ד המפריש פסחו וכו': ת"ר המפריש את פסחו ומת אם בנו ממונה עמו יביאנו לשום פסח אין בנו ממונה עמו יביאנו לשום שלמים לששה עשר לי"ו אין לט"ו לא קא סבר נדרים ונדבות אין קריבין בי"ט
4 W<small>ENN JEMAND SEIN</small> P<small>ESAḤOPFER ABGESONDERT HAT</small> &<small>C</small>. Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand sein Pesaḥopfer abgesondert hat und gestorben ist, so bringe sein Sohn, falls er daran mitbeteiligt war, es als Pesaḥopfer dar, wenn aber nicht, so bringe er es am sechzehnten als Heilsopfer dar. Nur am sechzehnten und nicht am fünfzehnten, somit ist er der Ansicht, Gelübde und freiwillige Spenden dürfen am Feste nicht dargebracht werden. –