Shabbat 145

Kapitel 145

א אלא לאו רישא בעכו"ם וסיפא בשאר מצות ושגג בלא מתכוין בשאר מצות ה"ד דסבור דשומן הוא ואכלו משא"כ בשבת דפטור דנתכוון לחתוך את התלוש וחתך את המחובר פטור ואביי שגג בלא מתכוין ה"ד דסבור רוק הוא ובלעו משא"כ בשבת דפטור דנתכוון להגביה את התלוש וחתך את המחובר פטור אבל נתכוון לחתוך את התלוש וחתך את המחובר חייב:
1 Vielmehr, der Anfangsatz spricht vom Götzendienste und der Schlußsatz von anderen Gesetzen. Absichtslos versehentlich bei anderen Gesetzen in dem Falle, wenn man [Talg] gegessen hat, im Glauben, es sei Fett. Was aber beim Šabbath nicht der Fall ist, indem man frei ist; wenn man nämlich in der Absicht, eine am Boden nicht haftende Sache zu schneiden, eine am Boden haftende geschnitten hat, ist man frei. – In welchem Falle kann es absichtslos versehentlich nach Abajje vorkommen? – Wenn man [Talg] im Glauben es sei Speichel heruntergeschluckt hat. Was aber beim Šabbath nicht der Fall ist; wenn man nämlich in der Absicht, eine nicht am Boden haftende Sache aufzuheben, eine am Boden haftende abgeschnitten hat, ist man frei. Wenn man aber in der Absicht, eine nicht am Boden haftende Sache zu schneiden, eine am Boden haftende abgeschnitten hat, ist man schuldig.
ב איתמר נתכוון לזרוק שתים וזרק ארבע רבא אמר פטור אביי אמר חייב רבא אמר פטור דלא קמיכוין לזריקה דארבע אביי אמר חייב דהא קמיכוין לזריקה בעלמא כסבור רשות היחיד ונמצאת רשות הרבים רבא אמר פטור ואביי אמר חייב רבא אמר פטור דהא לא מיכוין לזריקה דאיסורא ואביי אמר חייב דהא קא מיכוין לזריקה בעלמא
2 Es wurde gelehrt: Wenn jemand in der Absicht, zwei [Ellen] weit zu werfen, vier wirft, so ist er, wie Raba sagt, frei, und wie Abajje sagt, schuldig. Raba sagt, er sei frei, da er nicht die Absicht hatte, vier Ellen zu werfen; Abajje sagt, er sei schuldig, da er das Werfen beabsichtigt hat. Wenn er geglaubt hat, es sei ein Privatgebiet, und es sich als öffentliches Gebiet herausstellt, so ist er, wie Raba sagt, frei, und wie Abajje sagt, schuldig. Raba sagt, er sei frei, da er das verbotene Werfen nicht beabsichtigt hat; Abajje sagt, er sei schuldig, da er das Werfen beabsichtigt hat.
ג וצריכא דאי אשמעינן קמייתא בההוא קאמר רבא דהא לא קמיכוין לחתיכה דאיסורא אבל נתכוון לזרוק שתים וזרק ארבע דארבע בלא תרתי לא מיזרקא ליה אימא מודה ליה לאביי ואי אשמעינן בהא בהא קאמר רבא דהא לא קמיכוין לזריקה דארבע אבל כסבור רה"י ונמצא רה"ר דמכוין לזריקה דארבע אימא מודי ליה לאביי צריכא
3 Und alle Fälle sind nötig. Würde er nur den ersten Fall gelehrt haben, so könnte man glauben, Raba vertrete seine Ansicht nur da, wo er das verbotene Schneiden nicht beabsichtigt hat, wenn er aber zwei [Ellen] werfen wollte und vier geworfen hat, pflichte er Abajje bei, da man ja nicht vier ohne zwei werfen kann. Würde er auch diesen gelehrt haben, so könnte man glauben, Raba vertrete seine Ansicht nur da, wo er überhaupt nicht vier Ellen werfen wollte, wenn er aber gedacht hat, es sei Privatgebiet, und es sich als öffentliches herausstellt, pflichte er Abajje bei, da er vier Ellen zu werfen beabsichtigt hat. Daher sind alle nötig. –
ד תנן אבות מלאכות ארבעים חסר אחת והוינן בה מנינא למה לי וא"ר יוחנן שאם עשאן כולם בהעלם אחד חייב על כל אחת ואחת בשלמא לאביי דאמר כי האי גוונא חייב משכחת לה דידע דאסורא שבת וידע לה איסור מלאכות וקא טעה בשיעורין אלא לרבא דאמר פטור היכי משכחת לה בזדון שבת ושגגת מלאכות
4 Wir haben gelernt: Die Hauptarbeiten sind vierzig weniger eine. Und auf unsere Frage, wozu denn die Zahl nötig sei, erwiderte R. Joḥanan, daß man, wenn man sie alle bei einem Entfallen getan hat, wegen jeder einzelnen besonders schuldig sei. Allerdings kann nach Abajje, welcher sagt, man sei im genannten Falle schuldig, dies vorkommen, wenn er sowohl das Šabbathgesetz als auch das Verbot der Arbeiten kannte und nur hinsichtlich der Masse sich geirrt hat; nach Raba aber, welcher sagt, man sei im genannten Falle frei, kann dies ja nur bei Vorsatz hinsichtlich des Šabbaths und Versehen hinsichtlich der Arbeiten vorkommen. Nun kann dies allerdings,
ה הניחא אי סבר לה כר' יוחנן דאמר כיון ששגג בכרת אע"פ שהזיד בלאו משכחת לה דידע לה לשבת בלאו אלא אי סבר לה כרשב"ל דאמר עד שישגוג בלאו וכרת דידע לה לשבת במאי דידע לה בתחומין ואליבא דר"ע:
5 wenn er der Ansicht R. Joḥanans ist, welcher sagt, versehentlich hinsichtlich der Ausrottung, wenn auch vorsätzlich hinsichtlich des Verbotes, in dem Falle vorkommen, wenn er gewußt hat, daß [die Arbeit] am Šabbath mit einem Verbote belegt ist, was aber sollte er vom Šabbath überhaupt gewußt haben, wenn er der Ansicht des R. Šimo͑n b. Laqiš ist, welcher sagt, nur wenn versehentlich hinsichtlich des Verbotes und der Ausrottung!?– Wenn man die Gebietsgesetze kannte, und zwar nach der Ansicht R. A͑qibas.
ו <big><strong>מתני׳</strong></big> אבות מלאכות ארבעים חסר אחת הזורע והחורש והקוצר והמעמר והדש והזורה הבורר הטוחן והמרקד והלש והאופה
6 <b>D</b><small>IE</small> H<small>AUPTARBEITEN SIND VIERZIG WENIGER EINE: SÄEN, PFLÜGEN, MÄHEN, GARBEN, DRESCHEN, WORFELN, KLAUBEN, MAHLEN, BEUTELN, KNETEN, BACKEN</small>;
ז הגוזז את הצמר המלבנו והמנפצו והצובעו והטווה והמיסך והעושה שתי בתי נירין והאורג שני חוטין והפוצע שני חוטין הקושר והמתיר והתופר שתי תפירות הקורע על מנת לתפור [שתי תפירות]
7 W<small>OLLE SCHEREN, BLEICHEN, ZUPFEN, FÄRBEN, SPINNEN, ANZETTELN</small>, <small>ZWEI</small> L<small>ITZEN MACHEN, ZWEI</small> F<small>ÄDEN WEBEN, ZWEI</small> F<small>ÄDEN AUFSPALTEN, EINEN</small> K<small>NOTEN KNÜPFEN, EINEN</small> K<small>NOTEN LÖSEN, ZWEI</small> S<small>TICHE NÄHEN, REISSEN, UM ZU NÄHEN; </small>
ח הצד צבי השוחטו והמפשיטו המולחו והמעבד את עורו והממחקו והמחתכו
8 EIN R<small>EH FANGEN, SCHLACHTEN, SCHINDEN</small>, [<small>DIE</small> H<small>AUT</small>] <small>SALZEN, BEARBEITEN, SCHABEN, ZERSCHNEIDEN; </small>
ט הכותב שתי אותיות והמוחק על מנת לכתוב שתי אותיות הבונה והסותר המכבה והמבעיר המכה בפטיש המוציא מרשות לרשות הרי אלו אבות מלאכות ארבעים חסר אחת:
9 ZWEI B<small>UCHSTABEN SCHREIBEN, AUSMERZEN, UM ZWEI</small> B<small>UCHSTABEN ZU SCHREIBEN; BAUEN, NIEDERREISSEN</small>, <small>LÖSCHEN, ANZÜNDEN, HÄMMERN</small><small>UND AUS EINEM</small> G<small>EBIETE IN EIN ANDERES</small> G<small>EBIET TRAGEN</small>. D<small>IES SIND DIE</small> H<small>AUPTARBEITEN, VIERZIG WENIGER EINE.</small>