Niddah 77

Kapitel 77

א ישבה לה ולא בדקה שגגה נאנסה הזידה ולא בדקה טהורה
1 V<small>ERWEILTE SIE, OHNE SICH UNTERSUCHT ZU HABEN, OB SIE VERSEHENTLICH, DURCH</small> Z<small>WANG ODER VORSÄTZLICH SICH NICHT UNTERSUCHT HAT, SO IST SIE REIN; </small>
ב הגיע שעת וסתה ולא בדקה הרי זו טמאה ר"מ אומר אם היתה במחבא והגיע שעת וסתה ולא בדקה הרי זו טהורה מפני שחרדה מסלקת את הדמים
2 WENN DIE Z<small>EIT IHRER</small> P<small>ERIODE HERANKOMMT UND SIE SICH NICHT UNTERSUCHT, SO IST SIE UNREIN</small>. R. M<small>EÍR SAGT, WENN EINE IN EINEM</small> V<small>ERSTECKE WAR, UND ALS DIE</small> Z<small>EIT IHRER</small> P<small>ERIODE HERANKAM, SICH NICHT UNTERSUCHT HAT, SO IST SIE REIN, WEIL DER</small> S<small>CHRECK DAS</small> B<small>LUT ZURÜCKHÄLT</small>.
ג אבל ימי הזב והזבה ושומרת יום כנגד יום הרי אלו בחזקת טומאה
3 A<small>BER DIE</small> T<small>AGE DES MÄNNLICHEN</small> F<small>LUSSBEHAFTETEN, DER WEIBLICHEN</small> F<small>LUSSBEHAFTETEN UND DER</small> F<small>LUSSVERDÄCHTIGTEN SIND IN DER</small> A<small>NNAHME DER</small> U<small>NREINHEIT</small>.
ד <big><strong>גמ׳</strong></big> למאי הלכתא אמר רב יהודה לומר שאינה צריכה בדיקה והא מדקתני סיפא ישבה ולא בדקה מכלל דלכתחלה בעיא בדיקה
4 GEMARA. In welcher Hinsicht? R. Jehuda erwiderte: Dies besagt, daß sieder Untersuchung nicht benötigt. – Wenn es aber im Schlußsatze heißt: verweilte sie, ohne sich untersucht zu haben, so benötigt sie ja von vornherein wohl der Untersuchung? –
ה סיפא אתאן לימי נדה וה"ק כל י"א בחזקת טהרה ולא בעיא בדיקה אבל בימי נדתה בעיא בדיקה ישבה ולא בדקה שגגה נאנסה הזידה ולא בדקה טהורה
5 Der Schlußsatz bezieht sich auf die Menstruationstage, und er meint es wie folgt: volle elf Tage befindet sie sich in der Annahme der Reinheit und benötigt nicht der Untersuchung, in den Menstruationstagenaber benötigt sie der Untersuchung; verweilte sie ohne sich untersucht zu haben, ob sie versehentlich, durch Zwang oder vorsätzlich sich nicht untersucht hat, so ist sie rein.
ו רב חסדא אמר לא צריכא אלא לר"מ דאמר אשה שאין לה וסת אסורה לשמש ה"מ בימי נדתה אבל בימי זיבתה בחזקת טהרה קיימא
6 R. Ḥisda erwiderte: Dies ist nach R. Meír nötig, welcher sagt, einem Weibe, das keine feste Periode hat, sei der Geschlechtsverkehr verboten; dies nur in den Menstruationslagen, in den Flußtagenaber befindet sie sich in der Annahme der Reinheit. –
ז א"ה אמאי א"ר מאיר יוציא ולא יחזיר עולמית דלמא אתיא לקלקולא בימי נדה
7 Wieso sagt R. Meír demnach, er entlasse sie und nehme sie nie wieder!? – Weil man zu einem Verstoß kommen kann in den Menstruationstagen. –
ח הא מדקתני סיפא הגיע שעת וסתה ולא בדקה מכלל דבאשה שיש לה וסת עסקינן חסורי מחסרא והכי קתני כל י"א בחזקת טהרה ושריא לבעלה ובימי נדה אסורה
8 Wenn es aber im Schlußsatz heißt: wenn die Zeit ihrer Periode herankommt und sie sich nicht untersucht, so gilt dies ja von einem Weibe, das eine feste Periode hat!? – [Die Lehre] ist lückenhaft und muß wie folgt lauten: volle elf Tage befindet sie sich in der Annahme der Reinheit und ist ihrem Manne erlaubt, in den Menstruationstagenaber verboten;
ט בד"א באשה שאין לה וסת אבל יש לה וסת מותרת וצריכה בדיקה ישבה ולא בדקה שגגה נאנסה הזידה ולא בדקה טהורה הגיע שעת וסתה ולא בדקה טמאה
9 dies gilt nur von einem Weibe, das keine feste Periode hat, hat sie aber eine feste Periode, so ist sie erlaubt, jedoch benötigt sie der Untersuchung. Verweilte sie, ohne sich untersucht zu haben, ob sie versehentlich, durch Zwang oder vorsätzlich sich nicht untersucht hat, so ist sie rein; wenn die Zeit ihrer Periode herankommt und sie sich nicht untersucht, so ist sie unrein. –
י הא מדסיפא ר"מ רישא לאו ר"מ כולה ר"מ היא וה"ק אם לא היתה במחבא והגיע שעת וסתה ולא בדקה טמאה שר"מ אומר אם היתה במחבא והגיע שעת וסתה ולא בדקה טהורה שחרדה מסלקת את הדמים
10 Wenn aber der Schlußsatz von R. Meír ist, so ist ja der Anfangsatz nicht von R. Meír!? – Das ganze ist von R. Meír, und er meint es wie folgt: wenn sie nicht in einem Verstecke war, und als die Zeit ihrer Periode herankam, sich nicht untersucht hat, ist sie unrein, denn R. Meír sagt, wenn sie in einem Verstecke war, und als die Zeit ihrer Periode herangekommen war, sich nicht untersucht hat, sei sie rein, weil der Schreck das Blut zurückhält.
יא רבא אמר לומר שאינה מטמאה מעת לעת
11 Raba erwiderte: Dies besagt, daß sie nicht einen Stundentagunrein ist.
יב מיתיבי הנדה והזבה והשומרת יום כנגד יום והיולדת כולן מטמאות מעת לעת תיובתא
12 Man wandte ein: Die Menstruierende, die Flußbehaftete, die Flußverdächtige und die Wöchnerin sind alleeinen Stundentag unrein. – Eine Widerlegung.
יג רב הונא בר חייא אמר שמואל לומר שאינה קובעת לה וסת בתוך ימי זיבתה אמר רב יוסף לא שמיע לי הא שמעתתא
13 Ḥija b. R. Honaerwiderte im Namen Šemuéls: Dies besagt, daß sie während der Flußtagekeine Periode feststellen kann. R. Josephsagte: Ich habe all diese Lehren nicht gehört.
יד א"ל אביי את אמרת ניהלן ואהא אמרת לן היתה למודה להיות רואה יום ט"ו (יום) ושינתה ליום כ' זה וזה אסורין לשמש שינתה פעמים ליום כ' זה וזה אסורין
14 Da sprach Abajje zu ihm: Du selbst sagtest sie uns, und zwar sagtest du sie uns in Bezug auf folgende Lehre. Wenn sie gewöhnt war, am fünfzehnten Tage wahrzunehmen, und abweichend am zwanzigsten Tage wahrgenommen hat, so ist ihr der Geschlechtsverkehr an diesem und jenem verboten; ist es zweimal abweichend am zwanzigsten erfolgt, so ist er ihr an diesem und an jenem verboten.
טו ואמרת לן עלה אמר רב יהודה אמר שמואל ל"ש אלא ט"ו לטבילתה שהן כ"ב לראיתה דהתם בימי נדתה קאי לה אבל ט"ו לראיתה דבימי זיבתה קאי לא קבעה
15 Hierzu sagtest du zu uns: R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls: Dies gilt vom fünfzehnten seit ihrem Tauchbade, das ist der zweiundzwanzigste seit ihrer Wahrnehmung, wo sie sich bereits in ihren Menstruationstagenbefindet, wenn aber am fünfzehnten seit ihrer Wahrnehmung, wo sie sich in ihren Flußtagenbefindet, so ist [die Periode] nicht festgestellt.
טז אמר רב פפא אמריתא לשמעתא קמיה רב יהודה מדסקרתא מקבע לא קבעה מיחש מהו דניחוש לה
16 R. Papa sagte: Ich trug diese Lehre R. Jehuda aus Dasqarta vor, [und sprach zu ihm:] Festgestellt ist es nicht, ist dies aber zu berücksichtigen?
יז אישתיק ולא א"ל ולא מידי אמר רב פפא נחזי אנן היתה למודה להיות רואה ליום ט"ו ושינתה ליום כ' זה וזה אסורין
17 Da schwieg er und antwortete mir nichts. Da sprach R. Papa: Wir wollen sehen. Wenn sie gewöhnt war, am fünfzehnten Tage wahrzunehmen, und abweichend am zwanzigsten Tage wahrgenommen hat, so ist ihr [der Geschlechtsverkehr] an diesem und jenem verboten.