ויום ט"ז לחדש זה ויום שבעה עשר לחדש זה רב אמר קבעה לה וסת לדילוג ושמואל אמר עד שתשלש בדילוג
1 GEMARA. Es wurde gelehrt: Wenn sie wahrgenommen hat am fünfzehnten dieses Monats, am sechzehnten des folgenden Monats und am siebzehnten des folgenden Monats, so ist ihre Periode, wie Rabh sagt, als springendfestgestellt, und wie Šemuél sagt, erst wenn es dreimal springend erfolgt ist.
ב נימא רב ושמואל בפלוגתא דרבי ורשב"ג קמיפלגי דתניא ניסת לראשון ומת לשני ומת לשלישי לא תנשא דברי רבי רשב"ג אומר לג' תנשא לד' לא תנשא
2 Es wäre anzunehmen, daß Rabh und Šemuél denselben Streit führen, wie Rabbi und R. Šimo͑n b. Gamliél. Es wird nämlich gelehrt: Wenn sie mit einem verheiratet war und er gestorben ist, mit einem zweiten, und er gestorben ist, so darf ein dritter sie nicht mehr heiraten – so Rabbi. R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, ein dritter dürfe sie noch heiraten, ein vierter dürfe sie nicht mehr heiraten. –
ג לא דכ"ע כרשב"ג והכא בהא קמיפלגי רב סבר חמשה עשר ממנינא ושמואל סבר כיון דלאו בדילוג חזיתיה לאו ממנינא הוא
3 Nein, alle sind der Ansicht des R. Šimo͑n b. Gamliél, und ihr Streit besteht in folgendem: Rabh ist der Ansicht, der fünfzehnte werde mitgezählt, und Šemuél ist der Ansicht, da sie an diesem nicht springend wahrgenommen hat, werde er nicht mitgezählt.
ד איתיביה היתה למודה להיות רואה יום ט"ו ושינתה ליום ששה עשר זה וזה אסורין שינתה ליום שבעה עשר הותר ששה עשר ונאסר חמשה עשר ושבעה עשר
4 Er wandte gegen ihn ein: Wenn sie gewöhnt war, am fünfzehnten wahrzunehmen, und abweichend am sechzehnten wahrgenommen hat, so ist ihr [der Geschlechtsverkehr] an diesem und an jenem verboten; wenn darauf abweichend am siebzehnten, so ist er ihr am sechzehnten erlaubt und am fünfzehnten und am siebzehnten verboten;
ה שינתה ליום שמונה עשר הותרו כולן ואין אסור אלא משמונה עשר ואילך קשיא לרב אמר לך רב למודה שאני
5 wenn darauf abweichend am achtzehnten, so ist er ihr an allen erlaubt, und erst vom achtzehnten ab verboten. Dies ist also ein Einwand gegen Rabh!? – Rabh kann dir erwidern: anderes ist es, wenn sie gewöhntwar. –
ו ודקארי לה מאי קארי לה למודה אצטריכא ליה מהו דתימא כיון דלמודה ועקרתיה בתרי זימני עקרה ליה קמ"ל
6 Was dachte sich der Fragende? – Der Fall, wenn sie gewöhnt war, ist zu lehren nötig; man könnte glauben, da sie gewöhnt war und es ausgeblieben ist, erfolge eine Aufhebung nach zwei Malen, so lehrt er uns.
ז מיתיבי ראתה יום עשרים ואחד בחדש זה יום עשרים ושנים בחדש זה יום עשרים ושלשה בחדש זה קבעה לה וסת סירגה ליום עשרים וארבעה לא קבעה לה וסת תיובתא דשמואל
7 Man wandte ein: Wenn sie wahrgenommen hat am einundzwanzigsten Tage dieses Monats, am zweiundzwanzigsten des folgenden Monats und am dreiundzwanzigsten des folgenden Monats, so ist ihre Periode festgestellt; ist sie auf den vierundzwanzigstengesprungen, so ist ihre Periode nicht festgestellt. Dies ist eine Widerlegung Šemuéls!? –
ח אמר לך שמואל הכא במאי עסקינן כגון דרגילה למחזי ביום עשרים ושינתה ליום עשרים ואחד דיקא נמי דשבקינן ליום עשרים ונקט ליום עשרים ואחד ש"מ
8 Šemuél kann dir erwidern: hier handelt es sich um den Fall, wenn sie gewöhnt war, am zwanzigsten wahrzunehmen, und es abweichend am einundzwanzigsten erfolgtist. Dies ist auch zu beweisen, denn er läßt den zwanzigsten Tag fort und nennt den einundzwanzigsten. Schließe hieraus.
ט שאין האשה קובעת לה וסת עד שתקבענה וכו' א"ר פפא לא אמרן אלא למקבעה אבל למיחש לה בחדא זימנא חיישא
9 E<small>IN</small> W<small>EIB KANN NÄMLICH IHRE</small> P<small>ERIODE ERST DANN FESTSTELLEN, WENN &amp;C</small>. R. Papa sagte: Dies gilt nur von der Feststellung, berücksichtigen aber muß sie es auch bei einem Male.
י מאי קמ"ל תנינא היתה למודה להיות רואה יום חמשה עשר ושינתה ליום עשרים זה וזה אסורין
10 Was lehrt er uns da, wir haben ja gelernt, daß, wenn sie gewöhnt war, am fünfzehnten Tage wahrzunehmen, und abweichend am zwanzigsten wahrgenommen hat, [der Geschlechtsverkehr] ihr an diesem und an jenem verboten sei!? –
יא אי מהתם ה"א ה"מ היכא דקיימא בתוך ימי נדתה אבל היכא דלא קיימא בתוך ימי נדתה אימא לא קמ"ל
11 Wenn nur dies, so könnte man glauben, nur wenn sie sich in ihren Menstruationstagenbefindet, nicht aber, wenn sie sich in ihren Flußtagen befindet, so lehrt er uns.
יב ואינה מטהרת מן הוסת וכו' א"ר פפא לא אמרן אלא דקבעתיה תלתא זימני דצריכי תלתא זימני למעקריה אבל תרי זימני בחדא זימנא מיעקר
12 U<small>ND SIE IST</small> [<small>AM</small> T<small>AGE</small>] <small>DER</small> P<small>ERIODE ERST DANN REIN &amp;C</small>. R. Papa sagte: Dies nur, wenn sie dreimal festgestellt ist, nur dann sind drei Male erforderlich, um sie aufzuheben, wenn aber zweimal, so ist sie auch bei einem Male aufgehoben. –
יג מאי קמ"ל תנינא אין האשה קובעת לה וסת עד שתקבענה שלש פעמים מהו דתימא חדא לחד תרי לתרתי ותלתא לתלתא קא משמע לן
13 Was lehrt er uns da, wir haben ja bereits gelernt, ein Weib könne ihre Periode erst dann feststellen, wenn sie sich dreimal wiederholt hat!? – Man könnte glauben, einmal bei einem Male, zwei bei zwei und drei bei drei, so lehrt er uns.
יד תניא כותיה דרב פפא היתה למודה להיות רואה יום עשרים ושינתה ליום שלשים זה וזה אסורין הגיע יום עשרים ולא ראתה מותרת לשמש עד יום שלשים וחוששת ליום שלשים
14 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Papa: Wenn sie gewöhnt war, am zwanzigsten Tage wahrzunehmen, und abweichend am dreißigsten Tage wahrgenommen hat, so ist ihr [der Geschlechtsverkehr] an diesem und an jenem verboten. Wenn der zwanzigste Tag herangekommen ist und sie nicht wahrgenommen hat, so ist ihr der Geschlechtsverkehr erlaubt bis zum dreißigsten Tage, und den dreißigsten Tag hat sie zu befürchten.
טו הגיע יום שלשים וראתה הגיע יום עשרים ולא ראתה והגיע יום שלשים ולא ראתה והגיע יום עשרים וראתה הותר יום שלשים
15 Wenn der dreißigste Tag herangekommen ist und sie wahrgenommen hat, der zwanzigste, und sie nicht wahrgenommen hat, der dreißigste, und sie nicht wahrgenommen hat, dann der zwanzigste, und sie wahrgenommen hat, so ist er ihr am dreißigsten erlaubt,