Pesachim 168

Kapitel 168

א האי פסול למ"ד ראוי לאכילה האי נמי ראוי לאכילה הוא
1 ist dieses ja untauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist auch dieses zum Essen geeignet.
ב רב יוסף אמר כי האי גוונא דכולי עלמא אין בו משום שבירת העצם דר' לאקולי קא אתי והאי הא פסול הוא
2 R. Joseph sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, daß dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, denn Rabbi ist erleichternd, und dieses ist untauglich;
ג אלא היתה לו שעת הכושר ונפסל איכא בינייהו למ"ד כשר הא כשר הוא למ"ד ראוי לאכילה הא השתא לאו ראוי לאכילה הוא
3 einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr in dem Falle, wenn es eine Zeit der Tauglichkeit hatte und untauglich geworden ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, war ja auch diesestauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieses jetzt nicht zum Essen geeignet.
ד אביי אמר כ"ע כל כי האי גוונא אין בו משום שבירת העצם מאי טעמא השתא מיהת הא פסול הוא אלא שבירת העצם מבעוד יום איכא בינייהו למ"ד כשר הא כשר הוא למ"ד ראוי לאכילה השתא לאו בר אכילה הוא
4 Abajje sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, daß dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, da es jetzt untauglich ist, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr beim Zerbrechen eines Knochens noch am Tage; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist dieses ja tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen brauchbar sein, ist dieses jetzt zum Essen nicht brauchbar.
ה מיתיבי רבי אומר נמנין על מוח שבראש ואין נמנין על מוח שבקולית על מוח שבראש מ"ט הואיל ויכול לגוררו ולהוציאו ואי ס"ד שבירת העצם מבעוד יום שפיר דמי קולית נמי נתבריה מבעוד יום ונפקוה למוח דידיה ונמנו עליה
5 Man wandte ein: Rabbi sagte: Man kann sich [beim Pesaḥopfer] am Kopfhirn beteiligen, nicht aber am Knochenmark. Am Kopfhirn wohl deshalb, weil man es herausholen kann, und wenn du sagst, das Zerbrechen des Knochens sei am Tage erlaubt, kann man ja auch einen Knochen am Tage zerbrechen, das Mark herausholen und sich daran beteiligen!? —
ו אמר לך אביי ולטעמיך משחשיכה נמי נייתי גומרתא וניחות עליה ונקלה ונפקה למוח דידיה ונימני עליה דהא תניא אבל השורף בעצמות והמחתך בגידין אין בו משום שבירת העצם
6 Abajje kann dir erwidern: auch nach deiner Erklärung kann man ja sogar, nachdem es finster geworden ist, eine Kohle holen, [den Knochen] darauf legen, ihn verbrennen, das Mark herausholen und sich daran beteiligen, denn es wird gelehrt, das Verbot des Zerbrechens eines Knochens gelte nicht beim Verbrennen von Knochen und Zerschneiden von Sehnen!?
ז אלא מאי אית לך למימר אביי אמר משום פקע רבא אמר משום הפסד קדשים דקא מפסיד ליה בידים דילמא אכיל נורא ממוח דידיה מבעוד יום נמי גזירה מבעוד יום אטו משחשיכה
7 Du mußt also sagen, nach Abajje [sei dies unzulässig], weil [der Knochen] platzen könnte, und nach Raba, weil man dadurch Geheiligtes mit den Händen zerstört, denn das Feuer könnte etwas vom Mark verbrennen; ebenso ist es auch noch am Tage verboten, mit Rücksicht auf [die Zeit] nach dem Finsterwerden.
ח רב פפא אמר כל כי האי גונא כ"ע יש בו משום שבירת העצם מאי טעמא לאורתא מיחזי לאכילה אלא באבר שיצא מקצתו קמיפלגי מ"ד כשר הא כשר הוא ומ"ד ראוי לאכילה האי לאו בר אכילה הוא
8 R. Papa sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, daß dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens gilt, weil es ja abends zum Essen brauchbar ist, sie streiten vielmehr über den Fall, wenn ein Glied teilweise außerhalb [Jerušalems]hinausgekommen ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieses tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieses zum Essen nicht geeignet.
ט כדתניא ר' ישמעאל בנו של ר' יוחנן בן ברוקה אומר אבר שיצא מקצתו ושברו אין בו משום שבירת העצם
9 Es wird nämlich gelehrt: R. Jišma͑él, Sohn des R. Joḥanan b. Beroqa, sagte: Wenn ein Glied teilweise außerhalb [Jerušalems] hinausgekommen ist und man [den Knochen] zerbrochen hat, so gilt hierbei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.
י רב ששת בריה דרב אידי אמר כל כה"ג דכולי עלמא אין בו משום שבירת העצם דהאי אבר הא פסול הוא אלא שבירת העצם בנא איכא בינייהו מ"ד כשר הא כשר הוא ומ"ד ראוי לאכילה השתא אינו ראוי לאכילה
10 R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, daß hierbei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, weil dieses Glied untauglich ist, einen Unterschied gibt es vielmehr zwischen ihnen in dem Falle, wenn man einen Knochen halbrohzerbricht; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieses tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist es jetzt zum Essen nicht geeignet.
יא רב נחמן בר יצחק אמר כל כי האי גוונא יש בו משום שבירת העצם מאי טעמא דהא חזי לאכילה דמטוי ליה ואכיל ליה אלא שבירת האליה איכא בינייהו למ"ד כשר הא כשר הוא למ"ד ראוי לאכילה האי אינו ראוי לאכילה דאליה לגבוה סלקא
11 R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, denn es ist, da man es gar braten kann, zum Essen geeignet, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr beim Zerbrechen des Fettschwanzknochens; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieser tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist dieser nicht zum Essen geeignet, weil der Fettschwanz dem Höchsten darzubringen ist.
יב רב אשי אמר כל כי האי גוונא ודאי אין בו משום שבירת העצם דהא ודאי אינו ראוי לאכילה כלל אלא אבר שאין עליו כזית בשר איכא בינייהו למ"ד כשר הא כשר הוא למ"ד ראוי לאכילה בעינן שיעור אכילה וליכא
12 R. Aši sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens entschieden nicht, da er überhaupt nicht zum Essen geeignet ist, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr bei einem Knochen, an dem kein olivengroßes Quantum [Fleisch] ist; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieser tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist das Quantum einer Speise erforderlich, was dieser nicht hat.
יג רבינא אמר כל כי האי גוונא לית ביה משום שבירת העצם דבעינן שיעור אכילה אלא אבר שאין עליו כזית בשר במקום זה ויש עליו כזית בשר במקום אחר איכא בינייהו למ"ד כשר הא כשר הוא למ"ד ראוי לאכילה בעינן שיעור אכילה במקום שבירה והא ליכא
13 Rabina sagte: In einem solchen Falle gilt [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht, denn es muß das für eine Speise erforderliche Quantum haben, einen Unterschied gibt es zwischen ihnen vielmehr bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist es auch dieser, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, muß es an der Bruchstelle das für eine Speise erforderliche Quantum haben, was dieser nicht hat.
יד תניא כארבעה מינייהו דתניא ר' אומר (שמות יב, מו) בבית אחד יאכל (שמות יב, מו) ועצם לא תשברו בו על הכשר הוא חייב ואינו חייב על הפסול
14 Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit vier von diesen [Auslegern], denn es wird gelehrt: Rabbi sagte:<i>In einem Hause soll es gegessen werden; ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen</i>; man ist nur wegen des tauglichen schuldig, nicht aber wegen des untauglichen.
טו היתה לו שעת הכושר ונפסל בשעת אכילה אין בו משום שבירת עצם
15 Hatte es eine Zeit der Tauglichkeit und wurde beim Essen untauglich, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechenseines Knochens; hatte es nie eine Zeit der Tauglichkeit, so gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechenseines Knochens.
טז יש בו שיעור אכילה יש בו משום שבירת עצם אין בו שיעור אכילה אין בו משום שבירת עצם
16 Hat es das für eine Speise erforderliche Quantum, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens; hat es nicht das für eine Speise erforderliche Quantum, so gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht. Bei dem, was zum Essen bestimmt ist, gilt [das Verbot] des Zerbrechenseines Knochens;
יז הראוי למזבח אין בו משום שבירת העצם
17 bei dem, was für den Altar bestimmt ist, gilt nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.
יח בשעת אכילה יש בו משום שבירת עצם שלא בשעת אכילה אין בו משום שבירת עצם
18 Zur Zeit des Essens gilt [das Verbot] des Zerbrechenseines Knochens; außerhalb der Zeit des Essens gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.
יט איתמר אבר שאין עליו כזית בשר במקום זה ויש עליו כזית בשר במקום אחר רבי יוחנן אמר יש בו משום שבירת העצם רבי שמעון בן לקיש אמר אין בו משום שבירת עצם
19 Es wurde gelehrt: Bei einem Knochen, der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, an einer anderen Stelle aber ein olivengroßes Quantum Fleisch hat, gilt, wie R. Joḥanan sagt, [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens, und wie R. Šimo͑n b. Laqiš sagt, gilt dabei nicht [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens.
כ איתיביה רבי יוחנן לרבי שמעון בן לקיש ועצם לא תשברו בו אחד עצם שיש עליו כזית בשר ואחד עצם שאין עליו כזית בשר מאי אין עליו כזית בשר אילימא דאין עליו כזית בשר כלל אמאי יש בו משום שבירת העצם אלא לאו הכי קאמר אחד עצם שיש עליו כזית בשר במקום זה ואחד שאין עליו כזית בשר במקום זה ויש עליו כזית בשר במקום אחר (קשיא לרבי שמעון בן לקיש)
20 R. Joḥanan wandte gegen R. Šimo͑n b. Laqiš ein: <i>Ihr sollt an ihm keinen Knochen zerbrechen</i>, einerlei, ob ein Knochen, an dem ein olivengroßes Quantum Fleisch ist, oder ein Knochen, an dem kein olivengroßes Quantum Fleisch ist. Was heißt ‘an dem kein olivengroßes Quantum Fleisch ist’: wollte man sagen, an dem überhaupt kein olivengroßes Quantum Fleisch ist, wieso gilt dabei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens!? Wahrscheinlich meint er es wie folgt: einerlei ob ein Knochen, der ein olivengroßes Quantum Fleisch an der [Bruch]stelle hat, oder der an der [Bruch]stelle kein olivengroßes Quantum Fleisch hat, wohl aber an einer anderen Stelle ein olivengroßes Quantum Fleisch hat. Dies ist also ein Einwand, gegen R. Šimo͑n b. Laqiš.
כא א"ל
21 Dieser erwiderte: