Pesachim 146

Kapitel 146

א ותני עלה בחול כי האי גונא ישרף מיד אי אמרת בשלמא בעי עקירה האי פסח הוא וכיון דלית ליה בעלים הוה ליה פסולו בגופו אמטו להכי ישרף מיד
1 Hierzu wird gelehrt, am Wochentage sei es in einem solchen Falle sofort zu verbrennen. Allerdings ist es, wenn du sagst, [die Bestimmung] müsse aufgehoben werden, ein Pesaḥopfer, und da es keinen Eigentümer hat, haftet die Untauglichkeit ihm selbst an, daher muß es sofort verbrannt werden;
ב אלא אי אמרת לא בעי עקירה מרישא הוה ליה שלמים פסולו משום מאי משום דבר אחר דקא שחיט ליה אחר תמיד של בין הערבים עיבור צורה בעי
2 wenn du aber sagst, [die Bestimmung] brauche nicht aufgehoben zu werden, ist es ja ein Heilsopferund die Untauglichkeit hängt von einem anderen Umstand ab, weil es nach dem beständigen Abendopferdargebracht wurde, demnach müßte es ja vorher die Frischeverlieren!?
ג דתניא זה הכלל כל שפסולו בגופו ישרף מיד בדם ובבעלים תעובר צורתו ויצא לבית השריפה
3 Es wird nämlich gelehrt: Die Regel ist: Haftet die Untauglichkeit [dem Opfer] selbst an, so ist es so fort zu verbrennen, wenn aber dem Blute oder dem Eigentümer, so lasse man es vorher die Frische verlieren, und erst nachher bringe man es in den Verbrennungsraum. –
ד אלא לא תימא שחטו סתם כשר לשום עולה אלא אימא שחטו לשום עולה כשר אלמא בעי עקירה
4 Vielmehr, man sage nicht, es sei als Brandopfer tauglich, wenn man es ohne Bestimmung geschlachtet hat, sondern man sage: so ist es tauglich, wenn man es als Brandopfer geschlachtet hat. Demnach muß [die Bestimmung] aufgehoben werden. –
ה ולרבי חייא בר גמדא דאמר נזרקה מפי חבורה ואמרי כגון שהיו בעלים טמאי מתים ונדחין לפסח שני
5 Wie ist es aber nach R. Ḥija b. Gamda zu erklären, welcher sagte, aus dem Munde des ganzen Kollegiums kam es hervor, und sie erklärten, wenn der Eigentümer leichenunrein war und für [die Darbringung] auf das zweite Pesaḥfest aufgeschoben wurde,
ו האי הוא דבעי עקירה הא בעלמא לא בעי עקירה מאי איכא למימר
6 wonach nur in diesem Falle die Aufhebung [der Bestimmung] erforderlich ist, sonst aber ist die Aufhebung nicht erforderlich!?
ז אלא אמר רב הונא בריה דרב יהושע הכא במאי עסקינן כגון שהפרישו קודם חצות ומתו בעלים אחר חצות דהוה ליה נראה ונדחה וכל הנראה ונדחה שוב אינו חוזר ונראה
7 Vielmehr, erklärte R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, hier handelt es sich um den Fall, wenn man es vormittags [als Pesaḥopfer] abgesondert hat und der Eigentümer nachmittags gestorbenist. Es war also tauglich und wurde verdrängt, und das, was tauglich war und verdrängt wurde, kann nicht wiederum tauglich werden. –
ח מידי הוא טעמא אלא לרב הא אמר רב בעלי חיים אינם נדחים
8 Dies ist ja eine Erklärung [der Lehre] Rabhs, und Rabh ist ja der Ansicht, Lebendiges werde nichtverdrängt!?
ט אלא אמר רב פפא הא מני ר' אליעזר היא דאמר וכן השוחט אחרים לשם פסח פסול דהוה ליה פסולו בגופו
9 Vielmehr, erklärte R. Papa, diesnach R. Elie͑zer, welcher sagt, andere [Opfer], die man auf den Namen eines Pesaḥopfers schlachtet, seien untauglich, wonach die Untauglichkeit dem Opfer selbst anhaftet. –
י ואי רבי אליעזר היא חטאת נמי מחייב דהא לית ליה לר"א טועה בדבר מצוה פטור
10 Nach R. Elie͑zer ist man ja dieserhalb [am Šabbath] ein Sündopfer schuldig, denn R. Elie͑zer ist nicht der Ansicht, wer sich bei der Ausübung eines Gebotes irrt, sei frei!? –
יא אלא תרגמא רב יוסף בריה דרב סלא חסידא קמיה דרב פפא הא מני יוסף בן חונאי היא דתנן יוסף בן חונאי אומר הנשחטים לשם פסח ולשם חטאת פסולים אלמא פסולו בגופו היא ומשום הכי ישרף מיד ובפטורי סבר לה כר' יהושע
11 Vielmehr, R. Joseph, Sohn R. Sala des Frommen, erklärte es vor R. Papa: Dies nach Joseph b.Ḥonaj, denn wir haben gelernt, Joseph b. Ḥonaj sagte, was auf den Namen des Pesaḥopfers oder eines Sündopfers geschlachtet worden ist, sei untauglich. Demnach haftet die Untauglichkeit ihm selbst an, daher ist es sofort zu verbrennen. Und hinsichtlich des Freiseins ist er der Ansicht R. Jehošua͑s.
יב רב אשי אמר רב דאמר כר' ישמעאל בנו של רבי יוחנן בן ברוקה דתניא ר' ישמעאל בנו של רבי יוחנן בן ברוקה אומר אם יש שהות ביום לידע אם משכו בעלים את ידיהם או שמתו או שנטמאו חייב ותעובר צורתו ויוצא לבית השרפה מאי טעמא לאו משום דלא בעי עקירה
12 R. Aši erklärte: Rabh ist der Ansicht R. Jišma͑éls, des Sohnes des R. Joḥanan b.Beroqa, denn es wird gelehrt: R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b.Beroqa, sagte: Hatte man am Tage Zeit zu erfahren, daß der Eigentümer sich davon zurückgezogen hat, gestorben ist oder unrein geworden ist, so ist man schuldig; [in diesem Falle] lasse man es die Frische verlieren und bringe es nachher in den Verbrennungsraum. Doch wohl deshalb, weil eine Aufhebung [der Bestimmung] nicht erforderlichist. —
יג ממאי דילמא משום דסבר לה כתנא דבי רבה בר אבוה דאמר אפילו פיגול נמי בעי עיבור צורה דיליף עון עון מנותר
13 Wieso denn, vielleicht aus dem Grunde, weil er der Ansicht des Tanna der Schule des Rabba b. Abuha ist, welcher sagte, daß man sogar Verwerfliches [vor dem Verbrennen] die Frische verlieren lassen müsse, was er aus dem Worte <i>Sünde</i> folgert, das auch beim Übriggebliebenengebraucht wird.
יד דאי לא תימא הכי נטמאו בעלים מאי איכא למימר הא ודאי בעי עקירה דאמר רבי חייא בר גמדא נזרקה מפי חבורה כגון שהיו בעלים טמאי מת ונדחו לפסח שני
14 Wie willst du denn, wenn du nicht so sagen wolltest, den Fall, wenn der Eigentümer unrein geworden ist, erklären: hierbei ist ja entschieden eine Aufhebung [der Bestimmung] erforderlich, denn R. Ḥija b. Gamda sagte, aus dem Munde des Kollegiums sei es hervorgekommen, und sie erklärten, wenn der Eigentümer leichenunrein geworden war und [die Darbringung] auf das zweite Pesaḥfest aufgeschobenwurde!?
טו אלא מחוורתא כדשני מעיקרא יוסף בן חונאי היא:
15 Am richtigsten ist vielmehr die frühere Erklärung, hier sei die Ansicht des Joseph b. Ḥonaj vertreten.
טז <br><br><big><strong>הדרן עלך אלו דברים</strong></big><br><br>
16