ב כי אתא רב דימי אמר למאן דאמר אשם ודאי בעי ידיעה בתחלה בעל חמש בעילות בשפחה חרופה חייב על כל אחת ואחת אמר ליה אביי הרי חטאת דבעינן ידיעה בתחלה ופליגי ר' יוחנן ורבי שמעון בן לקיש אישתיק אמר ליה דלמא במעשה דלאחר הפרשה קאמרת וכדרב המנונא א"ל אין
2 Als R. Dimi kam, sagte er: Nach demjenigen, welcher sagt, das Gewiß-Schuldopfer benötige vorheriges Bewußtwerden, ist derjenige, der an einer vergebenen Sklavin fünfmal den Beischlaf vollzogen hat, für jedes Mal besonders schuldig. Da sprach er zu ihm: Beim Sündopfer ist ja ein vorheriges Bewußtwerden erforderlich, dennoch streiten hierüber R. Joḥanan und R. Šimo͑n b. Laqiš. Jener schwieg. Darauf sprach er zu ihm: Vielleicht meinst du, wie R. Hamnuna, den Fall, wenn die Begehung nach dem Absondern erfolgt ist? Jener erwiderte: Allerdings.