Shabbat 191

Kapitel 191

א הא ברברבי והא בזוטרי אמר רב אסי שונין כלי חרס שיעורו בכונס משקה ולא אמרו מוציא משקה אלא לענין גיסטרא בלבד מאי טעמא אמר מר זוטרא בריה דרב נחמן לפי שאין אומרים הבא גיסטרא לגיסטרא
1 Aber Raba selbst sagte ja, ein mit einem mit einer Schnur befestigten Deckel versehenes nur dann, wenn es in seiner größeren Hälfte durchbrochen ist!? – Das ist kein Einwand; dies gilt von großen, jenes von kleinen. R. Asi sagte: Gelehrt wurde, ein Tongefäß [sei rein], wenn [durch das Loch] Flüssigkeiten eindringen; das, daß es schon beim Durchlassen erfolge, sagten sie nur von Bruchstücken. – Aus welchem Grunde? Mar Zutra, Sohn des R. Naḥman, erwiderte: Weil man nicht sagt: Setze ein Bruchstück unter ein Bruchstück.
ב אמר עולא פליגי בה תרי אמוראי במערבא רבי יוסי בר' אבין ור' יוסי בר זבדא חד אמר כמוציא רמון וחד אמר כשורש קטן וסימניך אחד המרבה ואחד הממעיט אמר רב חיננא בר כהנא משמיה דרבי אליעזר כלי חרס שיעורו כמוציא זיתים ומר קשישא בריה דרבה מסיים בה משמיה דרבי אליעזר והרי הן ככלי גללים וכלי אבנים וכלי אדמה שאין מקבלין טומאה לא מדברי תורה ולא מדברי סופרים ולענין צמיד פתיל עד שיפחת רובו:
2 U͑la sagte: Im Westen streiten hierüber zwei Amoraim, R. Jose b. R. Abin und R. Jose b. Zabhda; einer sagt, ein Loch, daß ein Granatapfel durchfällt, und einer sagt, in der Größe einer kleinen Wurzel. Ein Merkzeichen: Ob mehr oder weniger. R. Ḥenana b. Kahana sagte im Namen R. Elie͑zers: Das Tongefäß [ist rein, wenn es ein Loch hat], daß Oliven durchfallen. Mar Qešiša, der Sohn Rabas, ergänzte im Namen R. Elie͑zers: Es gleicht dann Mist-, Stein- und Erdgefäßen, die weder nach der Tora noch nach den Schriftkundigen Unreinheit annehmen. Ein mit einem mit einer Schnur befestigten Deckel versehenes, wenn es in seiner größeren Hälfte durchbrochen ist.
ג <br><br><big><strong>הדרן עלך המצניע</strong></big><br><br>
3 
ד מתני׳ <big><strong>הזורק</strong></big> מרשות היחיד לרשות הרבים מרשות הרבים לרשות היחיד חייב מרשות היחיד לרשות היחיד ורשות הרבים באמצע רבי עקיבא מחייב וחכמים פוטרין
4 <b>W</b><small>ER ETWAS AUS EINEM</small> P<small>RIVATGEBIETE IN EIN ÖFFENTLICHES</small> G<small>E-BIET ODER AUS EINEM ÖFFENTLICHEN</small> G<small>EBIETE IN EIN</small> P<small>RIVATGEBIET WIRFT, IST SCHULDIG; WENN AUS EINEM PRIVATGEBIETE IN EIN</small> P<small>RIVATGEBIET, DAZWISCHEN SICH EIN ÖFFENTLICHES</small> G<small>EBIET BEFINDET, SO IST ER NACH</small> R. A͑<small>QIBA SCHULDIG UND NACH DEN</small> W<small>EISEN FREI</small>.
ה כיצד שתי גזוזטראות זו כנגד זו ברשות הרבים המושיט והזורק מזו לזו פטור היו שתיהן בדיוטא אתת המושיט חייב והזורק פטור שכך היתה עבודת הלוים
5 Z<small>UM</small> B<small>EISPIEL</small>: W<small>ENN ZWEI</small> A<small>LTANE AN BEIDEN</small> S<small>EITEN DES ÖFFENTLICHEN</small> G<small>EBIETES SICH GEGENÜBERLIEGEN, SO IST, WER ETWAS AUS EINEM NACH DEM ANDEREN HINÜBERREICHT ODER WIRFT, FREI; BEFINDEN SICH BEIDE AN EINEM</small> B<small>AUWERKE, SO IST, WER ETWAS HINÜBERREICHT, SCHULDIG, UND WER ETWAS HINÜBERWIRFT, FREI, DENN AUF JENE WEISE GESCHAH AUCH DIE</small> D<small>IENSTARBEIT DER</small> L<small>EVITEN</small>.
ו שתי עגלות זו אחר זו ברשות הרבים מושיטין הקרשים מזו לזו אבל לא זורקין:
6 A<small>US ZWEI</small> W<small>AGEN AUF ÖFFENTLICHEM</small> G<small>EBIETE, EINER HINTER DEM ANDEREN, REICHTEN SIE SICH GEGENSEITIG DIE</small> B<small>RETTER, WARFEN SIE ABER NICHT</small>.