ז אמר רב נחמן בר יצחק אמר רבה בר אבוה מה טעם קאמר מה טעם לא תצא אשה לא בחוטי צמר ולא בחוטי פשתן מפני שאמרו חכמים בחול לא תטבול בהן עד שתרפם וכיון דבחול לא תטבול בהן עד שתרפם בשבת לא תצא דילמא מיתרמי לה טבילה של מצוה ושריא להו ואתי לאתויינהו ד' אמות ברה"ר
7 R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte im Namen des Rabba b. Abuha: Dies ist eine Begründung: eine Frau darf mit wollenen oder linnenen Haarschnüren aus dem Grunde nicht ausgehen, weil die Weisen gesagt haben, sie dürfe damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen. Und da sie damit, ohne sie gelöst zu haben, am Wochentage kein Reinigungsbad nehmen darf, so darf sie am Šabbath damit nicht ausgehen, weil sie, wenn sie ein obligatorisches Reinigungsbad zu nehmen hat, sie lösen und vier Ellen auf öffentlichem Gebiete tragen könnte.