Pesachim 61

Kapitel 61

א ואתי מלוה ופריק דתנן מוסיף עוד דינר ופודה את הנכסים האלו כי פליגי דזבין מלוה וקדיש מלוה
1 beziehungsweise auslösen könne, denn wir haben gelernt, [der Gläubiger] füge noch einen Denar hinzu und löse die Güteraus, sie streiten nur über den Fall, wenn der Gläubiger sie verkauft öder dem Heiligtum geweiht hat.
ב אביי אמר למפרע הוא גובה כיון דמטא זמניה ולא פרעיה איגלאי מילתא למפרע דמעיקרא ברשותיה הוה קאי ושפיר אקדיש ושפיר זבין ורבא אמר מכאן ולהבא הוא גובה כיון דאילו הוו ליה זוזי הוה מסליק להו בזוזי אישתכח דהשתא קא קני
2 Abajje sagt, er könne sie rückwirkend einfordern: wenn nämlich der Zahlungstermin heranreicht und jener nicht zahlt, so befand sie sich, wie sich nun herausstellt, rückwirkend schon vorher in seinem Besitze, somit ist die Weihung oder der Verkauf gültig. Raba sagt, er könne sie erst vom [Zahlungstermine] ab einfordern, denn da [der Schuldner], wenn er Geld hätte, ihn mit Geld abfinden könnte, so erwirbt dieser sie erst jetzt. –
ג ומי אמר רבא הכי והאמר רמי בר חמא ראובן שמכר שדה לשמעון באחריות וזקפן עליו במלוה ומת ראובן ואתא בעל חוב דראובן וטריף ליה משמעון ואתא שמעון ופייסיה בזוזי
3 Kann Raba dies denn gesagt haben, Rami b.Ḥama sagte ja, daß, wenn Reúben ein Feld an Šimo͑n mit Haftungverkauft und ihm [den Kaufpreis] als Darlehen überlassen hat, und nachdem Reúben gestorben ist, der Gläubiger Reubens es Šimo͑n abgenommen, Šimo͑n aber diesen mit Geld abgefunden hat,
ד דינא הוא דאתו בני ראובן ואמרי ליה לשמעון אנן מטלטלי שבק אבון גבך ומטלטלי דיתמי לבעל חוב לא משתעבדי
4 das Recht erheische, daß die Söhne Reúbens zu Šimo͑n sagen können, ihr Vater habe ihnen bei ihm bewegliche Sachen hinterlassen, und bewegliche Sachen der Waisen dem Gläubiger nicht haftbarseien.
ה ואמר רבא אי פיקח שמעון מגבי להו ארעא והדר גבי לה מינייהו דאמר רב נחמן יתומים שגבו קרקע בחובת אביהם בעל חוב חוזר וגובה אותה מהן
5 Hierzu sagte Raba: Wenn Šimo͑n aber schlau ist, so lasse er sieGrundbesitz einfordern, sodann nehme er es ihnenab. R. Naḥman sagte nämlich: Wenn Waisen für die Schuld ihres Vaters Grundbesitz einfordern, so kann der Gläubiger es ihnen abnehmen.
ו אי אמרת בשלמא למפרע הוא גובה אמטו להכי חוזר וגובה אותה מהן דכמאן דגבו מחיים דאבוהון דמי אלא אי אמרת מכאן ולהבא הוא גובה אמאי חוזר וגובה אותה מהן הא הוי כמאן דזבין יתמי נכסי דמי ואילו קני יתמי נכסי מי קא משתעבדי לבעל חוב
6 Allerdings kann [Šimo͑n es ihnen abnehmen, wenn du sagst, der Gläubiger könne sie rückwirkend einfordern, denn es ist ebenso, als hätten sie es bei Lebzeiten ihres Vaters eingefordert, wieso aber kann er es ihnen abnehmen, wenn du sagst, [der Gläubiger] könne sie erst vom Zahlungstermine ab einfordern, dies ist ja ebenso, als hätten die Waisen Güter gekauft, und sind denn, wenn die Waisen Güter gekauft haben, diese dem Gläubiger haftbar!? –
ז שאני התם דאמר להו כי היכי דמשתעבדנא ליה לאבוכון משתעבדנא נמי לבעל חוב דאבוכון מדר' נתן דתניא רבי נתן אומר מנין לנושה בחבירו מנה וחבירו בחבירו שמוציאין מזה ונותנין לזה ת"ל (במדבר ה, ז) ונתן לאשר אשם לו
7 Da ist es anders, denn er kann zu ihnen sagen: wie ich euch haftbar bin, ebenso bin ich dem Gläubiger eueres Vatershaftbar. Dies nach R. Nathan, denn es wird gelehrt: R. Nathan sagte: Woher, daß, wenn jemand von seinem Nächsten und der Nächste von einem anderen eine Mine zu erhalten hat, man sie diesem abnehme und jenem gebe? Es heißt:<i>er gebe es dem</i>, <i>dem die Schuld zukommt. –</i>
ח תנן נכרי שהלוה את ישראל על חמצו אחר הפסח מותר בהנאה אי אמרת בשלמא למפרע הוא גובה אמטו להכי מותר בהנאה
8 Wir haben gelernt: Wenn ein Nichtjude einem Jisraéliten auf sein Gesäuertes [Geld] geborgt hat, so ist es nach dem Pesaḥfeste zur Nutznießung erlaubt. Erklärlich ist es, daß es zur Nutznießung erlaubt ist,
ט אלא אי אמרת מכאן ולהבא הוא גובה אמאי מותר בהנאה ברשותא דישראל הוה קאי הכא במאי עסקינן כשהרהינו אצלו
9 wenn du sagst, er könne [die Sache] rückwirkend einfordern, wieso aber ist es, wenn du sagst, er könne sie erst vom [Zahlungstermine] ab einfordern, zur Nutznießung erlaubt, es war ja im Besitze des Jisraéliten!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er es bei ihmverpfändet hat.
י לימא כתנאי ישראל שהלוה לנכרי על חמצו לאחר הפסח אינו עובר משום רבי מאיר אמרו עובר מאי לאו בהא קמיפלגי דמר סבר למפרע הוא גובה ומר סבר מכאן ולהבא הוא גובה
10 Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Wenn ein Jisraélit einem Nichtjuden auf sein Gesäuertes [Geld] geborgt hat, so übertritt er nach dem Pesaḥfestenicht das Verbot; im Namen R. Meírs sagten sie, er übertrete wohl das Verbot. Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem: einer ist der Ansicht, er könne [die Sache] rückwirkend einfordern, und einer ist der Ansicht, er könne sie erst vom [Zahlungstermine] ab einfordern. –
יא ותסברא אימא סיפא אבל נכרי שהלוה לישראל על חמצו לאחר הפסח דברי הכל עובר והא איפכא מיבעי ליה למאן דאמר התם אינו עובר הכא עובר למאן דאמר התם עובר הכא אינו עובר
11 Wie ist nach deiner Auffassung der Schlußsatz zu erklären: Wenn aber ein Nichtjude einem Jisraéliten auf sein Gesäuertes [Geld] geborgt hat, so Übertritt er nach dem Pesaḥfeste nach aller Ansicht das Verbot. Es sollte ja entgegengesetzt sein: nach demjenigen, nach dem er [im ersten Falle] das Verbot nicht übertritt, sollte er es in diesem Falle übertreten, und nach demjenigen, nach dem er [im ersten Falle] das Verbot übertritt, sollte er es in diesem Falle nicht übertreten!?