י רב ששת בריה דרב אידי אמר כל כה"ג דכולי עלמא אין בו משום שבירת העצם דהאי אבר הא פסול הוא אלא שבירת העצם בנא איכא בינייהו מ"ד כשר הא כשר הוא ומ"ד ראוי לאכילה השתא אינו ראוי לאכילה
10 R. Šešeth, Sohn des R. Idi, sagte: In einem solchen Falle stimmen alle überein, daß hierbei [das Verbot] des Zerbrechens eines Knochens nicht gilt, weil dieses Glied untauglich ist, einen Unterschied gibt es vielmehr zwischen ihnen in dem Falle, wenn man einen Knochen halbrohzerbricht; nach demjenigen, welcher sagt, es müsse tauglich sein, ist auch dieses tauglich, und nach demjenigen, welcher sagt, es müsse zum Essen geeignet sein, ist es jetzt zum Essen nicht geeignet.